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"Bundesratsbeauftragten"


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Drucksache 100/20

... Der vom Bundesrat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 (BR-Drucksache 555/19(B)∗) benannte Bundesratsbeauftragte für das Gremium der Kommission "Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und Europäisches Qualitätssicherungsnetzwerk in der beruflichen Bildung (EQAVET)" Hessen, Kultusministerium (Gregor Verhoff)kann seine Funktion künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 522/20

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 298/20

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 350/20

... Der vom Bundesrat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 (BR-Drucksache 501/18(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" Sachsen, Staatsministerium für Kultus (Ministerialrat Dr. Nils Geißler) wird seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 58/1/20

... 6. Der Bundesrat betont erneut die Mitverantwortung der Länder bei der Bewältigung der Austrittsfolgen und der Gestaltung der künftigen Beziehungen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition bei Themen, die Länderzuständigkeiten oder wesentliche Interessen der Länder betreffen, mit den Ländern abzustimmen, die Anliegen der Länder in die Verhandlungen einzubringen und die Länder hierüber zu informieren. Er fordert die Bundesregierung ferner auf, sich für eine Erweiterung des Sitzungsformats in den relevanten Gremien, insbesondere auf Ratsarbeitsgruppenebene, einzusetzen, um den Bundesratsbeauftragten eine Teilnahme an den Verhandlungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen.



Drucksache 68/20

... des FRONTEX-Verwaltungsrates eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten als nationale Beraterin bzw. als nationalen Berater im FRONTEX-Verwaltungsrat benennen.



Drucksache 64/20

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 69/20

... Die vom Bundesrat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 (BR-Drucksache 25/18(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS) Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (Landwirtschaftsrätin Susanne Wolf) kann ihre Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen. ∗



Drucksache 113/20

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 523/20

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Expertengruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie für die beiden Untergruppen unter a) und b) eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 58/20 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat betont erneut die Mitverantwortung der Länder bei der Bewältigung der Austrittsfolgen und der Gestaltung der künftigen Beziehungen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition bei Themen, die Länderzuständigkeiten oder wesentliche Interessen der Länder betreffen, mit den Ländern abzustimmen, die Anliegen der Länder in die Verhandlungen einzubringen und die Länder hierüber zu informieren. Er fordert die Bundesregierung ferner auf, sich für eine Erweiterung des Sitzungsformats in den relevanten Gremien, insbesondere auf Ratsarbeitsgruppenebene, einzusetzen, um den Bundesratsbeauftragten eine Teilnahme an den Verhandlungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen.



Drucksache 326/20

... Die vom Bundesrat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 (BR-Drucksache 555/19(B)∗) benannte Bundesratsbeauftragte für den Ausschuss nach Artikel 44 der Richtlinie



Drucksache 124/20

... Der vom Bundesrat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 600/17(B)∗) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe "Telekommunikation und Informationsgesellschaft" und die Weisungssitzungen der Bundesregierung zum Ministerrat Verkehr, Telekommunikation und Energie;



Drucksache 648/19

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 417/19

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 490/19

... Die vom Bundesrat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 600/17(B)∗) benannten Bundesratsbeauftragten für



Drucksache 414/19

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 477/19

... Der vom Bundesrat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 (BR-Drucksache 520/18(B), Buchstabe c)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Arbeitsgruppe "Förderung von gemeinsamen Werten und inklusiver Bildung" Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Oberschulrat Mario Dobe) wird seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 419/19

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 638/19

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten neu benennen.



Drucksache 407/19

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 501/18

... Der vom Bundesrat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 (BR-Drucksache 38/16(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Kommissionsarbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MR Dr. Norbert Lurz) wird seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 459/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen. Die Benennungen gelten unter der Voraussetzung, dass die/der Beauftragte und ihr/e Stellvertreter/in nicht gleichzeitig an Sitzungen der Arbeitsgruppe teilnehmen.



Drucksache 25/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A).



Drucksache 102/18

... Die vom Bundesrat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 400/15(B)∗) benannte Bundesratsbeauftragte für den Bereich medizinische Berufe in der oben genannten Arbeitsgruppe Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Ulrike Peifer) kann ihre Funktion künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 520/18 (Beschluss)

... b) für die Arbeitsgruppe "Digitale Bildung: Lernen, Lehren und Beurteilung" einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Kultusministerium (Regierungsschuldirektor Thomas Iser) als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der/des Bundesratsbeauftragten sowie



Drucksache 569/18

... Der vom Bundesrat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 600/17(B)∗) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Visa Niedersachsen Ministerium für Inneres und Sport Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (RR Julian Rabe) wird seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 351/18

... Der vom Bundesrat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 (BR-Drucksache 38/16(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für die Kommissionsarbeitsgruppe "Berufliche Bildung und Ausbildung" Hessen Kultusministerium (LMR Wolfgang Kreher) wird seine Funktion in dem oben genannten Gremium nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 457/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 513/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 520/1/18

... b) für die Arbeitsgruppe "Digitale Bildung: Lernen, Lehren und Beurteilung" einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Kultusministerium (Regierungsschuldirektor Thomas Iser) als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der/des Bundesratsbeauftragten sowie



Drucksache 458/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 328/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 520/18

... 1. Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" eine/n Bundesratsbeauftragte/n als Stellvertreter/in



Drucksache 460/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen. Die Benennungen gelten unter der Voraussetzung, dass die/der Beauftragte und ihr/e Stellvertreter/in nicht gleichzeitig an Sitzungen der Arbeitsgruppe teilnehmen.



Drucksache 24/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 514/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Bereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 82/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 329/18

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 101/18

... Die vom Bundesrat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 400/15(B)∗) benannte Bundesratsbeauftragte als Stellvertreterin für den Themenschwerpunkt fachliche Anerkennung von medizinischen Berufen im oben genannten Komitee Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Ulrike Peifer) kann ihre Funktion künftig nicht mehr wahrnehmen.



Drucksache 635/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die beiden Bereiche je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 93/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 278/17

... Der vom Bundesrat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 (BR-Drucksache 634/14(B)) benannte Bundesratsbeauftragte für den Themenbereich:



Drucksache 92/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertengruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



Drucksache 637/17

... Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.



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