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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundeswertpapierverwaltungsgesetz"


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Drucksache 167/12

... es noch mehrere Landesgesetze auf das Bundeswertpapierverwaltungsgesetz oder sogar noch dessen Vorläuferregelungen verwiesen. Diesen Verweisungen sollte für eine Übergangszeit die Grundlage erhalten werden, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2008. Zudem wurde den Ländern ermöglicht, die Verwahrfähigkeit ihrer Schuldbuchforderungen bis zum 31. Dezember 2008 neu zu regeln. Da diese Übergangsfristen lange abgelaufen sind, wird die Vorschrift zur Entlastung des Gesetzestextes mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

§ 4a
Einführung von Umschuldungsklauseln

§ 4b
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 4c
Stimmrecht

§ 4d
Berechnungsstelle; Bescheinigung

§ 4e
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 4f
Vorsitz; Beschlussfähigkeit

§ 4g
Vertretung

§ 4h
Schriftliche Abstimmung

§ 4i
Anfechtung von Beschlüssen

§ 4j
Wirksamkeit und Vollziehung von Beschlüssen

§ 4k
Bekanntmachungen

Artikel 2
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzesvorhabens

II. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzentwurfs

1. Gesetzlicher Regelungsbedarf der wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln

a Grundsätzliche Ausrichtung der Umschuldungsklauseln

b Anwendungsbeginn und Anwendungsbreite der Umschuldungsklauseln

2. Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2065: Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes


 
 
 


Drucksache 152/06

... "(1) Soweit auf Grund von Verweisungen in Landesgesetzen Bestimmungen des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3519) in der jeweils geltenden Fassung in den Ländern anwendbar sind, gelten diese bis zu einer Neuregelung durch die Länder fort, längstens bis zum 31. Dezember 2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle

§ 1
Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens

§ 2
Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

§ 3
Parlamentarisches Gremium

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

§ 4
Kreditaufnahme des Bundes

§ 5
Bundesschuldbuch

§ 7
Einzelschuldbuchforderungen

§ 8
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs

§ 9
Fortgeltung von Rechtsvorschriften

Artikel 2
Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)

§ 1
Zuordnung des Personals

§ 2
Zuweisung von Tätigkeiten

§ 3
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse

§ 4
Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 5
Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

§ 6
Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten

§ 7
Schwerbehinderte Menschen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren

Artikel 3
Anpassung von Rechtsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen und Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens und parlamentarische Kontrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

Zu § 4

Zu den §§ 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

zu § 1

zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

zu § 3

zu § 4

zu § 5

zu § 6

zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

zu § 9

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 12

Zu den Absätzen 13 und 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 620/05

... Absatz 3 enthält die Grundlage für eine Kreditaufnahme für das Sondervermögen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Dies hält die Möglichkeit offen, auch zukünftig staatliche Finanzierungsaufgaben (wie z.B. die heutige Airbusfinanzierung) durchzuführen, wenn dies als zweckmäßige Lösung erscheint und eine Belastung des ERP-Sondervermögens damit nicht verbunden ist. Die Verwaltung der Verbindlichkeiten erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes durch die Bundeswertpapierverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Gesetz zur Mitübernahme der Rechte und Schulden des ERP-Sondervermögens in das

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Artikel 4
Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005

Artikel 5
Anpassung von Gesetzen

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Anmerkung Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu §§ 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 920/04

... „Ergänzend zu § 6 Abs. 2 des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes können zur Begrenzung des Zins- und Währungsrisikos von Fremdwährungsanleihen an den Finanzmärkten eingeführte derivative Finanzinstrumente im in Satz 1 bestimmten Umfang eingesetzt werden; ergänzend zu § 13 Satz 2 des Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH auch insoweit zum Abschluss von Rechtsgeschäften ermächtigt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 920/04




Entwurf

Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2005


 
 
 


Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.