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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Chemieunternehmen"


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Drucksache 341/10/11

... Dritter/Vierter Spiegelstrich: Zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden Chemieparks derzeit in der Form organisiert, dass ein zentraler Chemiepark-Manager verschiedene selbstständige Industrie- und Chemieunternehmen zentral mit Strom und Wärme versorgt sowie weitere Dienstleistungen anbietet. Bei der Energieversorgung kommt in der Regel Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz, da die angesiedelten Unternehmen sowohl Dampf, Wärme und Strom benötigen. Trotz dieser auch aus energiepolitischen Gesichtspunkten günstigen Rahmenbedingungen stellt die EEG-Umlage einen negativen Standortfaktor dar. Dabei bieten gerade "industrielle Wärmesenken" ein besonders großes Potential für den gewünschten Ausbau der KWK-Technik. Eine Befreiung von der EEG-Umlage dieser begrenzten Anzahl von Letztverbrauchern in Chemieparks bzw. in ähnlich organisierten anderen Industrieparks wird für sinnvoll erachtet. Auch die ökologisch sinnvolle und Ressourcen schonende Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aus Reststoffen des Produzierenden Gewerbes und aus erneuerbaren Energien oder Grubengas sollte nicht der EEG-Umlage unterliegen.



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden Chemieparks derzeit in der Form organisiert, dass ein zentraler Chemiepark-Manager verschiedene selbstständige Industrie- und Chemieunternehmen zentral mit Strom und Wärme versorgt sowie weitere Dienstleistungen anbietet. Bei der Energieversorgung kommt in der Regel Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz, da die angesiedelten Unternehmen sowohl Dampf, Wärme und Strom benötigen. Trotz dieser auch aus energiepolitischen Gesichtspunkten günstigen Rahmenbedingungen stellt die EEG-Umlage einen negativen Standortfaktor dar. Dabei bieten gerade "industrielle Wärmesenken" ein besonders großes Potential für den gewünschten Ausbau der KWK-Technik. Eine Befreiung von der EEG-Umlage dieser begrenzten Anzahl von Letztverbrauchern in Chemieparks bzw. in ähnlich organisierten anderen Industrieparks wird für sinnvoll erachtet. Auch die ökologisch sinnvolle und Ressourcen schonende Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aus Reststoffen des Produzierenden Gewerbes und aus erneuerbaren Energien oder Grubengas sollte nicht der EEG-Umlage unterliegen.

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Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 832/11

... So sind etwa in der REACH-Verordnung 14 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aufgeführt, die ersetzt werden müssen, sobald weniger bedenkliche Alternativstoffe oder -verfahren technisch und wirtschaftlich machbar werden. Dies bietet einen Anreiz, aktiv nach Alternativen zu suchen, und regt dazu an, nach konkurrierenden und weniger bedenklichen Ersatzstoffen zu forschen. Die REACH-Verordnung ist auch ein Beispiel dafür, wie die EU-Politik Innovationen weltweit voranbringen kann. Chemieunternehmen in der ganzen Welt halten sich an

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Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... Zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden Chemieparks derzeit in der Form organisiert, dass ein zentraler Chemiepark-Manager verschiedene selbstständige Industrie- und Chemieunternehmen zentral mit Strom und Wärme versorgt sowie weitere Dienstleistungen anbietet. Bei der Energieversorgung kommt in der Regel Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz, da die angesiedelten Unternehmen sowohl Dampf, Wärme und Strom benötigen. Trotz dieser auch aus energiepolitischen Gesichtspunkten günstigen Rahmenbedingungen stellt die EEG-Umlage einen negativen Standortfaktor dar. Dabei bieten gerade "industrielle Wärmesenken" ein besonders großes Potenzial für den gewünschten Ausbau der KWK-Technik. Eine Befreiung von der EEG-Umlage dieser begrenzten Anzahl von Letztverbrauchern in Chemieparks bzw. in ähnlich organisierten anderen Industrieparks wird für sinnvoll erachtet. Auch die ökologisch sinnvolle und Ressourcen schonende Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aus Reststoffen des Produzierenden Gewerbes und aus erneuerbaren Energien oder Grubengas sollte nicht der EEG-Umlage unterliegen.

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Drucksache 392/1/11




1. Hauptempfehlung

2. Hauptempfehlung

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 17

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15

Zu Artikel 1 Nummer 18

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 21

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 41

24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

25. Zum Gesetz insgesamt

26. Zum Gesetz insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 556/09

... K. in der Erwägung, dass einige Interessenvertreter argumentieren, diese Ausnahmeregelung müsse sofort außer Kraft gesetzt werden, da bereits Ersatztechnologien (asbestfreie Membranen) verfügbar sind und in den meisten europäischen Chemieunternehmen zum Einsatz kommen,



Drucksache 873/08

... - Unternehmen, die intern Forschungsarbeit zur Produktentwicklung leisten (z.B. Pharma- und Chemieunternehmen). Ihre Kostenstruktur ist in Europa aufgrund der Unterschiede im rechtlichen Umfeld unterschiedlich.

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Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

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2. Kaninchen

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3. Katzen

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4. Hunde

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5. Frettchen

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6. Nichtmenschliche Primaten

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7. Landwirtschaftliche Nutztiere

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8. Vögel

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9. Amphibien

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10. Reptilien

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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

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Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 361/2/05

... rechts begrüßt. Mit dem neuen europäischen Chemikalienrecht soll eine höhere Sicherheit beim Umgang mit chemischen Alt- und Neustoffen erreicht werden. Zugleich aber sollen im Einklang mit der Lissabon-Strategie auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieunternehmen gestärkt werden. Es wurden Nachbesserungen gefordert, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Chemiestandorts zu sichern und die

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Drucksache 361/2/05




1. Die Registrierung

2. Erzeugnishersteller

3. Der Grundsatz

4. Der Tierschutz

5. Die Europäische Chemikalienagentur

6. Wettbewerbsverzerrungen

7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit

Anlage
Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung


 
 
 


Drucksache 361/4/05

... rechts begrüßt. Mit dem neuen europäischen Chemikalienrecht soll eine höhere Sicherheit beim Umgang mit chemischen Alt- und Neustoffen erreicht werden. Zugleich aber sollen im Einklang mit der Lissabon-Strategie auch die Innovations- und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieunternehmen gestärkt werden. Es wurden Nachbesserungen gefordert, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Chemiestandorts zu sichern und die

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Drucksache 361/4/05




Anwendungsbereich der Verordnung

2 Registrierung

2 Drittländer

Umsetzung des OSOR-Ansatzes

Verwendungs - und Expositionskategorien

2 Tierschutz

Rolle der Agentur

Erleichterungen für KMU

2 Marktüberwachung

Anlage 1a

2 Datenergänzung

2 Registrierung

Zusammensetzung des Grunddatensatzes

Anlage b

Vierstufiges Priorisierungsmodell für Phasein-Stoffe

Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung

Vorschlag


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.