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0607/05
0917/04B
0873/04
0666/04B
0701/1/04
0807/04
0883/04
0596/04
0666/2/04
0983/04
0806/04
0805/04
0676/2/04
0676/04B
0701/04B
0280/04
0917/3/04
0905/04
0571/04
0458/04B
0914/04
0955/04
0917/1/04
0997/04
0804/04
0666/04
0920/04
0140/04
0921/04
1013/04
0736/03
Drucksache 544/20

... (1) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, wird sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/20




Gesetz

Artikel 1
Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Teil 1
Wohnungseigentum

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 3
Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9b
Vertretung

Abschnitt 4
Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

§ 13
Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum

§ 14
Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15
Pflichten Dritter

§ 16
Nutzungen und Kosten.

§ 18
Verwaltung und Benutzung

§ 19
Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

§ 20
Bauliche Veränderungen

§ 21
Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

§ 22
Wiederaufbau

§ 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 26a
Zertifizierter Verwalter

§ 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

§ 29
Verwaltungsbeirat

§ 30
Wohnungserbbaurecht.

Teil 3
Verfahrensvorschriften

§ 43
Zuständigkeit

§ 44
Beschlussklagen

§ 45
Fristen der Anfechtungsklage

§ 46
Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung.

§ 47
Auslegung von Altvereinbarungen

§ 48
Übergangsvorschriften

§ 49
Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554
Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz

Artikel 3
Änderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 6
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 8
Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 49
Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 13
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Artikel 16
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 295/20

... Sämtliche Gelder, die durch "Next Generation EU" und den neuen EU-Haushalt generiert werden, werden über EU-Programme bereitgestellt. Das bedeutet, dass jeder Euro an Investitionen dafür aufwendet wird, Europa wieder auf die Beine zu bringen, die parallele grüne und digitale Wende zu beschleunigen und eine gerechtere und widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen. Dies bedeutet auch, dass gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat vollständige Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten. Die Gelder aus "Next Generation EU" werden in drei Säulen investiert, davon 500 Mrd. EUR als Zuschüsse und 250 Mrd. EUR als Darlehen an die Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 206/20

... In der Folge wurde die CRR mehrfach geändert, um verbleibende Schwachstellen im aufsichtsrechtlichen Rahmen zu beheben und weitere Reformen umzusetzen, die auf globaler Ebene beschlossen worden waren und für die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors von wesentlicher Bedeutung sind. So wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2017/23953 Übergangsbestimmungen in die CRR aufgenommen, um die Auswirkungen des neu eingeführten International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 - Finanzinstrumente auf die Eigenmittel zu verringern. Mit der Verordnung (EU) Nr. 2019/6304 wurde eine Vorgabe für die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen (sogenannte "aufsichtsrechtliche Letztsicherung") in die CRR aufgenommen. Darüber hinaus wurde die CRR mit der Verordnung (EU) Nr. 2019/8765 ("CRR II") um bestimmte Inhalte der internationalen Reformen (den endgültigen Basel-III-Rahmen) ergänzt, wobei unter anderem eine neue Definition der Verschuldungsquote und ein Puffer bei der Verschuldungsquote eingeführt wurden, die eine übermäßige Verschuldung der Institute verhindern. Mit der letztgenannten Verordnung wurden außerdem bestimmte Software-Vermögenswerte, pensions- und lohnbesicherte Darlehen sowie Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Infrastrukturdarlehen bei den Eigenmittelanforderungen im Rahmen der CRR günstiger gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel

Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite

Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote

Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote

Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht

Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen

Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 500a
Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 28/1/20

... 21. Etwa 11 Prozent der EU-Bevölkerung sind von Energiearmut betroffen, häufig hat dies Wohnungslosigkeit zur Folge. Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Investitionen in soziale Infrastrukturen durch Vorzugsdarlehen soll jedoch nur für Projekte in Regionen mit genehmigten Übergangsplänen gewährt werden bzw. für Projekte, die diesen zugutekommen. Der Bundesrat bittet die Kommission zu prüfen, ob entsprechende Vorzugsdarlehen für öffentliche Stellen auch in den übrigen Gebieten zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies erscheint angesichts des erheblichen Umfangs der zu realisierenden Maßnahmen und des im europäischen Grünen Deal explizit genannten Ziels, Energiearmut zu bekämpfen, geboten. Der Bundesrat erwartet zudem die angekündigten Leitlinien der Kommission zur Bekämpfung der Energiearmut.



Drucksache 379/20

... Solche Geldeinlagen unbekannter Erben sind regelmäßig verzinsliche Darlehen zugunsten des Kreditinstituts. Die Rückzahlung der Darlehen erfordert eine Kündigung des Vertragsverhältnisses, die gegenüber einem unbekannten Gläubiger aber nicht rechtswirksam erfolgen kann. Aufgrund dessen kann mangels fälliger Rückzahlungsverpflichtung der Auszahlungsanspruch des unbekannten Erben aber auch nicht zugunsten des Kreditinstituts verjähren. Dieses bleibt zivilrechtlich unbegrenzt zur Auszahlung verpflichtet, wenn es in solchen Fällen nicht Gebrauch von der Möglichkeit einer freiwilligen Hinterlegung macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 2027a
Informationen für unbekannte Erben

Artikel 3
Kosten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

Erfüllungsaufwand für Verwaltung:

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 316/20

... Durch diese Änderung wird in der Interinstitutionellen Vereinbarung ein neuer Absatz eingefügt, gemäß dem die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über das Aufbauinstrument der Europäischen Union vorlegt. Dem Bericht wird zu entnehmen sein, welche Aktiva und Passiva sich aus der Mittelaufnahme und Darlehensvergabe im Rahmen des Instruments ergeben, wie hoch die zweckgebundenen Gesamterträge für die Unionsprogramme im Vorjahr waren, und welchen Beitrag diese Beträge zur Verwirklichung der Ziele der jeweiligen Programme geleistet haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/20




Europäische Kommission Brüssel, den 28.5.2020 COM 2020 443 final 2018/0166 APP Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Ein ehrgeiziger und innovativer EU-Haushalt für den Wiederaufbau in Europa

1.2. Notwendige Änderungen am Entwurf der MFR-Verordnung und am Entwurf der Interinstitutionellen Vereinbarung

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Artikel 2 und Erwägungsgrund 3 des Entwurfs der Verordnung

2.2. Artikel 6 und Erwägungsgrund 8 des Entwurfs der Verordnung

2.3. Artikel 8 des Entwurfs der Verordnung

2.4. Artikel 9 des Entwurfs der Verordnung

2.5. Artikel 10 des Entwurfs der Verordnung

2.6. Artikel 11, Artikel 13 und Erwägungsgrund 7 des Entwurfs der Verordnung, Nummer 11 des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung

2.7. Anhang des Entwurfs der Verordnung

2.8. Nummer 15a des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Artikel 8
Anpassungen aufgrund neuer Regelungen oder Programme mit geteilter Mittelverwaltung

Artikel 11
Solidaritäts- und Soforthilfereserve

Anhang


 
 
 


Drucksache 175/20

... Wie in der Mitteilung vom 13. März 2020 angekündigt, ist die Union bereit, die Mitgliedstaaten so gut wie möglich zu unterstützen, um Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf besonders stark betroffene Sektoren abzumildern. Das dem Rat vorgeschlagene neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency, SURE) ist ein ergänzendes befristetes Instrument, das finanziellen Beistand in Höhe von bis zu 100 Mrd. EUR in Form von Darlehen der Union an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglicht. Um die Vereinbarkeit der aus diesen Unionsdarlehen resultierenden Eventualverbindlichkeit mit den Haushaltsvorgaben der EU zu gewährleisten, sind Garantien der Mitgliedstaaten für den Unionshaushalt in Höhe von 25 % der gewährten Darlehen vorgesehen, wobei die Aufschlüsselung auf die einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Anteil am Bruttonationaleinkommen der Union erfolgt. SURE wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung darstellen, die die nationalen Maßnahmen und die regulären Zuschüssen, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds für ähnliche Zwecke gewährt werden, ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)

Artikel 2
Komplementarität des Instruments

Artikel 3
Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments

Artikel 4
Form des finanziellen Beistands

Artikel 5
Obergrenze des finanziellen Beistands

Artikel 6
Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands

Artikel 7
Auszahlung des Darlehens

Artikel 8
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 9
Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio

Artikel 10
Verwaltung der Darlehen

Artikel 11
Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten

Artikel 12
Verfügbarkeit des Instruments

Artikel 13
Kontrollen und Prüfungen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Anwendbarkeit

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 207/20

Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 3002 Titel 661 50 - Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - bis zur Höhe von 65.626 T Euro und über die Erteilung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 85.215 T Euro bei Kapitel 3002 Titel 661 50 - Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)



Drucksache 355/20

... Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Anmerkungen. Beide Optionen - sowohl eine Gesamtbetrachtung des Darlehens ("wholeloanapproach") als auch eine Aufteilung des Darlehens in Tranchen ("loansplittingapproach") - werden von der Kommission derzeit sorgfältig geprüft, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass bei der Umsetzung der entsprechenden Basel-III-Vorschriften in der Eigenmittelverordnung keine Möglichkeiten für Aufsichtsarbitrage geschaffen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/20




Anhang

Zu Punkt 6 und Punkt 7 Buchstabe a:

Zu Punkt 7 Buchstabe b:

Zu Punkt 7 Buchstabe c:

Zu Punkt 7 Buchstabe d:

Zu Punkt 7 Buchstabe e:

Zu Punkt 7 Buchstabe f:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu den Punkten 10 und 12:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:

Zu Punkt 15:

Zu Punkt 16:


 
 
 


Drucksache 163/1/20

... e) In vielen Fällen verfügen Finanzanlagenvermittler auch über eine Erlaubnis als Darlehensvermittler (§ 34c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 29/20

... 3. eine Darlehensfazilität der EIB-Gruppe für den öffentlichen Sektor, um zusätzliche Investitionen für die betroffenen Regionen zu mobilisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 28/20

... Die EIB wird bei der Finanzierung der Nachhaltigkeitswende insofern an Bedeutung gewinnen, als sie zur Klimabank der EU wird. Sie wird den Anteil ihrer auf Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzierungen bis 2025 nach und nach auf 50 % erhöhen und diesen Wert auch darüber hinaus beibehalten. Ein erheblicher Teil dieser Finanzierungen wird im Rahmen das Programms InvestEU durchgeführt, das es der EIB - durch die Übernahme eines Teils des Finanzierungs- und Investitionsrisikos - ermöglichen wird, sich an innovativeren Projekten mit höherem politischen Mehrwert zu beteiligen. Darüber hinaus wird die EIB-Gruppe bis Ende 2020 alle ihre Finanzierungstätigkeiten auf die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens von Paris ausrichten. Einen ersten Schritt in diese Richtung stellte die am 14. November 2019 erfolgte Annahme der neuen Strategie für die Vergabe von Darlehen im Energiebereich dar, wonach Darlehen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Darlehen für neue umweltfreundliche Technologien und neue Arten von Energieinfrastrukturen, die für das künftige Energiesystem mit geringem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 288/20

... Die Maßnahmen des Bundes und der Länder zielen darauf ab, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und Bürgern - und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft - in dieser außergewöhnlichen Notsituation zu stützen und die Folgen abzumildern. Neben direkten staatlichen Hilfen in Form von neugeschaffenen oder ausgeweiteten Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger oder der Sofortliquidität für Solo-Selbstständige und Kleinst- und Kleinunternehmen, ist der Weg zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen eröffnet, um so heute den Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen zu legen.



Drucksache 220/20 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Bundes, Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. In diesem Rahmen begrüßt der Bundesrat den vorgelegten Gesetzentwurf wie auch das parallel vom Bund angekündigte Darlehensprogramm für Studierende jeweils dem Grundsatz nach.



Drucksache 104/20

... (bis zu 6 Monate vollständige Freistellung) oder eine Familienpflegezeit nach § 2 FPflZG (bis zu 24 Monate Arbeitszeitreduzierung auf mindestens 15 Stunden pro Woche) in Anspruch genommen. Rechnerisch wären dies nicht einmal 5% der 1,76 Mio. Pflegegeldempfangenden. Der Grund liegt u.a. im fehlenden Lohnersatz: Anders als beim Elterngeld müssen pflegende Angehörige - zumeist Frauen - ihre berufliche Auszeit selbst finanzieren. Das ist unattraktiv und für untere Einkommensgruppen nicht leistbar. Das zinslose Darlehen nach § 3 FPflZG haben bisher lediglich 867 Menschen in Anspruch genommen. Eine zentrale Handlungsempfehlung des Beirats ist daher die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/20




Entschließung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:

Zu 7.:

Zu 8.:


 
 
 


Drucksache 255/20

... Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat bereits auf der Grundlage des im März 2020 verabschiedeten befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen direkte Zuschüsse bis zu 800 000 EUR oder Darlehen oder Garantien über höhere Beträge zu sehr günstigen Bedingungen gewährt; in einigen Fällen wurde Unternehmen eine Entschädigung für die durch die Pandemie erlittenen Schäden bewilligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 230/1/20

... f) Um insbesondere Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Mediendienstleister in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Gesellschaft zu unterstützen sowie die Möglichkeiten künstlerischer Projekte in der digitalen Welt zu fördern, wird die Bundesregierung gebeten gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln.



Drucksache 139/20

... Die Unterstützung wird über die bestehenden Instrumente der EIF-Programme erfolgen, mit denen Investitionen gefördert werden. Die Kreditvergabe wird nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften neu auf Betriebsmittelkredite mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten ausgerichtet. Insbesondere werden die Darlehensgarantien im Rahmen von COSME - dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen - zusammen mit den InnovFin-KMU-Garantien im Rahmen des Programms Horizont 2020 erhöht, damit die Banken Kleinstunternehmen, KMU und kleinen Midcap-Unternehmen Zugang zu Brückenfinanzierungen gewähren. Diese Instrumente werden in den kommenden Wochen durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) mit 750 Mio. EUR aufgestockt. Im Rahmen einer zusätzlichen zweckgebundenen Maßnahme werden dem EIF weitere EFSI-Mittel in Höhe von 250 Mio. EUR zufließen, die für die rasche Unterstützung von KMU in Abstimmung mit den nationalen Förderbanken und -institutionen der EU verwendet werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen

3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 213/20

... Damit die Bodenabfertigungsunternehmen ihren in diesem Umfang beispiellosen Tätigkeitseinbruch besser bewältigen können und leichteren Zugang zu den Mitteln erhalten, die sie zur kurzfristigen Deckung ihrer seit März 2020 deutlich über ihren Einnahmen liegenden Fixkosten benötigen, gewähren einige Mitgliedstaaten diesen Unternehmen Garantien für Darlehen, die diese zur Wiederherstellung ihrer Mindestliquiditätsbasis bei Kreditinstituten beantragen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/20




3 CORRIGENDUM

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086

1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008

1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen

1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4. Folgenabschätzung

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 21a
Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE

Artikel 24a

Artikel 25a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 230/20 (Beschluss)

... 6. Um insbesondere Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Mediendienstleister in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der gegenwärtigen Krise auf die Gesellschaft zu unterstützen sowie die Möglichkeiten künstlerischer Projekte in der digitalen Welt zu fördern, wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- oder Darlehensprogramme zu entwickeln.

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Drucksache 230/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten


 
 
 


Drucksache 220/1/20

... a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Bundes, Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. In diesem Rahmen begrüßt der Bundesrat den vorgelegten Gesetzentwurf wie auch das parallel vom Bund angekündigte Darlehensprogramm für Studierende jeweils dem Grundsatz nach.



Drucksache 264/20

... Das Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE) erlaubt es der Europäischen Union, Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen. Die Mitgliedstaaten können diese verwenden, um Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu finanzieren. Dies eröffnet nötige Spielräume für besonders betroffene Staaten.

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Drucksache 264/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gewährleistungsermächtigung

§ 2
Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 55/20

... Zu diesen Investitionen gehören mehr als 160 groß angelegte 5G-Erprobungen in ganz Europa, darunter zehn grenzüberschreitende Autobahnkorridore für eine groß angelegte Erprobung 5G-gestützter, vernetzter und automatisierter Mobilitätsdienste. Erprobt werden 5G-gestützte Anwendungen in vielfältigen Bereichen: von nachhaltiger Gesundheitsversorgung und automatisierter Mobilität bis hin zur ressourceneffizienten Landwirtschaft, intelligenten Stromnetzen und der Industrie 4.0. Außerdem stellte die EIB mit Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen Darlehen zur Beschleunigung der Forschung und Entwicklung im Bereich der 5G-Technik bereit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. 5G-Einführung in der EU

3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen

4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit

Schlussfolgerungen

5. Umsetzung des Instrumentariums

5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter

5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums

6. Schlussfolgerungen

Anlage
: Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)


 
 
 


Drucksache 317/20 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang - COM(2020) 453 final



Drucksache 75/20

... (2) Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe nach Absatz 1 kann nur von der Aufsichtsbehörde gestellt werden. Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen entscheidet über die Gewährung der Hilfe nach Absatz 1. Die Hilfen können auch als Darlehen gewährt werden. Sie sind zu befristen und mit Auflagen zu versehen, die der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/20




Gesetz

Artikel 0
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung

§ 329
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7a
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

Artikel 8a
Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/20

... (3) Von dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Betrag, abzüglich der Aufwendungen nach Absatz 6 Satz 3 und der dem Bundesministerium für Gesundheit für die Auswertung nach § 14b entstehenden Aufwendungen, kann jedes Land den Anteil beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 1. Oktober 2018 ergibt. Mit dem Betrag nach Satz 1 können auch länderübergreifende Vorhaben gefördert werden. Die einem Land nach Satz 1 zustehenden Fördermittel, die nicht durch die von einem Land bis zum 31. Dezember 2021 vollständig gestellten Anträge ausgeschöpft werden, werden mit Ablauf des Jahres 2023 durch das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bund zurückgeführt. Fördermittel können auch für die Finanzierung der Zinsen, der Tilgung und der Verwaltungskosten von Darlehen gewährt werden, soweit diese zur Finanzierung förderungsfähiger Vorhaben aufgenommen worden sind. Mindestens 15 Prozent der gewährten Fördermittel sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/20




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 14a
Krankenhauszukunftsfonds

§ 14b
Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung

§ 26a
Sonderleistung an Pflegekräfte auf Grund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie

Artikel 2
Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung

Teil 3
Förderung nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 19
Förderungsfähige Vorhaben

§ 20
Förderungsfähige Kosten

§ 21
Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung

§ 22
Antragstellung

§ 23
Auszahlungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung

§ 24
Rückforderung, Verzinsung und Bewirtschaftung von Fördermitteln

§ 25
Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 150b
Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d

Artikel 6
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
Änderung des Familienpflegezeitgesetzes

§ 2b
Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

§ 16
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 9
Weitere Änderung des Familienpflegezeitgesetzes

Artikel 10
Änderung des Pflegezeitgesetzes

§ 4a
Erneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

§ 9
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 11
Weitere Änderung des Pflegezeitgesetzes

Artikel 12
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 467/1/19

... b) In Absatz 2 werden die Wörter "Wohnsitz hat. " durch die Wörter "Wohnsitz hat, soweit der Darlehensbetrag noch Anteile des Landes enthielt." ersetzt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AFBG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 AFBG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 AFBG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 28 AFBG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 28 AFBG


 
 
 


Drucksache 598/19

... 6. Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 9
Gruppenweite Pflichten.

§ 11a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

§ 23a
Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle

§ 26a
Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden

§ 29
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

§ 51a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64y
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Artikel 3
Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Unterabschnitt 5a
Technische Infrastrukturleistungen

§ 58a
Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichteverordnung

Abschnitt 8a
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

§ 43a
Zeitpunkt der Prüfung

§ 43b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Artikel 11
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 12
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 13
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 14
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 15
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 17
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

§ 26
Sperrfrist

Artikel 19
Folgeänderungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zu Artikel 10 Nummer 3

Anlage
(zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :

B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.


 
 
 


Drucksache 661/19

... 14. Die in Basel III final vorgesehenen Erleichterungen für selbstgenutztes Wohneigentum sollten in EU-Recht umgesetzt werden. Die vorgesehene spürbare Absenkung der Eigenmittelunterlegung für Darlehen mit niedrigem Beleihungsauslauf trägt den langjährigen Erfahrungen Rechnung. Darlehen mit einem Beleihungsauslauf von unter 60 % werden extrem selten notleidend. Große Probleme, die letztlich maßgeblich zur Finanzkrise beitrugen, treten mit Beleihungsausläufen von 100 % und mehr auf. Dem trägt das neue System dadurch Rechnung, dass die Risikogewichte für diese Darlehen parallel zum Beleihungsauslauf ansteigen und - anders als das geltende EU-Recht - nicht undifferenziert unterhalb von 80 % Beleihungsauslauf ein Risikogewicht von 35 % festlegen. Bei sehr hohen Beleihungsausläufen steigt das Risikogewicht im Vergleich zum geltenden EU-Recht an - ein Beitrag zur Finanzstabilität.



Drucksache 258/1/19

... (5) Abweichend von den Absätzen 3 und 4 dürfen Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten eines vertikal integrierten Unternehmens gewährt, ausgezahlt und bedient werden. Für die anzusetzende Verzinsung von Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten eines vertikal integrierten Unternehmens gilt Anlage 4 Nummer 5."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, 2 und 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG , Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG , Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG


 
 
 


Drucksache 627/19

... Höherer Zuschussbedarf der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Finanzierung der in der Vergangenheit (bis einschließlich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/19




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 520/19

... Eigentumsbildung ist insbesondere für Familien mit Kindern wichtig, da der private Mietwohnungsmarkt nicht genügend bezahlbare familiengerechte Wohnungen bereitstellt (Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016, Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 38). Das selbstgenutzte Wohneigentum ist mit einem Marktanteil am Gesamtbestand von ca. 46 Prozent eine wichtige Säule des Wohnungsmarktes. In Städten ist die Wohneigentumsquote mit etwa 30 Prozent jedoch deutlich geringer als in ländlichen Gebieten. Etwa zwei Drittel aller Erwerbe erfolgen in Kleinstädten oder sonstigen Regionen. Ursachen sind vor allem höhere Preise und ein geringeres Grundstücksangebot in den Städten. Für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und für Haushalte mit Kindern ist Wohneigentum trotz günstiger Finanzierungsmöglichkeiten in vielen Städten nicht mehr erschwinglich (Bundestagsdrucksache 18/13120, S. 38, 39). Hohe Erwerbsnebenkosten erschweren die Eigentumsbildung zusätzlich, zumal sie in der Regel nicht als Darlehen aufgenommen werden können, sondern aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Neben der Grunderwerbsteuer sind dabei die Maklerkosten ein entscheidender Posten der Erwerbsnebenkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

§ 656a
Textform

§ 656b
Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

§ 656c
Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

§ 656d
Vereinbarungen über die Maklerkosten

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschreibung der aktuellen Situation

2. Regelungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Senkung sonstiger Kaufnebenkosten

2. Regionale Begrenzung der Kostenteilung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Nachweis der gezahlten Maklerprovision, § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu § 656a

Zu § 656b

Zu § 656c

Zu § 656d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Halbteilungsprinzip

4 Textform

4 Verbraucherschutz

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Verkäufer

5 Käufer

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 517/19

... (2) Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe nach Absatz 1 kann nur von der Aufsichtsbehörde gestellt werden. Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen entscheidet über die Gewährung der Hilfe nach Absatz 1. Die Hilfen können auch als Darlehen gewährt werden. Sie sind zu befristen und mit Auflagen zu versehen, die der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 196/19 (Beschluss)

... XII. Da das geschützte Vermögen des Leistungsberechtigten (§ 139 SGB IX) diesem endgültig verbleiben soll, entspräche es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierfür Kostenersatz leisten müssten. Soweit das Vermögen über das geschützte Vermögen hinausgeht, ist es grundsätzlich einzusetzen, es sei denn der Verbrauch oder die Verwertung stellt eine Härte dar. Dann soll die Leistung als Darlehen bewilligt werden. Der Anspruch auf Rückzahlung geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Eine Anspruchsgrundlage für den Kostenersatz gegen die Erben ist daher nicht nötig, zumal der Rückzahlungsanspruch gesichert werden kann (§ 140 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 4b - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII

14. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII

15. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII

§ 133c
Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

17. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII

18. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 395/19 (Beschluss)

... Anspruch auf ein Darlehen für die Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, eine Verweisung auf den § 27b Absatz 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII

5. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX

7. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX


 
 
 


Drucksache 196/1/19

... XII. Da das geschützte Vermögen des Leistungsberechtigten (§ 139 SGB IX) diesem endgültig verbleiben soll, entspräche es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierfür Kostenersatz leisten müssten. Soweit das Vermögen über das geschützte Vermögen hinausgeht, ist es grundsätzlich einzusetzen, es sei denn der Verbrauch oder die Verwertung stellt eine Härte dar. Dann soll die Leistung als Darlehen bewilligt werden. Der Anspruch auf Rückzahlung geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Eine Anspruchsgrundlage für den Kostenersatz gegen die Erben ist daher nicht nötig, zumal der Rückzahlungsanspruch gesichert werden kann (§ 140 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 136 Absatz 2 Nummer 2, 3 SGB IX

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII

15. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII

16. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII

§ 133c
Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 467/19 (Beschluss)

... b) In Absatz 2 werden die Wörter "Wohnsitz hat. " durch die Wörter "Wohnsitz hat, soweit der Darlehensbetrag noch Anteile des Landes enthielt." ersetzt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AFBG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 AFBG

3. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 28 AFBG


 
 
 


Drucksache 608/19

... (3) Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 157/19 (Beschluss)

... (5) Abweichend von den Absätzen 3 und 4 dürfen Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten eines vertikal integrierten Unternehmens gewährt, ausgezahlt und bedient werden. Für die anzusetzende Verzinsung von Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten eines vertikal integrierten Unternehmens gilt Anlage 4 Nummer 5."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG


 
 
 


Drucksache 4/19

... Bausparkassen dürfen nach § 7 Absatz 2 BauSparkG Forderungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 auch durch die Bestellung von Grundpfandrechten an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder in der Schweiz sichern, wenn das Grundpfandrecht von Finanzinstituten in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat üblicherweise zur Sicherung von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen vereinbart wird. Diese Regelung erfasste bisher auch das Vereinigte Königreich. Auf Grund des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches aus der EU und dem EWR muss für Forderungen, die bis dahin zulässigerweise durch Bestellung von Grundpfandrechten an einem Pfandobjekt im Gebiet des Vereinigten Königreiches besichert wurden, ein Bestandsschutz bis zum Wegfall der zu besichernden Forderung geregelt werden.



Drucksache 523/19

... (AFBG) erstattet. Zurzeit deckt die Förderung des Bundes durch das AFBG (40-Prozent-Zuschuss und 40-Prozent-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg) 64 Prozent der Kosten ab. Derzeit wird eine höhere Förderung durch eine Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 395/2/19

... Anspruch auf ein Darlehen für die Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, eine Verweisung auf den § 27b Absatz 2 Satz 2

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Drucksache 395/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 1a


 
 
 


Drucksache 151/19

... XII) nur in besonderen Härtefällen lebensunterhaltssichernde Leistungen entsprechend dem Dritten oder Vierten Kapitel als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden.

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Drucksache 151/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 284/19

... Rechtsberatung zum Darlehensvertrag A 380 und zum WTO-Verfahren Airbus.

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Drucksache 284/19




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 128/19

... (3) Auf die Wahrnehmung der nach Absatz 1 übertragenen Aufgaben findet § 18 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 Anwendung, § 18 Absatz 2 Satz 5 mit der Maßgabe, dass aufgenommene Darlehen bis spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Beleihungsbescheides nach Absatz 1 Satz 1 zurückzuzahlen sind. Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine getrennte

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Drucksache 128/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

§ 20j
Präexpositionsprophylaxe

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.

§ 89
Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

§ 89a
Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

§ 124
Zulassung

§ 125
Verträge

§ 125a
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

§ 125b
Bundesweit geltende Preise

§ 142
Sachverständigenrat.

§ 326
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 295
Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.

Artikel 3
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 2

§ 12a

§ 14

§ 17

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Artikel 8
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 9
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 125
(weggefallen).

§ 112a
Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

Artikel 11
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 12
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 12a
Änderung des Apothekengesetzes

§ 20a

§ 20b

Artikel 13
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 35
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 14a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 14b
Änderung des Infektionssehutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 15b
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 16
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 258/19

... 2. Darlehen im Sinne des § 8d Absatz 4 und 5,



Drucksache 275/1/19

... Ferner regelt das Gesetz diverse Veränderungen bei den Leistungsansprüchen nach den §§ 1 und 1a AsylbLG, die einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Leistungsbehörden bedeuten. Die Neuregelungen stellen keine bloße Streichung oder Reduzierung der Leistungen dar. Vielmehr müssen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen noch mehr als bisher aufenthaltsund asylrechtliche Inzidentprüfungen durch die Leistungsbehörden erfolgen, was den Prüfungsaufwand stark erhöht. Auch werden erstmals sogenannte Überbrückungsleistungen, die als Sachleistungen erbracht werden sollen, sowie Rückreisekosten als Darlehen nach § 1 Absatz 4 AsylbLG ins Gesetz eingeführt. Damit werden die Länder mit materiell neuen Leistungsarten belastet, was ebenfalls die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst.

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Drucksache 275/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 22

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 462/19

... förderfähigen Ausbildung (z.B. Studium oder schulische Ausbildung) Leistungen als Darlehen, als nicht zurückzuzahlende Beihilfe oder als Kombination dieser beiden Förderungsformen. Dies stellt eine Orientierung an die je nach Ausbildung vorgesehene Art der Leistungsgewährung nach dem BAföG dar, wodurch eine Besserstellung im Verhältnis zu Leistungsberechtigten nach dem BAföG vermieden werden soll.

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Drucksache 462/19




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrats zum Thema Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten vom 8. Juni 2018 (BR-Drs. 123/18 Beschluss) vom 16. September 2019


 
 
 


Drucksache 178/19 (Beschluss)

... XII - Übergang von Ansprüchen - ist im eigentlichen Sinne die Überleitung von allgemeinen Zahlungsansprüchen (Darlehensrückzahlung, Rückgabeanspruch aus Schenkung bei Verarmung, Pflichtteilsansprüche).

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Drucksache 178/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1a AsylbLG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AsylbLG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 2 AsylbLG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 4 AsylbLG , Nummer 7a - neu - § 9 AsylbLG

5. Zu Artikel 1a - neu - § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f - neu - AO

‚Artikel 1a Änderung der Abgabenordnung


 
 
 


Drucksache 157/1/19

... (5) Abweichend von den Absätzen 3 und 4 dürfen Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten eines vertikal integrierten Unternehmens gewährt, ausgezahlt und bedient werden. Für die anzusetzende Verzinsung von Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten eines vertikal integrierten Unternehmens gilt Anlage 4 Nummer 5."

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Drucksache 157/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG


 
 
 


Drucksache 395/1/19

... Für den nicht berücksichtigten Personenkreis käme allenfalls im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ein verwaltungsaufwendiges Darlehen in Betracht (Gewährung für nur einen Monat), dessen Rückzahlungspflicht den Betroffenen kaum zu vermitteln sein wird.

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Drucksache 395/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 60 Absatz 2 Nummer 8 SGB IX Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.

7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX


 
 
 


Drucksache 216/19

... "Darlehensnehmende, denen Förderung mit Darlehen nach § 17 in einer vor dem 1. September 2019 geltenden Fassung geleistet wurde, mit Ausnahme von Bankdarlehen nach § 18c, können binnen einer Frist von sechs Monaten nach diesem Datum jeweils durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens § 18 Absatz 12 und § 18a in der am 1. September 2019 anzuwendenden Fassung anzuwenden sind."



Drucksache 514/19

... (3) Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 168/18

... Außerdem sieht der Eigenmittelbeschluss eine Obergrenze für die jährlichen Eigenmittel-Abrufsätze vor. Diese Obergrenze soll den Mitgliedstaaten die Sicherheit geben, ihre nationale Haushalts- und Finanzplanung ohne "Überraschungen" durchführen zu können. Zurzeit liegt diese Obergrenze bei "1,20 % der Summe der Bruttonationaleinkommen aller Mitgliedstaaten". Durch den Brexit wird der Wert des Betrags unter dieser Obergrenze automatisch um etwa 16 % sinken (d.h. um den Beitrag durch den Anteil am Bruttonationaleinkommen des Vereinigten Königreichs). Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass neben dem Bedarf an Mitteln für Zahlungen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens die zur Abdeckung finanzieller Verbindlichkeiten in Verbindung mit Darlehen oder Finanzierungsfazilitäten, die aus dem EU-Haushalt abgesichert sind, notwendigen Haushaltsmittel unter dieser Obergrenze bleiben müssen. Aufgrund der zunehmenden Nutzung solcher Instrumente und im Hinblick auf ein mögliches Instrument zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets, wird diese Obergrenze wahrscheinlich angehoben werden müssen.

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 31. Die Zuwendungen für Forschung und Innovation dürfen nicht durch die Finanzierung in Form von Darlehen ersetzt werden. Auch eine Forschungsförderung über Pauschalbeträge lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 97/18

... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates21 geregelten Dienstleistungen, die von Handelsplätzen oder systematischen Internalisierern, wie in der genannten Richtlinie festgelegt, oder aber von regulierten Crowdfunding-Dienstleistern erbracht werden, nicht in den Geltungsbereich der Digitalsteuer fallen. Auch Dienstleistungen, die in der Gewährung von Darlehen bestehen und von regulierten Crowdfunding-Dienstleistern erbracht werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der Digitalsteuer. Regulierte Crowdfunding-Dienstleister sind Erbringer von Dienstleistungen, die etwaigen künftigen Unionsvorschriften unterliegen, die gemäß Artikel 114 AEUV zur Regulierung von Crowdfunding-Dienstleistungen erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Sofern inländisches unbewegliches Vermögen notwendiges Betriebsvermögen darstellt, gehören alle mit diesem inländischen unbeweglichen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter zum inländischen Betriebsvermögen. So ist bei der Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Betriebsvermögen auf den auslösenden Vorgang ihrer Entstehung abzustellen (BFH vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BStBl II S. 817). Dieses Zurechnungskriterium ergibt sich aus dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Absatz 4 EStG), das auch für Verbindlichkeiten Geltung hat. Maßgeblich ist also die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel. Daraus folgt, dass im Fall einer Fremdfinanzierung notwendigen Betriebsvermögens auch die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört und in der Folge die Schuldzinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Ohne eine steuerliche Verstrickung der Verbindlichkeit würde in der Konsequenz die Abziehbarkeit der Schuldzinsen im Inland ausscheiden. Entsprechendes gilt für andere Wirtschaftsgüter, die mit inländischem unbeweglichen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 251/18

... - einen Überblick und eine Analyse der weltweiten Bemühungen, eine Definition des Begriffs "grün" in Bezug auf grüne Anleihen, grüne Kredit- und Darlehensgewährung und grüne Aktien zu erstellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 46. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission mit dem Fonds "InvestEU" ein Nachfolgemodell des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) aufstellt, welches öffentliche und private Mittel in Form von Darlehen, Garantien, Eigenkapitalinstrumenten oder sonstigen marktbasierten Instrumenten für Investitionen mobilisieren soll. Der Bundesrat weist erneut darauf hin (BR-Drucksache 521/16(B)), dass dieser Fonds weder regional verankert noch programmatisch gesteuert ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 617/18

... Der Fonds bringt auch im Hinblick auf das Ziel der Zusätzlichkeit Ergebnisse. Die durch den Fonds unterstützten Projekte müssen zusätzlicher Art sein, und zwar in dem Sinne, dass sie Marktversagen oder suboptimale Investitionssituationen beheben und ohne Unterstützung des Fonds nicht im gleichen Zeitraum oder im gleichen Umfang finanziert worden wären. Die Entwicklung des Volumens der jährlichen Unterzeichnungen der EIB-Gruppe zwischen 2014 und 2017 zeigt, dass das Gesamtvolumen der jährlichen Darlehensgewährung zwar in etwa auf dem gleichen Niveau blieb, der Anteil der Sondertätigkeiten7 nach Einführung des Fonds aber stark zunahm, und zwar von 4,6 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 17,9 Mrd. EUR im Jahr 2017. Darüber hinaus wurde mit der "EFSI 2.0-Verordnung"8, durch die die Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bis Ende 2020 verlängert wurde, eine umfassendere Definition des Begriffs der "Zusätzlichkeit" und der erhöhten Transparenz von Investitionsentscheidungen eingeführt9.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.