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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Darlehensbetrags"


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Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Gesetzbuches bei demselben Darlehensgeber, es sei denn, der Nettodarlehensbetrag wird deutlich erhöht und der Erhöhungsbetrag des Nettodarlehens wurde nicht bereits in die ursprüngliche Kreditwürdigkeitsprüfung einbezogen.""



Drucksache 72/13

... c) als Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme oder des vereinbarten Darlehensbetrags;

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Drucksache 72/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 2a
Kostenstruktur

§ 3a
Produktinformationsstelle Altersvorsorge

§ 7
Informationspflichten im Produktinformationsblatt

§ 7a
Jährliche Informationspflicht

§ 7b
Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages

§ 7c
Kostenänderung

§ 7d
Sicherung bei Genossenschaften

§ 7e
Widerrufsrecht

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 402/11

... - Finanzdisziplin: Wird die Makrofinanzhilfe in Form eines Zuschusses gewährt, stammen die Mittel aus dem EU-Haushalt. Die gewährten Makrofinanzhilfebeträge müssen mit den Obergrenzen zu vereinbaren sein, die im mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die entsprechenden Haushaltsmittel festgelegt sind. Wird die Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens gewährt, legt die Kommission im Namen der EU auf den Kapitalmärkten eine Anleihe auf, die den mit dem Empfängerland vereinbarten Konditionen entspricht, und reicht die Mittel unmittelbar weiter. Zur Absicherung gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls des Empfängerlandes ist die EU-Anleihe mit einer Garantie aus dem Garantiefonds ausgestattet, in den 9 % des ausstehenden Darlehensbetrags eingestellt werden.

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Drucksache 402/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Vergleich mit bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Art der Finanzhilfe

Artikel 2
Für eine Finanzhilfe in Betracht kommende Länder

Artikel 3
Form der Finanzhilfe

Artikel 4
Finanzbestimmungen

Artikel 5
Höhe der Finanzhilfe

Artikel 6
Konditionalität

Artikel 7
Verfahren

Artikel 8
Durchführung und Finanzverwaltung

Artikel 9
Auszahlung der Finanzhilfe

Artikel 10
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 11
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 12
Bewertung

Artikel 13
Jahresbericht

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
für eine Makrofinanzhilfe in Betracht kommende Länder Gebiete Gemäss Artikel 2 Buchstaben a b

1. Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

2. Unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallende Länder und Gebiete

Anhang II
Referenzbeträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 64/06

... 24. Der geänderte Vorschlag sieht vor, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer das Recht auf Inanspruchnahme des Kredits auf Grund eines unbefristeten Vertrags ohne Vorankündigung entziehen kann. Dies kann eine erhebliche Belastung des Verbrauchers zur Folge haben, wenn er sich bei seiner Finanzplanung auf die Zusage des Kreditgebers verlässt und diese ohne weitere Bedingungen entzogen werden kann. Diese Schwierigkeiten werden vermieden, wenn die fristlose Kündigung des Kreditvertrags vor Leistung des Darlehensbetrags nur beim Vorliegen wichtiger Gründe möglich ist, wie es § 490 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe d und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe e

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 64/06 (Beschluss)

... 25. Der geänderte Vorschlag sieht vor, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer das Recht auf Inanspruchnahme des Kredits auf Grund eines unbefristeten Vertrags ohne Vorankündigung entziehen kann. Dies kann eine erhebliche Belastung des Verbrauchers zur Folge haben, wenn er sich bei seiner Finanzplanung auf die Zusage des Kreditgebers verlässt und diese ohne weitere Bedingungen entzogen werden kann. Diese Schwierigkeiten werden vermieden, wenn die fristlose Kündigung des Kreditvertrags vor Leistung des Darlehensbetrags nur beim Vorliegen wichtiger Gründe möglich ist, wie es § 490 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 232/05

2 Da Schuldnerausfälle in der Regel nicht zu einer vorgezogenen Fälligkeit des gesamten Darlehensbetrags führen, kann das jährliche Risiko definiert werden als die in einem bestimmten Jahr für Tilgung und Zinsen fälligen Beträge.

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Drucksache 232/05




Begründung

1. Einleitung/Begründung

2. DER Fonds

3. DER NEUE Dotierungsmechanismus

4. ÜBERGANGSZEITRAUM

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 84/16 PDF-Dokument



Drucksache 241/18 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 587/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.