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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Daten- und Verbraucherschutz"


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Drucksache 69/17 (Beschluss)

... Um einen effektiven Daten- und Verbraucherschutz gewährleisten zu können, muss daher die Einhaltung festgelegter gesetzlicher Mindeststandards von Datenschutz und Datensicherheit bereits Voraussetzung für die Zulassung von Fahrzeugen sein. Die dazu notwendigen Verordnungen sollten gleichzeitig mit der Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Um einen effektiven Daten- und Verbraucherschutz gewährleisten zu können, muss daher die Einhaltung festgelegter gesetzlicher Mindeststandards von Datenschutz und Datensicherheit bereits Voraussetzung für die Zulassung von Fahrzeugen sein. Die dazu notwendigen Verordnungen sollten gleichzeitig mit der Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 612/1/16

... Auch angesichts der hohen Innovationskraft durch OTT-Kommunikationsdienste ist der Bundesrat der Auffassung, dass telekommunikationsspezifische Regulierungsverpflichtungen nicht eins zu eins auf neue OTT-Dienststrukturen übertragen werden können. Der Bundesrat erachtet jedoch eine Gleichbehandlung von OTT-Kommunikationsdiensten, die funktionelle Substitute für Telekommunikationsdienste darstellen, insbesondere in den Bereichen Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit für zielführend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/1/16




2 Grundsätzliches

2 Ziele

Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen

2 Frequenzpolitik

2 Zugangsregulierung

2 GEREK

Regulierung für Over-The-Top-Player OTT

2 Universaldienste

2 Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 612/16 (Beschluss)

... 34. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstandes, dass auch das Wirkgefüge beispielsweise der kommenden ePrivacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf wichtige Aspekte interpersoneller Kommunikationsdienste wie Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit derzeit noch nicht hinreichend klar erscheint, schlägt der Bundesrat eine grundsätzlich entwicklungsoffene Struktur zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten vor: Zu diesem Zweck sollte in den Kodex für die elektronische Kommunikation eine Ermächtigung von GEREK aufgenommen werden, dass ein ablösendes oder sachdienlich erscheinendes Identifizierungsmerkmal verwendet wird, beispielsweise durch entsprechende "GEREKLeitlinien für Elektronische Kommunikation", die eine entwicklungsfähige und bedarfsgerechte Basis auch zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten schaffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/16 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

2 Ziele

Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen

2 Frequenzpolitik

2 Zugangsregulierung

2 GEREK

Regulierung für Over-The-Top-Player OTT

2 Universaldienste

2 Verbraucherschutz

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 543/1/15

... § 19 MsbG definiert die Anforderungen, die Messsysteme in puncto Sicherheit in Zukunft erfüllen müssen. Diese Bestimmungen sollen Verbraucher- und Datenschutzbelange berücksichtigen. §§ 21 und 22 MsbG definieren die Mindestanforderungen an diese Messsysteme in einem umfassenden Katalog. Dieser Schutz wird durch § 19 Absatz 5 MsbG allerdings wieder ausgehöhlt, indem eine Übergangsregelung den Einbau neuer Geräte ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen bis mindestens Ende 2016 mit einer Nutzdauer von acht Jahren - also bis Ende 2024 - erlaubt. Es besteht die Gefahr, dass mindestens bis Ende 2016 noch verstärkt Messsysteme eingesetzt werden, die dem erforderlichen Daten- und Verbraucherschutzniveau nicht entsprechen. Auch wenn dem Verbraucher ein Verweigerungs- bzw. Widerrufsrecht zusteht, besteht Gefahr, dass er dieses Recht nicht kennt oder nicht ausübt, weil er sich der Gefahr, die die Abschöpfung seiner privaten Verbrauchsdaten birgt, nicht bewusst ist. Private Daten, die auf Grund dieser Übergangsregelung gesammelt werden und damit nicht zwingend dem hohen Daten- und Sicherheitsniveau nach §§ 21 und 22 MsbG unterliegen, sind aus Verbrauchersicht "verloren" und können nicht mehr geschützt werden. Die gesetzliche Gestaltung einer solchen Gefahr für den Datenschutz erscheint überflüssig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum den Messstellenbetreibern noch gestattet werden sollte, Messsysteme einzubauen, die den erarbeiteten Datenschutz- und Sicherheitskriterien nicht unterliegen. In der Gesetzesbegründung fehlt jeglicher Hinweis auf die Notwendigkeit einer solchen großzügigen und weiten Übergangsregelung, die allein zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht. Die Übergangsregelung sollte daher so restriktiv wie möglich formuliert werden und maximal Bestandsschutz für bereits eingebaute Geräte mit einer kurzen Frist gestatten. Der Einbau neuer Geräte sollte ausnahmslos unter die in §§ 21 und 22 MsbG fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 MsbG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 - neu - und § 36 Absatz 3 sowie Absatz 4 - neu - MsbG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1a - neu -, § 21 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG * **

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

23. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

24. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

25. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 MsbG

26. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

28. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 5 und 6, Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3, Absatz 3 Nummern 1, 2, 3 und 4 sowie § 32 Satz 1 MsbG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4 MsbG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

39. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

40. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

41. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

42. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

43. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

44. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

45. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

Zur Übermittlung von Messdaten

49. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

50. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

51. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

52. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

Zu Artikel 1

56. Zu Artikel 1 allgemein

57. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

58. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

59. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 543/15 (Beschluss)

... § 19 MsbG definiert die Anforderungen, die Messsysteme in puncto Sicherheit in Zukunft erfüllen müssen. Diese Bestimmungen sollen Verbraucher- und Datenschutzbelange berücksichtigen. §§ 21 und 22 MsbG definieren die Mindestanforderungen an diese Messsysteme in einem umfassenden Katalog. Dieser Schutz wird durch § 19 Absatz 5 MsbG allerdings wieder ausgehöhlt, indem eine Übergangsregelung den Einbau neuer Geräte ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen bis mindestens Ende 2016 mit einer Nutzdauer von acht Jahren - also bis Ende 2024 - erlaubt. Es besteht die Gefahr, dass mindestens bis Ende 2016 noch verstärkt Messsysteme eingesetzt werden, die dem erforderlichen Daten- und Verbraucherschutzniveau nicht entsprechen. Auch wenn dem Verbraucher ein Verweigerungs- bzw. Widerrufsrecht zusteht, besteht Gefahr, dass er dieses Recht nicht kennt oder nicht ausübt, weil er sich der Gefahr, die die Abschöpfung seiner privaten Verbrauchsdaten birgt, nicht bewusst ist. Private Daten, die auf Grund dieser Übergangsregelung gesammelt werden und damit nicht zwingend dem hohen Daten- und Sicherheitsniveau nach §§ 21 und 22 MsbG unterliegen, sind aus Verbrauchersicht "verloren" und können nicht mehr geschützt werden. Die gesetzliche Gestaltung einer solchen Gefahr für den Datenschutz erscheint überflüssig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum den Messstellenbetreibern noch gestattet werden sollte, Messsysteme einzubauen, die den erarbeiteten Datenschutz- und Sicherheitskriterien nicht unterliegen. In der Gesetzesbegründung fehlt jeglicher Hinweis auf die Notwendigkeit einer solchen großzügigen und weiten Übergangsregelung, die allein zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht. Die Übergangsregelung sollte daher so restriktiv wie möglich formuliert werden und maximal Bestandsschutz für bereits eingebaute Geräte mit einer kurzen Frist gestatten. Der Einbau neuer Geräte sollte ausnahmslos unter die in §§ 21 und 22 MsbG fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 4 MsbG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 -neu-, § 6 MsbG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 1 MsbG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MsbG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 1 MsbG

7. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - MsbG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz MsbG

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d MsbG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 3a - neu -, § 36 Absatz 4 - neu - MsbG

11. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu - MsbG

12. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 MsbG

13. Zu Artikel 1 § 29 MsbG

14. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3a - neu - MsbG

15. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 - neu - MsbG

16. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummern 3, 4, 6 und 7 sowie Absatz 2 Satz 3 Nummern 6 und 7 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 MsbG

18. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 MsbG

19. Zu Artikel 1 § 46 MsbG

20. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 Satz 2 - neu - MsbG

21. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 Satz 2 MsbG

22. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Satz 2 MsbG

23. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 2 Satz 2 MsbG

24. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 2 MsbG

25. Zur Übermittlung von Messdaten

26. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Nummer 3 MsbG

27. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 7 sowie Nummern 10, 11 und 12 - neu - MsbG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

28. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Nummern 6 und 7 MsbG

29. Zu Artikel 1 § 66 und § 67 MsbG

30. Zu Artikel 1 allgemein MsbG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 3 Nummer 26 b EnWG

33. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung

34. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 22 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 53. Der Bundesrat würdigt daher die Bemühungen der Kommission, einen voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt in Europa noch während der Amtszeit der "Juncker-Kommission" zu schaffen. Zur besseren Ausschöpfung europäischer Wachstums- und Innovationspotentiale und im Interesse der Sicherung der Zukunftsfähigkeit Europas ist der Bundesrat der Auffassung, dass digitale Schranken und Hindernisse für den freien Datenverkehr soweit sinnvoll und möglich abgebaut werden müssen. Bereits bewährte Daten- und Verbraucherschutzstandards, wie sie beispielsweise bereits in den deutschen Ländern bestehen, dürfen dabei jedoch nicht abgesenkt oder ausgehöhlt werden. Der Ausbau einer modernen und interoperablen Infrastruktur sowie die Förderung von Innovationen und Unternehmergeist sollten dabei ebenso im Mittelpunkt der Bemühungen stehen wie der Schutz geistigen Eigentums und der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 10. Juli 2015 (Drucksache 212/15(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 35. Er würdigt daher die Bemühungen der Kommission, einen voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt in Europa noch während der Amtszeit der "Juncker-Kommission" zu schaffen. Zur besseren Ausschöpfung europäischer Wachstums- und Innovationspotentiale und im Interesse der Sicherung der Zukunftsfähigkeit Europas ist der Bundesrat der Auffassung, dass digitale Schranken und Hindernisse für den freien Datenverkehr soweit sinnvoll und möglich abgebaut werden müssen. Bereits bewährte Daten- und Verbraucherschutzstandards, wie sie beispielsweise bereits in den deutschen Ländern bestehen, dürfen dabei jedoch nicht abgesenkt oder ausgehöhlt werden. Der Ausbau einer modernen und interoperablen Infrastruktur sowie die Förderung von Innovationen und Unternehmergeist sollten dabei ebenso im Mittelpunkt der Bemühungen stehen wie der Schutz geistigen Eigentums und der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 10. Juli 2015 (Drucksache 212/15(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 566/13

... Die Bundesregierung unterstützt das Grundanliegen der Sicherstellung eines angemessenen Daten- und Verbraucherschutzes beim Einsatz der RFID-Technologie im Einzelhandel. Die Umsetzung der europäischen Selbstverpflichtung für Datenschutzfolgenabschätzungen (PIA-Framework) in Verbindung mit den technischen Richtlinien des BSI für den sicheren RFID-Einsatz im Einzelhandel und einer Kennzeichnung von RFID sind nach Ansicht der Bundesregierung hierfür geeignete Instrumente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/13




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Zu 1. Potenziale der RFID-Technologie und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Zu 2. Aufforderung der Bundesregierung:

Die Entwicklung eines Rahmens für Datenschutzfolgeabschätzungen für RFID-Anwendungen

Die Entwicklung eines PIA-Leitfadens und von anwendungsspezifischen technischen Richtlinien für die Informationssicherheit und den Datenschutz

Die Kennzeichnung von RFID-Chips

Zur Forderung einer einfachen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbaren Deaktivierung der RFID-Chips

Zu 3. Aufforderung der Bundesregierung:

Zu 4.


 
 
 


Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 6. Er bevorzugt einen einheitlichen Rechtsrahmen für lineare und nichtlineare audiovisuelle Angebote, um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verankerten Werte auch in einer konvergenten Medienwelt abzusichern und zugleich der doppelten Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht in der Einführung gemeinsamer Regeln für alle Inhalte unabhängig von der technischen Verbreitung eine Stärkung des Binnenmarktes und keine Notwendigkeit, vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Der Bundesrat strebt den Erhalt der hohen Standards beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz an, wie er heute im Bereich der linearen Medien eine Selbstverständlichkeit ist.



Drucksache 321/1/13

... 6. Der Bundesrat bevorzugt einen einheitlichen Rechtsrahmen für lineare und nichtlineare audiovisuelle Angebote, um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verankerten Werte auch in einer konvergenten Medienwelt abzusichern und zugleich der doppelten Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht in der Einführung gemeinsamer Regeln für alle Inhalte unabhängig von der technischen Verbreitung eine Stärkung des Binnenmarktes und keine Notwendigkeit, vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Der Bundesrat strebt den Erhalt der hohen Standards beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz an, wie er heute im Bereich der linearen Medien eine Selbstverständlichkeit ist.



Drucksache 14/08 (Beschluss)

... Aus Sicht des Bundesrates gilt es dabei zu verhindern, dass der Wettbewerb im Messstellenbetrieb nachteilige Auswirkungen auf die Netzentgelte der Haushaltsnetzkunden hat und mit nicht beabsichtigten Verschlechterungen im Hinblick auf Daten- und Verbraucherschutz einhergeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd1 - neu - § 21b Abs. 2 Satz 8 EnWG


 
 
 


Drucksache 14/1/08

... 3. Aus Sicht des Bundesrates gilt es dabei zu verhindern, dass der Wettbewerb im Messstellenbetrieb nachteilige Auswirkungen auf die Netzentgelte der Haushaltsnetzkunden hat und mit nicht beabsichtigten Verschlechterungen im Hinblick auf Daten- und Verbraucherschutz einhergeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/1/08




7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd1 - neu - § 21b Abs. 2 Satz 8 EnWG


 
 
 


Drucksache 548/1/08

... " überwiegen müsse, wird den Interessen der Auskunfteien jedoch ein zu weitgehender Vorrang eingeräumt, der aus Sicht des Daten- und Verbraucherschutzes nicht gerechtfertigt ist. Daher ist die für die Interessenabwägung in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 161/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.