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65 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenanalysen"


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Drucksache 625/19

... Absatz 2 regelt, dass Einzelangaben der Antragsteller einschließlich identifizierender Merkmale wie Name des Unternehmens, Anschrift, E-Mail-Adresse, Handelsregister-Nummer und Steuernummer an die Stelle (bzw. Stellen) weitergegeben werden dürfen, die die Evaluierung nach § 17 FZulG durchführt bzw. durchführen. Dies ist notwendig, damit diese Stelle (bzw. Stellen) Datenanalysen vornehmen und unabhängige Befragungen der Antragsteller durchführen kann bzw. können. Es wird festgelegt, dass dies nur zum Zwecke der Evaluierung geschehen darf und sich auf die Merkmale beschränken muss, die für die Evaluierung erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Gegenstand, Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Stelle

§ 3
Antragsverfahren

§ 4
Antragsprüfung

§ 5
Bescheinigung nach § 6 des Gesetzes

§ 6
Geschäftsstatistik

§ 7
Datenübermittlung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5054, BMBF: Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung - FZulBV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 20/18

... - 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich

3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten

4. Vorrangige Maßnahmen

4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken

4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel

4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

5. Zusammenfassung und Ausblick


 
 
 


Drucksache 20/1/18

... 10. Der Bundesrat konstatiert, dass neben den von der EU erhobenen Daten in der Mitteilung auch auf Daten verwiesen wird, die im Rahmen der PISA- und PIAAC-Studien der OECD erhoben werden. Diese sind nutzbar, soweit es sich um veröffentlichte Daten handelt. Der Bundesrat verwahrt sich jedoch dagegen, dass Daten aus den Studien ohne Wissen und Zustimmung der teilnehmenden Staaten, bei denen die "Ownership" für diese Daten liegt, für umfangreichere Systeme der Datenerfassung der EU genutzt werden. Darüber hinaus hinterfragt der Bundesrat die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit weiterer Datenanalysen und Prognosen.



Drucksache 20/18 (Beschluss)

... 10. Er konstatiert, dass neben den von der EU erhobenen Daten in der Mitteilung auch auf Daten verwiesen wird, die im Rahmen der PISA- und PIAAC-Studien der OECD erhoben werden. Diese sind nutzbar, soweit es sich um veröffentlichte Daten handelt. Der Bundesrat verwahrt sich jedoch dagegen, dass Daten aus den Studien ohne Wissen und Zustimmung der teilnehmenden Staaten, bei denen die "Ownership" für diese Daten liegt, für umfangreichere Systeme der Datenerfassung der EU genutzt werden. Darüber hinaus hinterfragt er die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit weiterer Datenanalysen und Prognosen.



Drucksache 144/17

... Daten sind zu einer unerlässlichen Quelle für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den gesellschaftlichen Fortschritt geworden. Datenanalysen tragen zur Optimierung von Verfahren und Entscheidungen bei, ermöglichen Innovationen und erleichtern Zukunftsprognosen. Dieser globale Trend birgt gewaltige Möglichkeiten für unterschiedlichste Bereiche - von Gesundheit, Umwelt und Ernährungssicherheit über Klimapolitik und Ressourceneffizienz bis hin zu Energie, intelligenten Verkehrssystemen und intelligenten Städten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 494/17

... Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalsätzen oder -beträgen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu erreichen sind, befürchtet jedoch, dass die Einführung verpflichtender Pauschalsätze oder -betröge .für Förderungen bis 100 000 EUR umfangreiche Vorbereitungsarbeiten und Datenanalysen erfordern könnte. Die Kommission ist der Auffassung, dass die obligatorische Anwendung solcher Pauschalsätze für beide Fonds ein erhebliches Potenzial für eine Vereinfachung vor Ort birgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/17




Anhang

1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung

Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten

Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen

Zu Eventualverbindlichkeiten

Zum gemeinsamen Dotierungsfonds

Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente

Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren

Zum Sponsoring

2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung

Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen

Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt

Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung


 
 
 


Drucksache 355/17

... Die Auswirkungen der Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining auf andere Nutzer als die genannten Nutznießer (z.B. Anbieter von Datenanalysen) sind nicht Gegenstand des Vorschlags. Daher ändert der Vorschlag auch nichts an der derzeitigen Situation anderer Nutzer von Text- und Data-Mining oder der Anbieter von Datenanalysen, die ihre Tätigkeiten unter denselben Voraussetzungen wie heute ausüben können - u.a. durch die bestehenden Ausnahmeregelungen betreffend das Urheberrecht und Datenbanken, vorübergehende Vervielfältigungshandlungen und Entnahme oder Wiederverwendung von Kopien aus einer Datenbank.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/17




- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme

- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme

- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme

- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme

- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme

- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme

- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... 21. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Der Bunderrat lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission überein, dass mit Pauschalen deutliche Vereinfachungen für die Begünstigten der EFRE- und ESF-Mittel zu erreichen sind. Er lehnt allerdings die Einführung verpflichtender Pauschalen für EFRE-Förderungen bis 100 000 Euro in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 ab. Dasselbe gilt für die vorgesehene Ausweitung der verpflichtenden Pauschalen für ESF-Förderungen von bisher 50 000 Euro auf 100 000 Euro sowie auf "De-minimis"-Beihilfen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Einführung bzw. Ausweitung verpflichtender Pauschalen umfassende Vorbereitungsarbeiten, Datenanalysen und Abstimmungen mit Richtlinienverantwortlichen bzw. Bewilligungsstellen erfordert. Dies gilt auch für die in der vorgeschlagenen Verordnung teilweise neu eingeführten Pauschalsätze, da sie als Maximalwerte ("bis zu") definiert sind und auf der Grundlage von Datenanalysen herzuleiten sein werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, muss mit der Vorbereitung in den Ländern begonnen werden, ohne dass bekannt ist, welche Regelungen in den ebenfalls vorgesehenen delegierten Rechtsakten und Leitlinien getroffen werden sollen. Dies führt zu Fehlerrisiken. Es ist ein Einbruch im Mittelabfluss nach Fertigstellung der Halbzeitbewertung zum 31. Dezember 2018 zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 565/16 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat sieht die rechtsdogmatischen Folgen der Ausnahmeregelung in Artikel 3 in Form einer expliziten Erlaubnis betreffend das Text- und Data-Mining durch Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung kritisch. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass Unternehmen und Start-ups, die innovative Big-Data-Anwendungen oder Suchtechnologien anbieten, für ihre Webanalysen mit sämtlichen Urhebern von Inhalten im Internet Lizenzen abschließen müssten. Das ist nicht nur unpraktikabel, sondern würde das Ende für viele Anbieter von Datenanalysen in Europa bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 565/1/16

... 27. Der Bundesrat sieht die rechtsdogmatischen Folgen der Ausnahmeregelung in Artikel 3 in Form einer expliziten Erlaubnis betreffend das Text- und Data-Mining durch Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung kritisch. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass Unternehmen und Start-ups, die innovative Big-Data-Anwendungen oder Suchtechnologien anbieten, für ihre Webanalysen mit sämtlichen Urhebern von Inhalten im Internet Lizenzen abschließen müssten. Das ist nicht nur unpraktikabel, sondern würde das Ende für viele Anbieter von Datenanalysen in Europa bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 290/15 (Beschluss)

... aa) Der Bundesrat stellt fest, dass innovative Datenanalysen für die Zukunftsfähigkeit aller Wirtschaftszweige von elementarer Bedeutung sind. Er bedauert daher, dass im Standpunkt des Rates nur punktuell Anreize zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten aufgenommen wurden, die zum Beispiel für zahlreiche legitime wirtschaftliche Zielsetzungen unabdingbar bleiben. Er bittet die Bundesregierung, sich auch im Trilog weiterhin dafür einzusetzen, dass auch als Konkretisierung des Prinzips der Datensparsamkeit etablierte und neue Verfahren zur Verarbeitung pseudonymisierter und damit weiterhin den allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegender Daten gefördert werden.

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Drucksache 290/15 (Beschluss)




1. Zu den aktuellen Beratungsergebnissen

2. Zum Fortgang des Rechtsetzungsverfahrens im Hinblick auf Kernanliegen der Länder

3. Zu weiteren Einzelfragen

4. Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 479/13

... Zur Unterstützung der Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels auf EU-Ebene stehen zwar mehrere spezielle IT-Instrumente zur Verfügung, doch wird bei einigen dieser Systeme derzeit nachweislich nicht das gesamte Potenzial ausgeschöpft. So beinhaltet z.B. das neue Berichterstattungsmodul CIGINFO im Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS) deutliche Verbesserungen, doch trotz der Bemühungen, die Meldung von Beschlagnahmen durch Mitgliedstaaten zu vereinfachen, sind einige wichtige Informationen weiterhin unvollständig oder fehlen sogar ganz. Die Informationen über Beförderungen von Tabakerzeugnissen (NCTS, EMCS) werden ebenfalls noch nicht in vollem Umfang durch neue Technologien wie Datenanalysen genutzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 35/11

... -Protokoll: Die Datenanalysen des Europäischen Patentamts und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) haben gezeigt, dass nach Annahme des Protokolls im Jahr 1997 erheblich mehr Patente für 2008 überarbeitete die EU die Rechtsvorschriften für die Abfallwirtschaft, die den gesamten Abfallzyklus von der Abfallerzeugung bis zur Beseitigung erfassen: im Mittelpunkt stehen jetzt Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Energierückgewinnung (Abfallhierarchie). Die Mitgliedstaaten müssen Abfallbewirtschaftungspläne vorlegen, in denen Art, Mengen, Abfallquellen und Einsammlungssysteme anzugeben sind. Darüber hinaus sind Pläne zur Abfallvermeidung zu erstellen, um auf eine Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Abfallerzeugung hinzuwirken. Durch eine bessere Abfallbewirtschaftung ließen sich die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 263/09

... Die Kosten für die Dachdokumentation Krebs beim Robert Koch-Institut werden aus dem Bundeshaushalt getragen und belaufen sich derzeit auf jährlich 230.000 Euro. Nach vorläufiger Schätzung entstehen bei der Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 500.000 Euro (ca. 475.000 Euro Personalkosten und ca. 30.000 Euro Sachkosten pro Jahr). Zusätzlich fallen einmalige Sachkosten in Höhe von ca. 75.000 Euro an. Bei diesen Kos ten wird davon ausgegangen, dass zur Verwaltung der umfangreichen Datenmengen und zur Durchführung der zum Teil komplexen Datenanalysen eine in sich abgeschlossene und vor fremden Zugriffen abgesicherte Hardware-Infrastruktur neu geschaffen werden muss. Die Neuanschaffung begründet sich vor allem in dem Anspruch, das Informations- und Datenangebot in einem erheblich größeren und flexibleren Umfang, als es bisher der Fall ist, der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sowie aus Datenschutzgründen.

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Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 112/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS), da umweltpolitische Fragestellungen häufig fachübergreifende, integrative Datenanalysen erfordern, die nur möglich sind, wenn Daten aus heterogenen Informationsquellen zusammengeführt werden.



Drucksache 112/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS), da umweltpolitische Fragestellungen häufig fachübergreifende, integrative Datenanalysen erfordern, die nur möglich sind, wenn Daten aus heterogenen Informationsquellen zusammengeführt werden.



Drucksache 977/08

... 6. ermutigt die Kommission, einen kohärenten und koordinierten Ansatz innerhalb ihrer Dienststellen zu gewährleisten, um Doppelarbeit und widersprüchliche Ergebnisse von Datenanalysen zu vermeiden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 977/08




2 Einleitung

Verbesserung der Informationsgrundlage

Verhältnis zum Binnenmarktanzeiger


 
 
 


Drucksache 285/05

... (Zahl der Berichte und Datenanalysen)Einbeziehung der Daten und Analysen in verbraucherpolitische Kommissionsinitiativen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.