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41 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenempfängers"


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Drucksache 102/14 (Beschluss)

... Gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 9 MRRG dürfen die Meldebehörden derzeit auch die letzte frühere Anschrift an die öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften übermitteln. Dieses Datum dient der Identifikation der betroffenen Person, dem Abgleich mit bereits vorhandenen Daten und der Klärung der aktuellen und früheren Zuständigkeiten auf Seiten des Datenempfängers. Anfragen der Religionsgesellschaften basieren zumeist auf der dort bekannten früheren Anschrift. Die Meldebehörden können durch eine Übermittlung der letzten früheren Anschrift entlastet werden, da die Anfragen der Religionsgesellschaften bei den Meldebehörden der Wegzugsbehörden auf Grund des ihnen möglichen Datenabgleichs rückläufig sein werden.

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Drucksache 102/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 2 BMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 42 Absatz 1 Nummer 11 BMG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 42 Absatz 2 Nummer 5 BMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 42 Absatz 4a - neu - BMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 42 BMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - Artikel 4 Satz 3 MeldFortG


 
 
 


Drucksache 102/1/14

... Gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 9 MRRG dürfen die Meldebehörden derzeit auch die letzte frühere Anschrift an die öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften übermitteln. Dieses Datum dient der Identifikation der betroffenen Person, dem Abgleich mit bereits vorhandenen Daten und der Klärung der aktuellen und früheren Zuständigkeiten auf Seiten des Datenempfängers. Anfragen der Religionsgesellschaften basieren zumeist auf der dort bekannten früheren Anschrift. Die Meldebehörden können durch eine Übermittlung der letzten früheren Anschrift entlastet werden, da die Anfragen der Religionsgesellschaften bei den Meldebehörden der Wegzugsbehörden auf Grund des ihnen möglichen Datenabgleichs rückläufig sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/1/14




1. Zu Artikel 1Nummer 1Buchstabeb § 10Absatz 1Satz2BMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 42 Absatz 1 Nummer 11 BMG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 42 Absatz 2 Nummer 5 BMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 42 Absatz 4a - neu - BMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 42 MeldFortG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 42 BMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - Artikel 4 Satz 3 MeldFortG


 
 
 


Drucksache 764/05

... 2. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Angemessenheit des Datenschutzes, den ein Drittland oder eine internationale Einrichtung gewährleistet, unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt wird, die bei einer Datenübertragung oder einer Datenübertragungskategorie eine Rolle spielen. Bei der Beurteilung sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: Art der Daten, Zweck und Dauer der Verarbeitung, derentwegen die Daten übertragen werden, Herkunfts- und das Endbestimmungsland, die in dem betreffenden Drittland oder der betreffenden Einrichtung geltenden allgemeinen oder sektoriellen Rechtsnormen, die dort geltenden Standesregeln und Sicherheitsmaßnahmen sowie geeignete Garantien seitens des Datenempfängers.

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Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.