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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenempfang"


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Drucksache 574/18

... Für die Verwaltung entsteht durch die Datenübermittlungsermächtigung bzw. Abrufberechtigung im automatisierten Verfahren kein unmittelbarer Erfüllungsaufwand. Es sind mit diesem Gesetz weder die Einzelheiten der Umsetzung üe nach Vollzug durch die Länder) noch der konkrete Umfang im Wirkbetrieb derart abschätzbar, als dass ein messbarer Erfüllungsaufwand für die registerführende Behörde (Kraftfahrt-Bundesamt) oder die datenempfangenden Vollzugsbehörden ermittelt werden könnte.



Drucksache 238/14 (Beschluss)

... Bislang erfolgen Datenübermittlungen an Bundesbehörden auf elektronischem Weg ohne einen entsprechenden Hinweis auf eine vorhandene Auskunftssperre auf Grund vorhandener Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen. Die datenempfangende Dienststelle wird insofern nicht hinreichend dahingehend sensibilisiert, dass sie Daten für eine besonders gefährdete Person erhält. Eine Ausnahme ist das Bundeszentralamt für Steuern, welches das Datum gemäß § 9 der 2. BMeldDÜV erhält.



Drucksache 238/1/14

... Bislang erfolgen Datenübermittlungen an Bundesbehörden auf elektronischem Weg ohne einen entsprechenden Hinweis auf eine vorhandene Auskunftssperre auf Grund vorhandener Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen. Die datenempfangende Dienststelle wird insofern nicht hinreichend dahingehend sensibilisiert, dass sie Daten für eine besonders gefährdete Person erhält. Eine Ausnahme ist das Bundeszentralamt für Steuern, welches das Datum gemäß § 9 der 2. BMeldDÜV erhält.



Drucksache 65/07

... Sie überfliegen ein mögliches Zielgebiet nur einmal, so dass keine vergleichbare Sicherheitsgefährdung gegeben ist. Der Begriff des Bodensegments bezeichnet alle technischen Anlagen am Boden, welche zum Betrieb, zum Datenempfang und zur Verarbeitung der Daten des Erdfernerkundungssystems erforderlich sind. Der Begriff des Orbitalsystems umfasst auch Formationen von Satelliten, welche sich in relativ geringem und klar definiertem Abstand (wenige hundert Meter oder wenige Kilometer) zueinander befinden und die das Zielgebiet quasi gleichzeitig überfliegen. Solche Formationen erkennt man typischerweise daran dass die beteiligten Satelliten mit speziellen technischen Ausrüstungen ihre genaue relative Lage zueinander bestimmen und möglicherweise auch regeln können. Ebenfalls erfasst sind Konstellationen (typischerweise ähnlicher) Satelliten. Diese überfliegen ein Zielgebiet mit deutlichem zeitlichen Abstand. Durch die Verarbeitung der Daten kann ein besonders hoher Informationsgehalt erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 559/07

... II bereits praktiziert wird. Absatz 5 Satz 4 regelt die notwendige Nutzungsbefugnis der Stammsatzdatei zur Ermittlung der Versicherungsnummer (für den Abgleich nach Absatz 2 Nr. 6 und 7) und der Arbeitgeberdatei (für den Abgleich nach Absatz 2 Nr. 6) entsprechend § 52 Abs. 2a Satz 2 SGB II. In Absatz 5 Satz 5 wurde mit der zusätzlichen Aufnahme einer sonst nach Landesrecht zuständigen Behörde als Empfänger der Feststellungen dem Umstand Rechnung getragen, dass die Länder im automatisierten Datenabgleich für die Sammlung der Daten der einzelnen Wohngeldbehörden zentrale Behörden in die Übermittlung an die Datenstelle zwischenschalten können. Die Zwischenschaltung einer solchen Landesbehörde ist dabei nicht nur auf den Rückweg (Absatz 5 Satz 5), sondern auch auf dem Hinweg möglich; Absatz 5 Satz 2 bedarf insoweit keiner Ergänzung, da hier die absendende Stelle nicht ausdrücklich genannt ist. Absatz 5 Satz 7 soll die Pflichten der datenempfangenden genannten Stellen im externen Datenabgleich deutlich regeln und hierzu umfassend auf die Pflichten nach Absatz 4 verweisen. Damit ist jede Stelle, die im Rahmen des Datenabgleichs Daten erhält, selbst für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insgesamt soll in Absatz 5 zwar nicht ausdrücklich geregelt, wohl aber durch die sprachlich weitere Fassung auch nicht ausgeschlossen sein, dass die Länder eine zentrale Stelle zur Bündelung der Daten der Wohngeldbehörden und Übermittlung an die Datenstelle zwischenschalten.



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.