[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenerfassung und -verarbeitung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 188/20

... Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen gehört die stichprobenweise Zweitaufnahme der Erhebung des Baumbestandes und des Kronenzustands. Umfangreiche Qualitätsstandards bestehen für den Laborbereich. Ihre Einhaltung obliegt den jeweiligen Laborverantwortlichen. Bei der Datenerfassung und -verarbeitung sind Plausibilitätskontrollen durchzuführen. Verantwortlich sind die für die jeweiligen Arbeitsschritte zuständigen Stellen, d.h. für die Probenahme im Gelände, die Laboranalysen bis hin zur Plausibilitätskontrolle der Daten vor ihrer Übermittlung an den Bund die Länder, für die Datenhaltung und Auswertung auf Bundesebene der Bund. Der Bund kann die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Länder unterstützen, z.B. indem er bundesweite Schulungen anbietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 354/1/19

... Nach § 229 Absatz 6 Satz 1 BewG-E übermitteln die nach den Absätzen 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen, darunter die Grundbuchämter (Absatz 4), Mitteilungen über bestimmte grundsteuerrelevante Umstände nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle. Nicht alle Länder verfügen bereits über die für die Datenübermittlung erforderliche Schnittstelle. Die Ausrüstung der Grundbuchämter mit der für die Datenerfassung und -verarbeitung erforderlichen IT-Infrastruktur (wie etwa der genannten Schnittstelle) fällt in die Zuständigkeit der Justizverwaltungen der Länder. Die Entscheidung über die Einzelheiten und den Beginn der elektronischen Datenübermittlung sollte daher nicht ohne das Einvernehmen der obersten Justizbehörden der Länder getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 Inhaltsübersicht, Siebenter Abschnitt -neu-, § 221, § 266 Absatz 1, 2, 3 BewG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 221 Absatz 1 BewG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 222 Absatz 1 BewG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 229 Absatz 4 BewG

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 229 Absatz 6 Satz 3 BewG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 BewG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 Satz 2 - neu - Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - BewG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 Satz 2 -neuBewG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 4 - neu - BewG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 249 Absatz 10 Satz 4 BewG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 251 Satz 2 BewG Anlage 36

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 253 Absatz 2 Satz 4 und 6, § 259 Absatz 4 Satz 3 und 5 BewG

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 254 Absatz 1 Satz 1 BewG

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 256 Absatz 2 und 3 BewG Anlage 37 Anlage 47

Zu Artikel 1 Nummer 2

20. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 51a BewG

21. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 51a BewG

22. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 15 Absatz 2 Nummer 1 GrStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 15 Absatz 5 - neu - GrStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 33 Absatz 2 Satz 2 GrStG

25. Zu Artikel 14 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

26. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 354/19 (Beschluss)

... Nach § 229 Absatz 6 Satz 1 BewG-E übermitteln die nach den Absätzen 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen, darunter die Grundbuchämter (Absatz 4), Mitteilungen über bestimmte grundsteuerrelevante Umstände nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle. Nicht alle Länder verfügen bereits über die für die Datenübermittlung erforderliche Schnittstelle. Die Ausrüstung der Grundbuchämter mit der für die Datenerfassung und -verarbeitung erforderlichen IT-Infrastruktur (wie etwa der genannten Schnittstelle) fällt in die Zuständigkeit der Justizverwaltungen der Länder. Die Entscheidung über die Einzelheiten und den Beginn der elektronischen Datenübermittlung sollte daher nicht ohne das Einvernehmen der obersten Justizbehörden der Länder getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 Inhaltsübersicht, Siebenter Abschnitt -neu-, § 221, § 266 Absatz 1, 2, 3 BewG Artikel 6 Artikel 97 § 8 Absatz 5 EG AO Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten Anlage 39

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 222 Absatz 1 BewG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 229 Absatz 4 Satz 4 BewG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 229 Absatz 6 Satz 3 BewG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 BewG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 Satz 2 -neuBewG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 Satz 3 -neuBewG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 249 Absatz 10 Satz 4 BewG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 251 Satz 2 BewG Anlage 36

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 253 Absatz 2 Satz 4 und 6, § 259 Absatz 4 Satz 3 und 5 BewG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 254 Absatz 1 Satz 1 BewG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 257 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 BewG

14. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 51a BewG

15. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 15 Absatz 2 Nummer 1 GrStG

16. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 33 Absatz 2 Satz 2 GrStG

17. Zu Artikel 14 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 555/12

... Es werden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der hierfür erforderlichen Datenerfassung und -verarbeitung näher geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 809/07

... Im Rahmen der vorgesehenen Nutzung des automatisierten Datenabgleichssystems zwischen der Bundesanstalt und den Ländern sollen die von den Betriebsinhabern zur Verfügung gestellten Vertragsdaten bzw. Erklärungen in einer von den Ländern geführten Datenbank erfasst werden. Um eine einfache, zeitnahe Datenerfassung und -verarbeitung zu gewährleisten, sieht der neue § 17 Abs. 1 vor, dass in den Vertragsformularen bzw. Formularen für die Erklärungen über den Anbau zukünftig die dem Betriebsinhaber von der Landesstelle zugeteilte Betriebsnummer, die dem Aufkäufer oder Erstverarbeiter oder Betriebsinhaber von der Bundesanstalt vergebene BLE-Betriebsnummer und das Land angegeben werden, in welchem die Anbauflächen liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 2
Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungsbedarf

II. Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaftsbeteiligten

III. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
[Änderung der InVeKoS-Verordnung]

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2
[Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung]

Artikel 3
[Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung]

Artikel 4
[Inkrafttreten]

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung und der EG-Sicherheiten-Verordnung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.