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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datentypen"


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Drucksache 553/15

... (7) Die Erhebung beider Datentypen sollte durch einen Rechtsakt geregelt werden, damit die Daten, die über die Preise für den Sektor private Haushalte und den Sektor Nichthaushaltskunden gemeldet werden, garantiert von hoher Qualität sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 820/11

... Die Daten müssen freigegeben, auffindbar gemacht und effektiv zur Weiternutzung bereitgestellt werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Transaktionskosten müssen so niedrig wie möglich sein. Den Weiterverwendern muss ein effizienter und wirksamer Rechtsweg offenstehen, damit sie ihre Rechte auch durchsetzen können. Die ursprüngliche Richtlinie muss verstärkt werden, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, z.B. den Mangel an Informationen darüber, welche Daten tatsächlich zur Verfügung stehen, beschränkende oder unklare Vorschriften über Zugangs- und Weiternutzungsbedingungen, abschreckende, unklare und uneinheitliche Preise bei gebührenpflichtiger Weiterverwendung der Informationen und insgesamt die übermäßige Komplexität der Genehmigungsverfahren für die Weiternutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, insbesondere für KMU. Darüber hinaus müssen zwischen Weiterverwendern und "hybriden" öffentlichen Stellen (die sowohl öffentliche Aufgaben wahrnehmen als auch Daten gewerblich verwerten) gleiche Voraussetzungen und Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, die nicht durch eine diskriminierende Behandlung und ungerechtfertigte Ausschließlichkeitsvereinbarungen für die Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors beschränkt werden. Schließlich wird der Binnenmarkt für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors nur dann in Gang kommen, wenn unionsweit die regulatorischen und praktischen Grenzen fallen und gleiche Datentypen unabhängig von ihrer nationalen Herkunft unter ähnlichen, wenn nicht sogar gleichen Bedingungen zugänglich gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

1.3.1. Weiterverwendungspolitik und Wettbewerbsrecht der Union

1.3.2. Weiterverwendungspolitik und Umweltpolitik

1.3.3. Weiterverwendungspolitik und integrierte Meerespolitik

1.3.4. Weiterverwendungspolitik und gemeinsame Verkehrspolitik

1.3.5. Weiterverwendungspolitik und die Initiative für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen

1.3.6. Weiterverwendungspolitik und Politik für die Digitalisierung und das Kulturerbe

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1.1. Öffentliche Anhörungen

2.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.1.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/98/EG

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 9
Praktische Vorkehrungen

Artikel 12

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 723/05

... Ferner wird der Eingriff in das Privatleben von Bürgern begrenzt: erstens dadurch, dass eindeutig definiert wird, zu welchem Zweck die Daten vorgehalten werden, zweitens dadurch, dass nur ganz bestimmte Datentypen auf Vorrat gespeichert werden dürfen, und drittens durch eine Begrenzung der Speicherungsfrist. Eine weitere wichtige Garantie ist der Umstand, dass die Richtlinie auf den Inhalt der Nachrichtenübermittlung nicht anwendbar ist - dies käme einem Abhören der Telekommunikationsverbindungen gleich, wofür dieses Rechtsinstrument keinerlei Rechtsgrundlage bietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/05




1. Hintergrund

2. Anhörung Interessierter Kreise und Wirkungsanalyse

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorratsspeicherungspflicht

Artikel 4
Für die Vorratsspeicherung in Frage kommende Datenkategorien

Artikel 5
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Speicherungsfristen

Artikel 8
Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung

Artikel 9
Statistik

Artikel 10
Kosten

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2002/58/EG

Artikel 12
Bewertung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 770/05

... Die Anhörung der Vertreter der Strafverfolgungsbehörden bestätigte, dass Bedarf an einem neuen Konzept zur Ausweitung der Möglichkeiten zum Austausch von Informationen besteht. Dieser Interessengruppe kam es vor allen Dingen darauf an, eine pragmatische Lösung zu finden, die austauschbaren Datentypen zu spezifizieren und ein gemeinsames Schema für den Informationsaustausch zu erarbeiten. Die Anhörung führte dazu, dass neben Elementen, die dem Bereich der gegenseitigen Anerkennung zuzuordnen sind, auch Elemente, die sich aus dem Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs ergeben (d.h. Bearbeitung des Informationsgesuchs gemäß den Bedingungen des ersuchten Mitgliedstaats), Eingang in den Rahmenbeschluss gefunden haben. Ein weiteres Ergebnis der Anhörung war die Einführung des Komitologieverfahrens zur Ausarbeitung der technischen Details des Informationsaustauschs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 477/05

... Bei der Ermittlung der Ausgaben hatte die aus der Vorstudie gewonnene Erfahrung zu einem sehr differenzierten Erhebungsraster geführt: Um vergleichbare Werte zu erhalten, sollten geschätzte Angaben von statistisch erfassten Werten unterscheidbar sein und Angaben der Bruttoausgaben von Angaben der Nettoausgaben. Führt man diese Unterscheidung im Einzelnen durch, so wird allerdings die Fallzahl so klein, dass externe Faktoren (wie Größe und Zuständigkeitsbereich) die Ergebnisse überlagern. Ein Drittel der Sozialhilfeträger gab ihre Ausgaben als Bruttowerte, zwei Drittel der Sozialhilfeträger als Nettowerte (reine Ausgaben) an. Um mit beiden Datentypen rechnen zu können, wurden die Bruttoausgaben anhand der statistischen Relation zwischen Brutto- und reinen Ausgaben im Bereich der "sonstigen Hilfen in besonderen Lebenslagen" auf reine Ausgaben umgerechnet. Die reinen Ausgaben betragen in diesem Hilfebereich bundesweit rd. 94 % der Bruttoausgaben. Die nachfolgende Tabelle enthält somit die (teils genannten, teils berechneten) reinen Ausgaben. Filtert man weiterhin nur diejenigen heraus, die vollständige Angaben zu aufeinander folgenden Jahren gemacht haben, so kann sich die Auswertung des Jahres 2002 auf die Angaben von 60 Sozialhilfeträgern (52 örtlichen, 5 überörtlichen und 3 aus den Stadtstaaten) stützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 406/04

... (6) Die Sicherungsspeicherung bestimmter Daten zu bestimmten Personen in besonderen Fällen allein reicht nicht aus, um diesen Anforderungen zu entsprechen. Bei den Ermittlungen kann es vorkommen, dass die benötigten Daten oder die beteiligte Person erst Monate oder Jahre nach dem ursprünglichen Kommunikationsvorgang identifiziert werden können. Daher ist es erforderlich, bestimmte Datentypen, die bereits zu Fakturierungszwecken, zu kommerziellen Zwecken oder zu anderen rechtmäßigen Zwecken verarbeitet und gespeichert werden, während eines bestimmten zusätzlichen Zeitraums aus der Überlegung heraus auf Vorrat zu speichern, dass sie für künftige Ermittlungen oder Gerichtsverfahren erforderlich sein könnten. Dieser Rahmenbeschluss betrifft daher die Vorratsspeicherung von Daten und nicht die Sicherungsspeicherung von Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/04




Entwurf

Artikel 1
Geltungsbereich und Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorratsspeicherung von Daten

Artikel 4
Fristen für die Vorratsspeicherung von Daten

Artikel 5
Zugriff auf Daten für die Zwecke der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Datensicherheit

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 29/14 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.