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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Definitionselement"


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Drucksache 16/08

... " (Artikel 1 Buchstabe d ) umfasst im Sinne dieses Übereinkommens grundsätzlich alle Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs und ist somit umfassend. Er wird jedoch durch ein weiteres Definitionselement eingeschränkt. Erfasst werden nämlich nur solche Anlagen, bei denen eine Beschädigung der Anlage oder Einwirkungen auf die Anlage zu einer erheblichen Strahlenbelastung oder zur Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe führen könnten. Ob eine Einrichtung der in der Definition beschriebenen Art eine Kernanlage im Sinne des Übereinkommens ist, hängt daher davon ab, ob im Falle einer Einwirkung auf die Anlage von dieser eine erhebliche radiologische Gefährdung ausgehen kann. Wann dieses Definitionselement gegeben ist, wird durch unbestimmte Rechtsbegriffe bestimmt die gerichtlich nachprüfbar sind. "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Anlage zur
Denkschrift Konferenz zur Erörterung und Annahme von Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial

Schlussakte Wien, 4. bis 8. Juli 2005

Bericht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu der Änderung zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial


 
 
 


Drucksache 170/20 PDF-Dokument



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