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"Definitionsnorm"


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Drucksache 7/09

... Die Aufhebung der Artikel 7 bis 15 EGVVG umfasst auch die Definition des Großrisikos in Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 und 3 EGVVG. Da Artikel 7 Absatz 2 Rom-I-Verordnung hinsichtlich dieses Begriffs nicht auf umgesetztes Richtlinienrecht, sondern auf den Wortlaut der Richtlinien verweist, bedarf es insoweit zwar keiner Definitionsnorm im nationalen Recht mehr. Einer Begriffsbestimmung bedarf es jedoch noch zur Anwendung des § 17 Satz 2 VersVermVO, der §§ 10 Absatz 3 und 111 Absatz 2 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und der §§ 6 Absatz 6, 7 Absatz 5 Satz 1, 8 Absatz 3 Nummer 4, §§ 65 und 210

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 46a
Umweltschädigungen.

Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008

Artikel 46b
Verbraucherschutz für besondere Gebiete

Artikel 46c
Pflichtversicherungsverträge

Artikel 2
Änderungen anderer Rechtsvorschriften

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 216
Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 667/08 (Beschluss)

... Definitionsnorm



Drucksache 667/1/08

... Definitionsnorm



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.