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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Definitorische"


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Drucksache 206/18 (Beschluss)

... Die definitorische Abgrenzung von Personen mit Migrationshintergrund und ihre Erfassung sind komplex. Bei einer Ableitung des Migrationshintergrunds aus den Daten der Melderegister trägt die Bereitstellung des zusätzlichen Merkmals "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in jedem Fall zu einer deutlichen Verbesserung der Datenlage insbesondere für die Deutschen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung bei. Durch dieses Merkmal ergeben sich zudem Abgrenzungsmöglichkeiten von zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Deutschen (ohne Migrationshintergrund) und von in der Bundesrepublik Deutschland geborenen, eingebürgerten Deutschen (mit Migrationshintergrund).



Drucksache 206/1/18

... Die definitorische Abgrenzung von Personen mit Migrationshintergrund und ihre Erfassung sind komplex. Bei einer Ableitung des Migrationshintergrunds aus den Daten der Melderegister trägt die Bereitstellung des zusätzlichen Merkmals "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in jedem Fall zu einer deutlichen Verbesserung der Datenlage insbesondere für die Deutschen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung bei. Durch dieses Merkmal ergeben sich zudem Abgrenzungsmöglichkeiten von zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Deutschen (ohne Migrationshintergrund) und von in der Bundesrepublik Deutschland geborenen, eingebürgerten Deutschen (mit Migrationshintergrund).



Drucksache 129/1/15

... Durch die definitorische Zuordnung der Netzverknüpfungspunkte zum Begriff des Trassenkorridors an exponierter Stelle wird gleichzeitig eine begriffliche Überarbeitung aller weiteren Vorschriften des Fachplanungsrechts (§§ 5 bis 17 NABEG) entbehrlich.



Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Durch die definitorische Zuordnung der Netzverknüpfungspunkte zum Begriff des Trassenkorridors an exponierter Stelle wird gleichzeitig eine begriffliche Überarbeitung aller weiteren Vorschriften des Fachplanungsrechts (§§ 5 bis 17 NABEG) entbehrlich.



Drucksache 815/12

... Der Deutsche Beamtenbund möchte über die Einführung des neuen Anspruchs auf Verlängerung der Dienstzeit bei Versorgungslücken auf Grund familienbedingter Abwesenheitszeiten hinausgehen. Er fordert hierzu eine generelle Ausdehnung des Anspruchs auf alle Beamtinnen und Beamte mit Versorgungslücken - unabhängig davon, ob diese familienbedingt begründet sind. Darüber hinaus fordert der dbb die Möglichkeit der Dienstzeitverlängerung auch mit weniger als 50 Prozent der Dienstzeit sowie die Möglichkeit der Dienstzeitverlängerung über den Verlängerungskorridor von drei Jahren hinaus. In diesem Zusammenhang setzt er sich außerdem für den Ausbau der voraussetzungslosen Teilzeit zu einem Anspruch sowie für eine generelle Ermöglichung von Beurlaubung ab dem 55. Lebensjahr bis zum Ruhestand ein. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung der Familienpflegezeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ist aus Sicht des dbb noch nicht ausreichend. Die Kritik zielt hier auf eine definitorische Ausweitung des Kreises der pflegebedürftigen nahen Angehörigen, auf die vorgegebene Zeitdauer der Familienpflegezeit von 24 Monaten und die regelmäßige wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden ab.



Drucksache 482/10

... § 1 Absatz 3d Satz 1 - neu - KWG (Definitorische Anpassung des Einlagenkreditinstitutsbegriffs an die EG-rechtliche Definition des Kreditinstituts nach der Bankenrichtlinie)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute

§ 1a
Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts

§ 8a
Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 9a
Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 12a
Eigenkapital bei E-Geld-Instituten

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13a
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld

§ 17a
Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

§ 23a
Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen

§ 23b
Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld

§ 23c
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten

§ 28a
Beschwerden über E-Geld-Emittenten

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 30a
E-Geld-Instituts-Register

§ 30b
Werbung

§ 36
Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 12
Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 25b
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 60a
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80g
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Artikel 4
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 340m
Strafvorschriften

Artikel 9
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11
Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Abschnitt 1
Angemessenheit

Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten

Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten

§ 6a
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

§ 6b
Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten

§ 6c
Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld

Abschnitt 4
Melde- und Anzeigepflichten

Artikel 12
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 13
Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

Anlage 6
(zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG

2. Weitere Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu § 24a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu § 21

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie


 
 
 


Drucksache 180/08

... II in den operativen Einheiten anfallenden Aufgaben vollständig zu erfassen und definitorisch eindeutig den Bundesaufgaben oder den kommunalen Aufgaben zuzuordnen. Um dies zu gewährleisten, müssen ggf. übergreifende Aufgaben in Einzeltätigkeiten zerlegt werden. Der erstellte Aufgabenkatalog umfasst dabei sowohl direkt fallbezogene Aufgaben, Verteilzeiten mit konkretem Aufgabenbezug sowie sonstige Aufgaben.



Drucksache 544/08

... Gleiche Arbeitsproduktivität unterstellt, entspräche dies auch einem Anteil des Bruttoinlandsprodukts von 3 Prozent in 2004. Nach den makroökonomischen Untersuchungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen und Prof. Friedrich Schneider wird das Volumen der sog. Schattenwirtschaft für das Jahr 2007 auf 349 Mrd. Euro geschätzt. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt sind das 14,7 Prozent. Der Anteil ist hier deutlich rückläufig und wird für 2007 so gering wie seit 1997 nicht mehr eingeschätzt. Die Studien von IAW und Professor Schneider legen allerdings anstelle der Schwarzarbeit den weiter gefassten Begriff der Schattenwirtschaft zu Grunde. Sieht man von den Unterschieden der definitorischen Abgrenzung ab, so ist die Abweichung der verschiedenen Studien im Wesentlichen methodisch bedingt.



Drucksache 838/07

... Die Umformulierung trägt der – der Systematik der Anlagen entsprechenden - nunmehr vorgenommenen Entflechtung der definitorischen, den Anwendungsbereich des



Drucksache 247/05

... es definiert. Auf die Begriffsbestimmungen der Gasnetzzugangssverordnung wird Bezug genommen. Zusätzlich ist eine definitorische Eingrenzung der überregionalen Ferngasstufe vorgenommen worden. Transportalternativen für den Bezug von importiertem und im Inland gefördertem Gas gibt es nur auf dieser Stufe.



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 410/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 410/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.