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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Delegationsleiter"


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Drucksache 173/20

... (1) Es wird eine Deutsch-Polnische Gemischte Kommission für das Vorhaben, im Weiteren "Gemischte Kommission" genannt, gebildet. Diese besteht aus den benannten Leitern der Delegationen und aus den von jeder Vertragspartei entsandten Mitgliedern. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig über die Benennung der Delegationsleiter in der Gemischten Kommission. Jeder Delegationsleiter kann durch Ersuchen an den Leiter der anderen Delegation zu einer Sitzung der Gemischten Kommission unter seinem Vorsitz einberufen. Die Sitzung sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Ersuchens stattfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 370/11

... 72. fordert eine bessere Koordinierung vor Ort, bei der die Delegationsleiter (die nunmehr Beamte des EAD und nicht mehr der Kommission sind) und die EU-Sonderbeauftragten eine wichtige Rolle spielen; ist der Ansicht, dass sich diese Koordinierung auf verschiedenen Ebenen abspielen muss, insbesondere:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 327/11

... der Delegationen und aus den von jedem Vertragsstaat zu den Sitzungen entsandten Mitgliedern. Die Vertragsstaaten teilen einander den Leiter ihrer Delegation in der Gemischten Kommission mit. Jeder Delegationsleiter kann die Kommission durch Ersuchen an den Leiter der anderen Delegation zu einer Sitzung unter seinem Vorsitz einberufen. Die Sitzung muss auf seinen Wunsch spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Ersuchens stattfinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Bauausführung

Artikel 3
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerbestimmungen

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Gemischte Kommission

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer, Abkommensänderungen und Vorabanwendungsklausel

Artikel 14
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 218/10

... 15. betont, dass es notwendig ist, mehr Klarheit hinsichtlich der Kriterien für die Ernennung und Bewertung von EU-Sonderbeauftragten zu schaffen und dabei auch eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass das Parlament derzeit keine Möglichkeit hat, das einzelne Mandat eines EU-Sonderbeauftragten zu hinterfragen, da die Mittel für die Ausübung eines solchen Mandats in Artikel 19 03 06 enthalten sind, der alle Mandate der EU-Sonderbeauftragten abdeckt; fordert daher eine verstärkte parlamentarische Prüfung und Kontrolle der Ernennungen und Mandate der EU-Sonderbeauftragten; ist der Auffassung, dass die Arbeit der jeweiligen EU-Sonderbeauftragten schrittweise eingestellt und deren Funktion von vor Ort eingesetzten EU-Delegationsleitern ausgeübt werden sollte, während EU-Sonderbeauftragte mit regionalen Zuständigkeiten unter der Aufsicht der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Koordinierungsaufgaben wahrnehmen und den EU-Delegationsleitern in den entsprechenden Ländern politische Leitlinien vorgeben müssen, damit ein kohärentes auswärtiges Handeln der Union gewährleistet wird; weist darauf hin, dass als erster, aber nicht als einziger Schritt eine Doppelverantwortung in diesem Zusammenhang übernommen werden muss, damit Kosteneinsparungen erzielt werden können und die GASP effizienter gestaltet werden kann; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, Maßnahmen zu ergreifen, um EU-Sonderbeauftragte mit Koordinierungsaufgaben und mit der Vorgabe politischer Leitlinien zu betrauen, und zwar auch im Hinblick auf GSVP-Missionen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 7/10

... m) bereitet Empfehlungen für die in Nummer 49 der Geschäftsordnung der Konferenzen, Versammlungen und Tagungen der Union genannte erste Sitzung der Delegationsleiter vor, wobei er die Ergebnisse etwaiger regionaler Befragungen berücksichtigt;

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Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 438/10

... 134. Die Monopolkommission führt weiterhin an, Deutschland lasse sich im Rat für Postbetrieb (Postal Operations Council) durch die DPAG mit Sitz und Stimme vertreten. Die Bundesregierung nimmt die Sitzungen der Gremien des Weltpostvereins als Delegationsleiterin selbst wahr. Mitglieder im Weltpostverein können nur Staaten, nicht aber Unternehmen sein, die durch Wahlverfahren einen Sitz im Verwaltungsrat und/oder im Rat für Postbetrieb erhalten können. Die DPAG ist jeweils lediglich Mitglied der deutschen Delegation.

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Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 219/10

... 17. vertritt die Ansicht, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin so schnell wie möglich eine stärkere Kohärenz der verschiedenen außenpolitischen Maßnahmen der EU herbeiführen sollte und dass diese Kohärenz vor Ort durch ihr unterstellte Sonderbeauftragte/Delegationsleiter Ausdruck finden sollte, die mit den erforderlichen Kompetenzen gegenüber den betroffenen Seiten und der internationalen Gemeinschaft ausgestattet sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 266/08

... 44. fordert die Kommission auf, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Gleichstellung der Geschlechter voll und ganz bei der Länderprogrammierung zu berücksichtigen betont, dass nach wie vor erhebliche Anstrengungen im Bereich der Integration der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in die Alltagspraxis der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union erforderlich sind; fordert die Kommission auf, sich auch weiterhin um eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in ihren Delegationen zu bemühen, indem sie, auch in Spitzenpositionen wie beispielsweise als Delegationsleiter, mehr Frauen beruft;



Drucksache 394/08

... 113. fordert, dass die Mitarbeiter der Delegationen der Europäischen Union in den Drittländern bis hin zur höchsten Führungsebene eine spezielle Schulung im Bereich Menschenrechte und Demokratie erhalten, besonders im Hinblick auf die Vorhaben, die gemäß den Leitlinien durchgeführt werden, sowie in Anbetracht der dringenden Notwendigkeit der Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern; fordert unter anderem in Anbetracht der neuen Aufgaben der Delegationen auf diesem Gebiet einen Teil der alle zwei Jahre stattfindenden Schulungen für Delegationsleiter dem Thema Menschenrechte zu widmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 491/08

... 44. betont, dass die Beschlüsse, die auf dem EU-Afrika-Gipfel vom Dezember 2007 in Lissabon gefasst wurden, im Jahr 2008 umfassend weiterbehandelt werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Benennung eines mit einer Doppelfunktion ausgestatteten Sonderbeauftragten der EU/Delegationsleiter der Europäischen Kommission für die Afrikanische Union mit Sitz in Addis Abeba; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Europäische Union in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen jede Anstrengung unternehmen sollte, um die Fähigkeit der Afrikanischen Union im Hinblick auf Friedensschaffung und Friedenserhaltung zu stärken begrüßt in diesem Zusammenhang die Missionen der Europäischen Union zur Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo und in der Republik Guinea-Bissau, und fordert einen koordinierten Einsatz der GASP und von Gemeinschaftsinstrumenten wie dem Stabilitätsinstrument;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/08




Entschließung

2 Grundsätze

Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

Finanzierung der GASP/GSVP im Lichte des Vertrags von Lissabon


 
 
 


Drucksache 704/07

... Vizepräsidentin Wallström hat sich vorgenommen, während dieser Legislaturperiode alle nationalen Parlamente zu besuchen: Sie hat 2006 die Parlamente in Frankreich, Slowenien, Finnland und Luxemburg besucht. Ferner hat die Vizepräsidentin an der Tagung der Delegationsleiter der COSAC am 11. September 2006 in Helsinki sowie an der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der EU am 30. Juni 2006 in Kopenhagen teilgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/07




Jahresbericht 2006 über die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

1. Einleitung

2. Erste Bilanz der von den nationalen Parlamenten erhaltenen Stellungnahmen

3. Ausbau der Beziehungen zu den nationalen Parlamenten im Jahre 2006

3.1. Das neue Konzept vom Februar 2005

3.3 Von der COSAC koordinierte Subsidiaritätsprüfungen

3.4. Teilnahme an den interparlamentarischen Sitzungen

3.5. Ziele für 2007


 
 
 


Drucksache 262/06

... (2) Die Kommission setzt sich aus fünf deutschen und fünf schweizerischen Mitgliedern zusammen, die sich von Sachverständigen begleiten lassen können. Jede Vertragspartei bezeichnet ein Mitglied ihrer Delegation als deren Leiter. Jeder Delegationsleiter kann durch ein an den Leiter der anderen Delegation gerichtetes Begehren die Kommission einberufen, die spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens zusammenzutreten hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1 bis 5
Leider Nicht vorhanden

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Erstattungsleistungen

Artikel 8
Weitere Erhaltung

Artikel 9
Arbeitsgenehmigung und Rücknahmepflicht

Artikel 10
Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen

Artikel 11
Gemischte Kommission

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Registrierungsklausel

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 263/06

... (2) Die Kommission setzt sich aus fünf deutschen und fünf schweizerischen Mitgliedern zusammen, die sich von Sachverständigen begleiten lassen können. Jede Vertragspartei bezeichnet ein Mitglied ihrer Delegation als deren Leiter. Jeder Delegationsleiter kann durch ein an den Leiter der anderen Delegation gerichtetes Begehren die Kommission einberufen, die spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens zusammenzutreten hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II . Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Beschreibung der Brücke

Artikel 3
Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Erstattungsleistungen

Artikel 8
Erhaltung

Artikel 9
Arbeitsgenehmigung und Rücknahmepflicht

Artikel 10
Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen

Artikel 11
Grenzabfertigungsanlagen

Artikel 12
Gemischte Kommission

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Registrierungsklausel

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 783/04

... (1) Die Vertragsparteien berufen eine Gemischte Kommission zur Koordinierung der Realisierung der Vorhaben ein, die Gegenstand dieses Vertrags sind. Die Gemischte Kommission setzt sich aus je einer deutschen, polnischen und tschechischen Delegation zusammen. Jede Delegation besteht aus einem Delegationsleiter, drei ständigen Mitgliedem sowie aus den von jeder Vertragspartei zu den jeweiligen Sitzungen entsandten Experten. Der Delegationsleiter ist ein Vertreter des für Verkehr zuständigen Ministeriums. Die Vertragsparteien teilen einander ihre Delegationsleiter sowie die drei ständigen Mitglieder mit. Jeder Delegationsleiter kann eine Sitzung der Gemischten Kommission unter seinem Vorsitz durch Ersuchen an die Leiter der anderen Delegationen einberufen. Eine solche Sitzung ist innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag des Zugangs des Ersuchens, durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I . Allgemeiner Teil

II . Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Vertrag

Artikel 1
Gegenstand und Ziel des Vertrags

Artikel 2
Streckenführung, Ausführung und Abnahme der neuen Straße

Artikel 3
Grenzbrücke und Grenzübergänge

Artikel 4
Kosten

Artikel 5
Zahlungen

Artikel 6
Gemischte Kommission

Artikel 7
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Geltungsdauer, Änderungen und Registrierung des Vertrags

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.