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"Diplomaten- oder Dienstpässen"


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Drucksache 311/11

... Nach Ansicht der Kommission sollte zehn Jahre nach der Einbeziehung des Schengen-Besitzstandes in den Rahmen der EU ein weiterer Schritt unternommen werden, um die gemeinsame Visumpolitik weiter anzugleichen. Durch Schaffung einer echten gemeinsamen Visumpolitik sollten Anstrengungen unternommen werden, um dem Vertrag vollständig zu entsprechen. Deshalb zielt dieser Vorschlag darauf ab, die Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Erteilung von Visumbefreiungen oder der Auferlegung einer Visumpflicht für verschiedene Personengruppen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 dadurch einzuschränken, dass weitere gemeinsame Vorschriften über die Visumpflicht für einige dieser Personengruppen eingeführt werden. Der Vorschlag berücksichtigt jedoch auch die derzeit bestehenden erheblichen Unterschiede zwischen den Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten bei bestimmten Personengruppen (wie etwa Inhabern von Diplomaten- oder Dienstpässen); die Mitgliedstaaten können demnach weiterhin nach eigenem Ermessen über eine Visumbefreiung bzw. Visumpflicht entscheiden, sofern nicht die EU mit bestimmten Drittländern Abkommen über die Befreiung dieser Personengruppen von der Visumpflicht aushandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/11




Begründung

1. Allgemeiner Kontext Gründe für den Vorschlag

1.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

2. Elemente des Vorschlags

2.1. Einführung einer Visumschutzklausel für die Aufhebung der Befreiung von der Visumpflicht

2.2. Änderung des Gegenseitigkeitsmechanismus

2.3. Definition des Begriffs Visum und des Kurzaufenthalts ohne Visum

2.4. Flüchtlinge und Staatenlose mit Aufenthalt im Vereinigten Königreich oder in Irland

2.5. Vereinheitlichung der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für bestimmte in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführte Personengruppen

2.5.1. Weitere Angleichung

2.5.2. Beibehaltung der Vorschriften

2.5.3. Neue Bestimmung in Bezug auf Verpflichtungen aus früheren EU-Abkommen

2.5.4. Verfahren zur Befreiung von Drittstaatsangehörigen mit Diplomaten- und Dienstpässen von der Visumpflicht nach Aufhebung der Verordnung EG Nr. 789/20018

2.6. Klarstellung der Lage und Schaffung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für sonstige, nicht als zwischenstaatliche internationale Organisationen geltende Völkerrechtssubjekte, die für ihre Mitglieder Diplomaten- oder Dienstpässe bzw. Passierscheine ausstellen

3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige

4. Folgenabschätzung

5. Rechtsgrundlage

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip

7. Wahl des Instruments

8. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1a
Schutzklausel

Artikel 4a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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