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"Direktgeschäft"
Drucksache 89/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung
... In der Praxis führen diese Vertriebsgesellschaften selbst keine Anlageberatung durch, sondern verweisen Privatkunden, die auf sie zukommen, zunächst an geeignete Finanzanlagenvermittler, die die Beratung übernehmen. Viele dieser Kunden lehnen jedoch diese Beratung dezidiert ab, weil sie einen Auftrag direkt platzieren möchten (so genanntes Direktgeschäft). Begrifflich handelt es sich um ein reines Ausführungsgeschäft, das unter § 31 Absatz 7
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 - neu - FinVermV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 FinVermV
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV
5. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 FinVermV
6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 - neu - FinVermV
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV
8. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 § 27 - neu - FinVermV
'Abschnitt 7 Übergangsregelungen
§ 27 Übergangsregelung
Drucksache 89/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung
... In der Praxis führen diese Vertriebsgesellschaften selbst keine Anlageberatung durch, sondern verweisen Privatkunden, die auf sie zukommen, zunächst an geeignete Finanzanlagenvermittler, die die Beratung übernehmen. Viele dieser Kunden lehnen jedoch diese Beratung dezidiert ab, weil sie einen Auftrag direkt platzieren möchten (so genanntes Direktgeschäft). Begrifflich handelt es sich um ein reines Ausführungsgeschäft, das unter § 31 Absatz 7
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 4 FinVermV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV
4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 FinVermV
5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 - neu - FinVermV
6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV
Drucksache 112/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz KOM (2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07
... Ganz anders sieht es aber beim Direktgeschäft zwischen Unternehmern und Verbrauchern aus. Hier ist - das Grünbuch macht dazu keine Angaben - der Anteil der Geschäfte, die zwischen Parteien aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten geschlossen werden, vermutlich relativ gering, und zwar aus ganz anderen Gründen als fehlender rechtlicher Harmonisierung: Der Verbraucher kauft schon aus Zeit- und Kostengründen regelmäßig in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ein und damit meist nicht grenzüberschreitend. Wenn er sich über eine Binnengrenze hinweg mit Waren oder Dienstleistungen versorgen will, ist das Sprachproblem das größte Hindernis. Kann er und/oder der Anbieter dieses Hindernis überwinden, so ist das Geschäft für den Verbraucher vielfach dadurch motiviert, dass er im benachbarten Ausland ein teilweise anderes Angebot oder partiell günstigere Preise findet. Dabei nimmt er in Kauf, dass es in einem anderen Mitgliedstaat etwas anders zugeht als daheim. Es ist daher sehr zweifelhaft, ob der Verbraucher die Erwartung hegt, dieselben rechtlichen Regelungen vorzufinden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
12. Zu Frage A1
13. Zu Frage A2
14. Zu Frage A3
22. Zu Frage B1
23. Zu Frage B2
24. Zu Frage C
25. Zu Frage D1
26. Zu Frage D2
27. Zu Frage D3
28. Zu Frage E
29. Zu Frage F1
30. Zu Frage F2
31. Zu Frage F3
32. Zu Frage G1
33. Zu Frage G2
34. Zu Frage H1
35. Digitale Güter etwa Musik, Filme, Computerprogramme
36. Zu Frage H2
37. Zu Frage I1
38. Zu Frage I2
39. Zu Frage J1
40. Zu Frage J2
41. Zu Frage J3
42. Zu Frage J4
43. Zu Frage K1
44. Zu Frage K2
45. Zu Frage L
46. Zu Frage M1
47. Zu Frage M2
48. Zu Frage M3
49. Zu Frage N
Drucksache 112/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz KOM (2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07
... Ganz anders sieht es aber beim Direktgeschäft zwischen Unternehmern und Verbrauchern aus. Hier ist - das Grünbuch macht dazu keine Angaben - der Anteil der Geschäfte, die zwischen Parteien aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten geschlossen werden, vermutlich relativ gering, und zwar aus ganz anderen Gründen als fehlender rechtlicher Harmonisierung: Der Verbraucher kauft schon aus Zeit- und Kostengründen regelmäßig in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ein und damit meist nicht grenzüberschreitend. Wenn er sich über eine Binnengrenze hinweg mit Waren oder Dienstleistungen versorgen will, ist das Sprachproblem das größte Hindernis. Kann er und/oder der Anbieter dieses Hindernis überwinden, so ist das Geschäft für den Verbraucher vielfach dadurch motiviert, dass er im benachbarten Ausland ein teilweise anderes Angebot oder partiell günstigere Preise findet. Dabei nimmt er in Kauf, dass es in einem anderen Mitgliedstaat etwas anders zugeht als daheim. Es ist daher sehr zweifelhaft, ob der Verbraucher die Erwartung hegt, dieselben rechtlichen Regelungen vorzufinden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
11. Zu Frage A1
12. Zu Frage A2
Zu Frage A3
16. Zu Frage B1
17. Zu Frage B2
18. Zu Frage C
19. Zu Frage D1
20. Zu Frage D2
21. Zu Frage D3
22. Zu Frage E
23. Zu Frage F1
24. Zu Frage F2
25. Zu Frage F3
26. Zu Frage G1
27. Zu Frage G2
28. Zu Frage H1
29. Zu Frage H2
30. Zu Frage I1
31. Zu Frage I2
32. Zu Frage J1
33. Zu Frage J2
34. Zu Frage J3
35. Zu Frage J4
36. Zu Frage K1
37. Zu Frage K2
38. Zu Frage L
39. Zu Frage M1
40. Zu Frage M2
41. Zu Frage M3
42. Zu Frage N
Drucksache 510/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (SOLVABILITÄT II) KOM(2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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