Drucksache 617/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht KOM (2011) 635 endg.; Ratsdok. 15429/11
... 11. Der Bundesrat spricht sich des Weiteren dafür aus, den Beteiligten mehr Dispositionsfreiheiten innerhalb des EU-Kaufrechts einzuräumen. Regelungskomplexe oder Einzelregelungen des vorgeschlagenen Europäischen Kaufrechts sollten im Bedarfsfall abbedungen oder verändert werden können, um das Vertragsverhältnis unkompliziert den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls anpassen zu können. Um Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern den grenzüberschreitenden (Ver-)Kauf zu erleichtern, sollten die einzelnen Regelungskomplexe im Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht stärker fakultativ im Sinne einer Toolbox zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Fächer von Instrumenten sollten sich die Betroffenen eines oder mehrerer (aufeinander abgestimmter) Instrumente bedienen können und sie auch für ihre eigenen Bedürfnisse anpassen dürfen. Die Instrumente müssten sich in der Praxis durch einfache Handhabung und ausgewogene Lösungen bewähren. Dies hätte den Vorteil, dass von den Betroffenen selbst entschieden werden könnte, ob und in welchem Anwendungsbereich sie im Einzelfall auf eine europäische Regelung zurückgreifen wollen. Ausreichender Verbraucherschutz wird durch die bestehenden Verbraucherschutzregeln gewährleistet, die auch nach Ansicht der Kommission nicht durch das Europäische Vertragsrecht aufgehoben werden sollen.
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