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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dopingkontrollen"


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Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Im Zentrum der öffentlichen Diskussion um Doping im Sport steht der Spitzensport. Auf diesen konzentrieren sich nachvollziehbar auch die Anstrengungen der Verbände zur Bekämpfung des Dopings mittels Dopingkontrollen. Die Erfahrungen mit der staatlichen, insbesondere der strafrechtlichen Dopingbekämpfung zeigen, dass Spitzensportler insoweit bisher nahezu unbehelligt bleiben. Ursache ist zum einen, dass sich Doping in diesem Bereich in einem gegen den Einblick von außen abgeschotteten Raum abspielt. Aber selbst wenn eine positive Dopingprobe vorliegt, ist ein Zugriff auf den Sportler sehr schwierig. Denn zum anderen fehlt es an ausreichenden rechtlichen Möglichkeiten, Spitzensportler für strafwürdiges Doping zu belangen.

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Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 223/07

... Die Anwendung des Arzneimittels [Bezeichnung des Arzneimittels einsetzen] kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen." Kann aus dem Fehlgebrauch des Arzneimittels zu Dopingzwecken eine Gesundheitsgefährdung folgen, ist dies zusätzlich anzugeben. Satz 2 findet keine Anwendung auf Arzneimittel, die nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik hergestellt worden sind.

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Drucksache 223/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport


 
 
 


Drucksache 223/2/07

... Personen, die von der Verwendbarkeit zum Doping ohne Warnhinweis keine Kenntnis gehabt hätten, könnten durch diesen zum Doping verleitet werden. Dies wäre insbesondere im Breitensport denkbar, der keinen Dopingkontrollen unterliegt. Dieses Problem sollte u. E. auch deshalb nicht unterschätzt werden, weil es sich z. T. um häufig angewendete, "

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Drucksache 223/2/07




Zu Artikel 2 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 223/3/07

... " erreicht ist, lässt der Entwurf offen. Es erschließt sich aber nicht von selbst, wie er bestimmt werden sollte. Entsprechendes gilt für die Frage, wie der diesbezügliche Nachweis geführt werden sollte. Zwar sollen nach dem Entwurf Sachverständige zu Rate gezogen werden; einen umfassenden Überblick über den Grad der Verbreitung bestimmter Dopingmittel können diese jedoch schon deswegen nicht haben, weil Doping im Geheimen durchgeführt wird. Die Sachverständigen werden deshalb auf mehr oder minder gesicherte Schätzungen und Mutmaßungen angewiesen sein, die wesentlich auch vom Zufall durchgeführter Dopingkontrollen und dabei festgestellter Befunde bestimmt sind. Es ist zweifelhaft, ob Derartiges den Anforderungen an einen vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber zu führenden Nachweis genügen kann. Ferner konterkariert die Regierungsvorlage das von ihr verfolgte Ziel der Abwehr von Gesundheitsgefahren. Selbst als höchst gefährlich erkannte und tatsächlich in breitem Umfang missbrauchte Arzneimittel werden solange nicht erfasst, wie sie nach den naturgegeben beschränkten Erkenntnissen der Sachverständigen (noch) nicht in erheblichem Umfang angewendet werden. Der Gesetzentwurf nimmt damit in Kauf, dass solche höchst gefährlichen Dopingmittel in Handelsmengen besessen werden dürfen. Das erscheint schon wegen der davon ausgehenden und vom Entwurf im Grundsatz anerkannten Gesundheitsgefahren nicht hinnehmbar.

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Drucksache 223/3/07




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 223/1/07

... - da sie Arzneimittel, die nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik hergestellt wurden, von der Hinweispflicht ausnimmt. Darunter würden beispielsweise auch Urtinkturen und niedrige Potenzen fallen, die durchaus bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen können. Des Weiteren könnte daraus abgeleitet werden, dass homöopathische Arzneimittel generell nicht zu Dopingzwecken geeignet sind.

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Drucksache 223/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - und Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 6a Abs. 1 AMG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a und 2b AMG

3. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a § 6a Abs. 2 Satz 2 bis 4 AMG

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b und Nummer 4 § 6a Abs. 2a und § 95 AMG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG

7. Zu Artikel 2a - neu - § 100a Satz 1 Nr. 4 und 6 StPO


 
 
 


Drucksache 782/06

... Nach dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping war die gegenseitige Durchführung und Anerkennung von Dopingkontrollen zwischen den einzelnen Vertragsstaaten bisher nicht geregelt.

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Drucksache 782/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping Übersetzung

Artikel 1
Gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen

Artikel 2
Förderung der Anwendung des Übereinkommens

Artikel 3
Vorbehalte

Artikel 4
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Beitritt

Artikel 7
Geltungsbereich

Artikel 8
Kündigung

Artikel 9
Notifikationen

I. Allgemeines

1. Inhalt des Zusatzprotokolls

2. Entstehung und Stand des Verfahrens

Denkschrift

II. Besonderes

1. Artikel 1 – Gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen

2. Artikel 2 – Förderung der Anwendung des Übereinkommens

3. Artikel 3 bis 9


 
 
 


Drucksache 659/06

... - Die Verpflichtung von Leistungssportlern, die nach geltenden Verbandsregeln Dopingkontrollen unterliegen, zum Führen eines Arzneimittelpasses (Sportlerarzneimittelpass).



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.