[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dopingmethode"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 126/1/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Strafbarkeit des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG auch den Fallkonstellationen ausreichend Rechnung trägt, in denen die Anwendung oder das Anwendenlassen des Dopingmittels oder der Dopingmethode im Ausland, die gedopte Wettkampfteilnahme jedoch im Inland stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung

10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung

14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 126/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Strafbarkeit des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG auch den Fallkonstellationen ausreichend Rechnung trägt, in denen die Anwendung oder das Anwendenlassen des Dopingmittels oder der Dopingmethode im Ausland, die gedopte Wettkampfteilnahme jedoch im Inland stattfindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG

7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 556/15

... "(2) Ebenso ist es verboten, an einem Wettbewerb des organisierten Sports unter Anwendung eines Dopingmittels nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder einer Dopingmethode nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 teilzunehmen, wenn diese Anwendung ohne medizinische Indikation und in der Absicht erfolgt, sich in dem Wettbewerb einen Vorteil zu verschaffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/15




Artikel 8
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... In § 6a Absatz 4 und 5 AMG wird ein Verbot für Berufssportlerinnen und Berufssportler normiert, mit Dopingmitteln im Körper bzw. nach der Anwendung einer bestimmten Dopingmethode an einem berufssportlichen Wettkampf teilzunehmen. Die Begriffe "Berufssport" oder "Berufssportveranstaltung" werden bisher nur vereinzelt in der deutschen Rechtssprache verwendet, beispielsweise in den Sportfördergesetzen der Länder Rheinland-Pfalz (§ 3 Absatz 3) und Mecklenburg-Vorpommern (§ 2 Absatz 1 Satz 2) bzw. in der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen Hamburgs (§ 2 Absatz 1 Nummer 8). Eine Definition wird dort jeweils nicht gegeben. Zwar besteht über diese Begriffe in ihrer alltäglichen Verwendung eine gewisse Vorstellung. Sie sind aber zu wenig konturiert, um daran ein strafbewehrtes Verbot zu knüpfen. Deshalb bedarf es einer gesetzlichen Definition. Außerdem sind die Begriffe hier, der Zwecksetzung der Normen entsprechend, in einem umfassenderen Sinne gemeint, als es dem Alltagsverständnis entspricht. Insbesondere ist nicht erforderlich, dass der Sportler den Sport in dem Sinne als Beruf betreibt, dass er als mehr oder weniger abhängig Beschäftigter unmittelbar dafür bezahlt wird, dass er an sportlichen Wettkämpfen teilnimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 659/06

... - Eine stärkere Honorierung von Maßnahmen der Verbände zur Bekämpfung von Doping im Rahmen der Sportförderung bzw. die Rückforderung von Fördergeldern bei Unterlassung von Bekämpfungsmaßnahmen. Die Legitimation für staatliche Förderung des Sports geht verloren, wenn sportliche Leistungen auf den Einsatz von Dopingmitteln oder die Anwendung von Dopingmethoden zurückgeführt werden können.



Drucksache 658/06

... Immer neue Dopingskandale erschüttern die Glaubwürdigkeit des Sports. Der Öffentlichkeit vermittelt sich zunehmend der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht gelingen kann, in den Spitzensport vorzudringen, wenn er nicht zu Dopingmitteln und Dopingmethoden greift. Die Problematik ist jedoch nicht auf den Spitzensport beschränkt. Doping ist auch im Breitensport anzutreffen. Einen gesonderten Komplex bildet der Missbrauch vor allem anaboler Steroide im Fitness- und Bodybuildingbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.