[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchfuhrlandes"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 6/06

... Entgegen Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/3 ist das automatische Zustimmungsverfahren nicht mehr nur eine Option, sondern gilt nun für alle Verbringungen. Übermittelt ein Durchfuhrland oder ein Bestimmungsland keine Antwort im Zusammenhang mit einer geplanten Verbringung, wird davon ausgegangen, dass es der Verbringung zustimmt. Eine Empfangsbestätigung muss nun innerhalb eines Monats übermittelt werden. Der für die Übermittlung der Zustimmung bzw. Ablehnung gewährte Zeitraum wird auf vier Monate verlängert (drei Monate + Verlängerung um einen Monat auf Antrag). Der EWSA begrüßte sowohl das Verfahren im Zusammenhang mit der Empfangsbestätigung als auch die generelle Geltung des automatischen Zustimmungsverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/06




Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Kosten der Umsetzung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft

3.1. Kosten für die Mitgliedstaaten

3.2. Kosten für die Betreiber

3.3. Kosten für die Gemeinschaft

4. Anhörung der Beteiligten

5. Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses EWSA

6. EINZELNE Bestimmungen des Vorschlags

6.1. Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

6.2. Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung Artikel 2

6.3. Begriffsbestimmungen Artikel 3

6.4. Antrag auf Genehmigung einer Verbringung Artikel 4

6.5. Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden Artikel 5

6.6. Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung Artikel 6

6.7. Genehmigung von Verbringungen Artikel 7

6.8. Bestätigung des Eingangs der Lieferung Artikel 8

6.9. Nicht durchgeführte Verbringungen Artikel 9

6.10. Besondere Vorschriften für die Einfuhr in die Gemeinschaft Artikel 10

6.11. Besondere Vorschriften für die Durchfuhr durch die Gemeinschaft Artikel 11

6.12. Besondere Vorschriften für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft Artikel 12

6.13. Verbotene Ausfuhren Artikel 13

6.14. Verwendung des einheitlichen Begleitscheins Artikel 14

6.15. Zuständige Behörden Artikel 15

6.16. Zusammenarbeit Artikel 16

6.17. Regelmäßige Berichterstattung Artikel 17

6.18. Beratender Ausschuss Artikel 18

6.19. Umsetzung in innerstaatliches Recht Artikel 19

6.20. Schlussbestimmungen Artikel 20, 22 und 23

6.21. Übergangsbestimmungen Artikel 21

Vorschlag

Kapitel 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 4
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung

Artikel 5
Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden

Artikel 6
Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung

Artikel 7
Genehmigung von Verbringungen

Artikel 8
Bestätigung des Empfangs der Lieferung

Artikel 9
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

Kapitel 3
Verbringungen in Länder und aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 10
Einfuhren in die Gemeinschaft

Artikel 11
Durchfuhr durch die Gemeinschaft

Artikel 12
Ausfuhren aus der Gemeinschaft

Artikel 13
Ausfuhrverbot

Kapitel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Verwendung des einheitlichen Begleitscheins

Artikel 15
Zuständige Behörden

Artikel 16
Zusammenarbeit

Artikel 17
Regelmäßige Berichterstattung

Artikel 18
Beratender Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 939/04

... wurde genauer gefasst, indem das Wort "beabsichtigt" durch "plant" ersetzt wurde (s. Erläuterungen zu Artikel 4). Neue Definitionen werden eingeführt für "Ursprungsland" und "Bestimmungsland" (die die bisherigen Definitionen von "Ausgangs-" bzw. "Bestimmungsort" ersetzen), sowie für "Durchfuhrland".



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.