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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchsetzungsprobleme"


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Drucksache 400/1/17

... 5. Ziel der Kommission ist es, selbst (neben den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten) Informationen sammeln zu können, wenn Durchsetzungsprobleme in einem Mitgliedstaat Auswirkungen für Marktteilnehmende in anderen Mitgliedstaaten haben. Erhebungen der Kommission sollen ihr nicht lediglich im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren helfen, sondern ihr ist es auch ein zentrales Anliegen, ihre Erkenntnisse als Unterstützung an die Aufsichtsbehörden eines Mitgliedstaates weiterzugeben, damit dieser gegen Verstöße vorgehen kann. Nach Vorstellung der Kommission sollen sogar Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen ihr und den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, was Auskunftsersuchen und etwaige Antworten betrifft, ohne dass der Verordnungsvorschlag hierzu allerdings konkrete Regelungen enthalten würde.



Drucksache 553/10

... Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand oder im Falle von Durchsetzungsproblemen, z.B. bei ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, sollen auch Halter nach eigener Wahl die Berechtigung haben, den Bonus direkt beim Betreiber des Schienenweges zu beantragen. Um den unterschiedlichen Nutzungsbedingungen für Güterwagen Rechnung tragen zu können, sollen die Beteiligten abweichend das für sie bestgeeignete Verfahren vereinbaren können. Die Beantragung von Boni ist freiwillig. Kein Wagenhalter wird durch das Verfahren zwangsweise belastet. Umständliche Erfassungen geringer Laufleistungen, z.B. im Bauzug-, Rangier- oder Zustellverkehr, können unterbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2a

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 553/10 (Beschluss)

... Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand oder im Falle von Durchsetzungsproblemen, z.B. bei ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, sollen auch Halter nach eigener Wahl die Berechtigung haben, den Bonus direkt beim Betreiber des Schienenweges zu beantragen. Um den unterschiedlichen Nutzungsbedingungen für Güterwagen Rechnung tragen zu können, sollen die Beteiligten abweichend das für sie bestgeeignete Verfahren vereinbaren können. Die Beantragung von Boni ist freiwillig. Kein Wagenhalter wird durch das Verfahren zwangsweise belastet. Umständliche Erfassungen geringer Laufleistungen, z.B. im Bauzug-, Rangier- oder Zustellverkehr, können unterbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 772/08

... – Durchsetzungsprobleme, die darauf zurückzuführen sind, dass für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verordnung keine nationalen zuständigen Behörden und außergerichtlichen Schlichtungsstellen benannt wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Begründung

Allgemeiner Hintergrund

Derzeitige Vorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen und entsprechende Inlandszahlungen

Artikel 4
Erleichterung der automatischen Zahlungsabwicklung

Artikel 5
Zahlungsbilanzstatistisch begründete Meldepflichten

Artikel 6
Zuständige Behörden

Artikel 7
Beschwerdeverfahren

Artikel 8
Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren

Artikel 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Sanktionen

Artikel 11
Anwendung auf andere Währungen als den Euro

Artikel 12
Revisionsklausel

Artikel 13
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 680/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, Evaluierungsbestimmungen in neue Rechtsvorschriften aufzunehmen, um zu beurteilen, ob die Vorschriften die beabsichtigten Wirkungen zeitigen und die Umsetzungsmaßnahmen ausreichend sind. Bei der von der Kommission angekündigten Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften hält der Bundesrat es für wichtig, bei festgestellten Durchsetzungsproblemen vor allem auch die Vereinfachung oder den Wegfall dieser Rechtsvorschriften zu prüfen.



Drucksache 680/1/07

... 9. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, Evaluierungsbestimmungen in neue Rechtsvorschriften aufzunehmen, um zu beurteilen, ob die Vorschriften die beabsichtigten Wirkungen zeitigen und die Umsetzungsmaßnahmen ausreichend sind. Bei der von der Kommission angekündigten Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften hält der Bundesrat es für wichtig, bei festgestellten Durchsetzungsproblemen vor allem auch die Vereinfachung oder den Wegfall dieser Rechtsvorschriften zu prüfen.



Drucksache 680/07

... Die Europäische Union ist auf Recht gegründet, sie betreibt ihre Politik großenteils durch Rechtsetzung und wird getragen vom Grundsatz der Rechtstaatlichkeit. Inwieweit die in den Verträgen und Rechtsvorschriften vorgegebenen Ziele tatsächlich erreicht werden, hängt von der wirkungsvollen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten ab. Aber Rechtsvorschriften erfüllen ihren Zweck nur dann voll und ganz, wenn sie korrekt angewandt und durchgesetzt werden. Der Rechtskorpus ist umfangreich – mehr als 9 000 legislative Maßnahmen, davon fast 2 000 Richtlinien, die jeweils zwischen 40 und mehr als 300 Umsetzungsmaßnahmen in nationales und regionales Recht erfordern. Die EU umfasst 27 nationale Verwaltungen und über 70 autonome Regionen. Mehr als 500 Millionen Europäer haben die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, welche Rechte ihnen aus diesen Vorschriften erwachsen. Um den Erwartungen der Bürger an die Vorteile der EU zu entsprechen müssen wir auf dem Wege zu einer besseren Rechtsetzung vorangehen, der Rechtsanwendung hohe Priorität einräumen, etwaige Schwierigkeiten bei der Um- und Durchsetzung ermitteln und prüfen, ob der bisherige Ansatz zur Behandlung von Anwendungs- und Durchsetzungsproblemen verbessert werden kann. Mit dieser sich wandelnden Realität Schritt zu halten und gleichzeitig den Erwartungen der Bürger und den Erfordernissen einer besseren Rechtsetzung zu entsprechen stellt eine große Herausforderung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/07




Mitteilung

I. Einleitung

II. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in einer immer vielfältigeren Union

III. Verbesserungsfähige Bereiche

1. Prävention

1.1. Stärkere Berücksichtigung der Durchsetzungsaspekte im gesamten

1.2. Korrelationstabellen

1.3. Schulung in Gemeinschaftsrecht

2. Informationsaustausch und Problemlösung

2.1. Sachlage

2.2. Verbesserung der Arbeitsmethodik

3. Effizientere Behandlung von Verstößen

4. Stärkung von Dialog und Transparenz

4.1. Interinstitutioneller Dialog

4.2. Verstärkte Transparenz

IV. Schlussfolgerung

Anhang
: Zur Bewertung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Anhang
Mitteilung der Kommission: Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Anlage
– zur Evaluierung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Justiz, Freiheit und Sicherheit:

Unternehmen und Industrie:

Fischerei und maritime Angelegenheiten:

Verkehr und Energie:

Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:

Gesundheit und Verbraucherschutz:

Informationsgesellschaft und Medien:

Binnenmarkt und Dienstleistungen:

4 Umwelt:


 
 
 


Drucksache 909/06

... – Die Definition des Begriffs „Exporteur“ wurde überarbeitet, um die erwähnten Durchsetzungsprobleme besser angehen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interressierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Änderungen und Präzisierungen bestimmter Definitionen Artikel 3

5 Exporteur

5 Zubereitung

Änderungen und Präzisierungen beim ,Verfahren der ausdrücklichen Zustimmung Artikel 13 Absatz 6

Änderungen zur Intensivierung und Verstärkung der Zollkontrollen bei ausgeführten Chemikalien bei gleichzeitiger Erleichterung des Handels Artikel 17

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

5 Anhänge


 
 
 


Drucksache 364/05

... Die Lamfalussy-Vereinbarungen sollten eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Überwachung der konsistenten Umsetzung und der tatsächlichen rechtlichen Durchsetzung spielen. Peer-group-Reviews, Leistungsvergleiche und effiziente Vermittlungsmechanismen auf Ebene der Aufsichtsnetze könnten bei der Lösungsfindung im Hinblick auf Umsetzungs-/ Durchsetzungsprobleme helfen und dazu beitragen, die Standards zu verbessern und Wohlverhaltenspraktiken einzuführen. Der CESR hat bereits in einer Reihe von Bereichen gute Arbeit geleistet (z.B. bei den Übergangsbestimmungen für OGAW III).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 508/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.