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"E-Privacy-Richtlinie"


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Drucksache 88/16 (Beschluss)

... b) Standortbezogenen Daten wie beispielsweise bei standortbezogenen Spielen, wie etwa Geocaching, Ingress, Foursquare oder auch bei Routenplanern. Diese sind im TKG Gegenstand einer besonderen Regelung. Es ist derzeit jedoch unklar, ob damit nur die Positionsermittlung über die Funkzellenbestimmung oder auch diejenige über die Nutzung der GPS-Sensoren des Endgeräts erfasst wird. Der europäische Gesetzgeber hat mit der E-Privacy-Richtlinie und in der Folge der nationale Gesetzgeber mit der TKG-Novelle 2012 auch solche Daten als Standortdaten bezeichnet, die von einem Telekommunikationsdienst erhoben und verwendet werden. Es ist unklar, ob damit nicht nur die Positionsermittlung über die Funkzellenbestimmung, sondern auch diejenige über die Nutzung der GPS-Sensoren des Endgeräts erfasst wird. Das im TKG festgelegte hohe Schutzniveau sollte grundsätzlich für alle standortbezogenen Dienste unabhängig von der Art der Ortung und dem verwendeten Endgerät Anwendung finden. Die Regelungen des § 98 TKG sollten entsprechend so gestaltet werden, dass sie auch auf moderne standortbezogene Dienste anwendbar sind.

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Drucksache 88/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen


 
 
 


Drucksache 88/16

... b) Standortbezogenen Daten wie beispielsweise bei standortbezogenen Spielen, wie etwa Geocaching, Ingress, Foursquare oder auch bei Routenplanern. Diese sind im TKG Gegenstand einer besonderen Regelung. Es ist derzeit jedoch unklar, ob damit nur die Positionsermittlung über die Funkzellenbestimmung oder auch diejenige über die Nutzung der GPS-Sensoren des Endgeräts erfasst wird. Der europäische Gesetzgeber hat mit der E-Privacy-Richtlinie und in der Folge der nationale Gesetzgeber mit der TKG-Novelle 2012 auch solche Daten als Standortdaten bezeichnet, die von einem Telekommunikationsdienst erhoben und verwendet werden. Es ist unklar, ob damit nicht nur die Positionsermittlung über die Funkzellenbestimmung, sondern auch diejenige über die Nutzung der GPS-Sensoren des Endgeräts erfasst wird. Das im TKG festgelegte hohe Schutzniveau sollte grundsätzlich für alle standortbezogenen Dienste unabhängig von der Art der Ortung und dem verwendeten Endgerät Anwendung finden. Die Regelungen des § 98 TKG sollten entsprechend so gestaltet werden, dass sie auch auf moderne standortbezogene Dienste anwendbar sind.



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