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"EEPR-Verordnung"


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Drucksache 334/10

... Die Kommission verabschiedete die Bewilligungsbeschlüsse für die einzelnen Unterprogramme am 9. Dezember 2009 (OWE und CCS) bzw. am 4. März 2010 (Gas- und Strominfrastrukturen). Laut dem Bericht der Kommission vom 27. April 20102 über die Durchführung des EEPR ist davon auszugehen, dass fast die gesamten EEPR-Mittel (3,98 Mrd. EUR) im Verlauf des Frühjahrs 2010 gebunden werden. Lediglich ein Betrag von etwa 114 Mio. EUR der im Rahmen der am 13. Juli 2009 verabschiedeten EEPR-Verordnung verfügbaren Mittel wird ungebunden bleiben. Laut dem Bericht wird sich dieser Betrag voraussichtlich nicht ändern, allerdings wird darauf hingewiesen, dass ein oder mehrere Projektträger aus rechtlichen, finanziellen oder technischen Gründen nicht in der Lage sein könnten, die speziellen Voraussetzungen für die Auszahlung der Zuschüsse zu erfüllen, sodass letzten Endes ein höherer Mittelbetrag im Rahmen der EEPR-Verordnung vom 13. Juli 2009 ungebunden bleiben wird. Der genaue Umfang dieser Mittel wird Ende 2010 feststehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/10




Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009

Anhang II
Finanzfazilität im Rahmen der Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft

I. Einrichtung einer Finanzfazilität für Projekte zur nachhaltigen Energienutzung

II. Zusammenarbeit mit Finanzintermediären

III. Bedingungen für die Gewährung von Mitteln und Auswahl- und Förderkriterien

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


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