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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"EG-Ausfuhrverordnung"


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Drucksache 155/06

... ". Dabei ist ein Gegenstand dann bedeutsames Kulturgut, wenn er in eine Kategorie des Teils A des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern fällt und sein Wert mindestens die zugehörige Wertgrenze in Teil B desselben Anhangs erreicht. Der Anhang beschreibt die betroffenen Gegenstände hinreichend konkret, um ihn zur Abgrenzung der aufzeichnungspflichtigen Gegenstände zu nutzen. Damit knüpfen die Aufzeichnungspflichten zwar nicht ausdrücklich an die Kategorien aus Art. 1 des UNESCO-Kulturgutübereinkommens an. Dies ist allerdings unschädlich, da trotz unterschiedlicher Darstellung in Art. 1 des UNESCO-Kulturgutübereinkommens einerseits und des Teils A des Anhangs EG-Verordnung 3911/92 anderseits inhaltlich dieselben Objekte betroffen sind. Die Wertgrenzen, die der Anhang darüber hinaus für einzelne Kategorien aufstellt, sind unentbehrlich, um eine Abgrenzung zu Gegenständen zu ermöglichen, bei deren Kauf die Aufzeichnungspflichten außer Verhältnis stünden und auch nicht erforderlich sind, weil diese Objekte regelmäßig weniger bedeutsam sein werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Anknüpfung an die EG-Ausfuhrverordnung ist dass der Kunsthandel sich nicht mit zwei Abgrenzungskatalogen befassen muss, sondern dass für die Frage der Notwendigkeit einer Ausfuhrgenehmigung und für die Frage der Aufzeichnungspflicht der Anhang zur Verordnung Auskunft gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Zentralstellen Die Länder benennen ihre Zentralstellen.

§ 4
Rückgabeanspruch gegen andere Vertragsstaaten

§ 5
Eigentum

§ 6
Voraussetzungen der Rückgabepflicht

§ 7
Rückgabegläubiger, Rückgabeschuldner

§ 8
Durchführung und Sicherung der Rückgabe

§ 9
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut

§ 10
Entschädigung

§ 11
Verjährung und Erlöschen des Rückgabeanspruchs

§ 12
Aufgaben des Bundes und der Zentralstellen der Länder

§ 13
Rückgabeklage des ersuchenden Staats

§ 14
Genehmigungspflicht

§ 15
Genehmigung

§ 16
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 17
Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 18
Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antikenhandel sowie im Versteigerergewerbe

§ 19
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 20
Strafvorschriften

§ 21
Bußgeldvorschriften

§ 22
Befugnisse der Zollbehörden

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

§ 1
Rückgabepflicht

§ 2
Verbringungsverbot und Beschlagnahme

§ 3
Durchführung der Rückgabe und Sicherstellung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsvorschläge

III. UNIDROIT - Übereinkommen

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union

VI. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zur Fußnote

Zu Artikel 1

Zur Überschrift des Gesetzes

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu §§ 16

Zu §§ 18

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.