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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"ELER-Verordnung"


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Drucksache 618/19

... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (im Folgenden die "ELER-Verordnung")

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen

b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Vorschlag

Titel I
Übergangsbestimmungen

Kapitel I
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013

Artikel 1
Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme

Artikel 3
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021

Kapitel II
Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021

Artikel 4
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Kapitel III
Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte

Artikel 5
Endgültige Zahlungsansprüche

Kapitel IV
Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Abschnitt 1
Entwicklung des ländlichen RAUMS

Artikel 6
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans

Abschnitt 2
BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 7
Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Titel II
Änderungen

Artikel 8
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 9
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 33
Mittelbindungen

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 15a
Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021

Artikel 29
Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung

Artikel 11
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 12
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 228/16

... es angestrebten Ziele zu erreichen. Zur Verbesserung der Agrarstruktur ist es zunehmend erforderlich, die ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume konkurrenz- und leistungsfähig zu halten. Daher sollen in § 1 des GAKG neben den bisherigen agrarbezogenen Kernmaßnahmen die Agrarumweltmaßnahmen gestärkt und die Förderung ländlicher Infrastrukturen insoweit verankert werden, wie sie Gegenstand des Förderspektrums der EU-Agrarpolitik - derzeit abgebildet durch die Fördermaßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-Verordnung) - sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund und Länder

D.2 Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

I Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gesetzgebungskompetenz

E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E.1 Bund und Länder

E.2 Kommunen

F. Erfüllungsaufwand

F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

G. Weitere Kosten

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 247/15 (Beschluss)

... 4. Die gemeinsame Verantwortung für attraktive ländliche Räume erwähnt der Agrarpolitische Bericht zu Recht. Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen. Unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotenziale sind sie als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken, um ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Die Weiterentwicklung der GAK durch eine Anpassung an die Fördermöglichkeiten der ELER-Verordnung und eine entsprechende finanzielle Aufstockung der GAK für die künftig noch wichtiger werdende Aufgabe der Unterstützung der ländlichen Räume sind deshalb dringend notwendig. Das GAK-Gesetz ist kurzfristig entsprechend zu ändern.



Drucksache 247/1/15

... d) Die gemeinsame Verantwortung für attraktive ländliche Räume erwähnt der Agrarpolitische Bericht zu Recht. Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen. Unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotenziale sind sie als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken, um ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Die Weiterentwicklung der GAK durch eine Anpassung an die Fördermöglichkeiten der ELER-Verordnung und eine entsprechende finanzielle Aufstockung der GAK für die künftig noch wichtiger werdende Aufgabe der Unterstützung der ländlichen Räume sind deshalb dringend notwendig. Das GAK-Gesetz ist kurzfristig entsprechend zu ändern.



Drucksache 776/1/13

... 7. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Artikel 2 und 3 des Verordnungsvorschlags der Kommission zusammengefasst werden sollten. Im Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten sollte dasselbe Maßnahmenspektrum durchgeführt werden können. In Hinblick auf die in Betracht kommenden Erzeugnisse und Themen sollte die vorgeschlagene Verordnung weiter flexibilisiert und mit der ELER-Verordnung (Artikel 16 Absatz 1) harmonisiert werden. Damit sollen insbesondere auch nationale Qualitätsregelungen gleichrangig mit den Qualitätsprodukten wie g.U. und g.g.A. behandelt werden.



Drucksache 303/1/13

... 4. Dabei begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission grundsätzlich an dem Prinzip einer Anreizpolitik festhält, wie z.B. in dem Vorschlag zur ELER-Verordnung. Ordnungspolitische Ansätze sollten weiterhin vermieden werden.



Drucksache 303/13 (Beschluss)

... 3. Dabei begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission grundsätzlich an dem Prinzip einer Anreizpolitik festhält, wie z.B. in dem Vorschlag zur ELER-Verordnung. Ordnungspolitische Ansätze sollten weiterhin vermieden werden.



Drucksache 632/2/11

... In der ELER-Verordnung Artikel 65 findet sich im Zusammenhang mit der Beteiligung der Fonds nur eine Aussage zu weniger entwickelten sowie übrigen Regionen. Es sind keine Übergangsregelungen für aus der Konvergenzförderung ausscheidende Regionen vorgesehen. Es besteht jedoch auch im Bereich der ELER-Verordnung das Erfordernis, dass die aus der Förderung aus dem Konvergenzziel ausscheidenden Gebiete in Entsprechung der Regelung für die Strukturfonds durch Übergangsregelungen unterstützt werden.



Drucksache 629/1/11

... 149. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Anliegen, gemeinsame Bestimmungen für die verschiedenen Fonds festzulegen, bei der Benennung der Gebietskategorien und der damit verbundenen EU-Beteiligung (Kofinanzierungssätze) nicht voll umfänglich umgesetzt wird. Während für den EFRE und den ESF die Gebietskategorie "Übergangsgebiet" (einschließlich Sicherheitsnetz) eingeführt wird, fehlt diese Kategorie im ELER. Damit würden sich für die Umsetzung der Fonds in den Regionen deutlich unterschiedliche Gebietszuordnungen sowie Kofinanzierungssätze ergeben. Dies widerspricht der angestrebten Harmonisierung. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, dass auch für den ELER die gleichen Regelungen für die Klassifikation der Gebietseinheiten gelten. Die Kategorie der Übergangsgebiete (einschließlich Sicherheitsnetz) ist entweder im Vorschlag zur ELER-Verordnung zu ergänzen oder durch geänderte Platzierung in der Rahmenverordnung sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 48. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Vorschlag zur Novellierung der ELER-Verordnung Kontinuität aufzeigt in der bisherigen Ausrichtung und Ausgestaltung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 237/11

... 74. betont, wie wichtig es ist, die Rechtsform des gemeinsamen Eigentumstitels weiter zu entwickeln, damit die Rechte der Frauen im Agrarsektor, der entsprechende sozialversicherungsrechtliche Schutz und ihre Arbeit umfassend anerkannt werden; unterstreicht ferner, dass die ELER-Verordnung1 dahingehend geändert werden muss, dass für den nächsten Programmierungszeitraum von 2014-2020 - so wie beim ESF und wie es in der Vergangenheit der Fall war, aber derzeit nicht möglich ist - positive Maßnahmen zugunsten von Frauen verwirklicht werden können, was sehr vorteilhafte Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen im ländlichen Raum haben wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 64. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit dem Vorschlag zur Novellierung der ELER-Verordnung Kontinuität aufzeigt in der bisherigen Ausrichtung und Ausgestaltung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 601/1/10

... - Die ELER-Verordnung lässt im Gegensatz zu den Regelungen in den Strukturfonds eine Förderung der Mehrwertsteuer unter Beteiligung des ELER nicht in allen Fällen zu. Dies führt zu Ungleichbehandlungen bei den Kommunen und belastet diese finanziell.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:

Zu Ziffer 14:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 117/1/09

... Die Umsetzung der ELER-Verordnung in den Ländern wird sich bis in das 2. Halbjahr 2009 hineinziehen, weil die Mitgliedstaaten zunächst ihre nationalen Strategiepläne bis zum 30. Juni 2009 ändern müssen. Unklar ist dann, ob die in Anhang III der Verordnung aufgeführten Fördertatbestände einer Notifizierung bedürfen. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Umsetzung der Breitbandförderung auf Basis von ELER weiter verzögern. Die Kommunen, die bereits jetzt angesichts der bevorstehenden Breitbandförderung aus dem Konjunkturpaket II abwarten, ob sich günstigere Fördermöglichkeiten ergeben, werden voraussichtlich noch weiter warten, bis die Konditionen der neuen EU-Förderung bekannt sind. Dieser "



Drucksache 588/1/05

... 12. Für die Länder ist es von großer Bedeutung, eine hohe Flexibilität für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 zu erhalten, die es ermöglicht, Wachstum und Beschäftigung entsprechend der spezifischen Ausgangssituation und den regionalspezifischen Gegebenheiten zu unterstützen. Daher dürfen die Vorgaben der einschlägigen Verordnungen nicht durch die Strategischen Leitlinien, durch den Nationalen Strategischen Rahmenplan der Bundesregierung, durch die Nationale Strategie nach der ELER-Verordnung oder durch nachträgliche Festlegungen der Generaldirektionen der Kommission eingeschränkt werden.



Drucksache 569/05 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist in Anbetracht der vom Rat beschlossenen ELER-Verordnung der Auffassung, dass die Strategischen Leitlinien die Entscheidungsspielräume der Mitgliedstaaten und Regionen bei der Umsetzung der ELER-Verordnung in keiner Weise beeinträchtigen dürfen. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz der EU-Mittel für alle in der ELER-Verordnung genannten kofinanzierungsfähigen Maßnahmen.



Drucksache 569/1/05

... 3. Der Bundesrat ist in Anbetracht der vom Rat beschlossenen ELER-Verordnung der Auffassung, dass die Strategischen Leitlinien die Entscheidungsspielräume der Mitgliedstaaten und Regionen bei der Umsetzung der ELER-Verordnung in keiner Weise beeinträchtigen dürfen. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz der EU-Mittel für alle in der ELER-Verordnung genannten kofinanzierungsfähigen Maßnahmen.



Drucksache 913/05 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, dass bei der Ausgestaltung des nationalen Strategieplanes zur Umsetzung der ELER-Verordnung die energetische Nutzung von



Drucksache 913/1/05

... 12. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, dass bei der Ausgestaltung des nationalen Strategieplanes zur Umsetzung der ELER-Verordnung die energetische Nutzung von



Drucksache 588/05 (Beschluss)

... 8. Für die Länder ist es von großer Bedeutung, eine hohe Flexibilität für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 zu erhalten, die es ermöglicht, Wachstum und Beschäftigung entsprechend der spezifischen Ausgangssituation und den regionalspezifischen Gegebenheiten zu unterstützen. Daher dürfen die Vorgaben der einschlägigen Verordnungen nicht durch die Strategischen Leitlinien, durch den Nationalen Strategischen Rahmenplan der Bundesregierung, durch die Nationale Strategie nach der ELER-Verordnung oder durch nachträgliche Festlegungen der Generaldirektionen der Kommission eingeschränkt werden.



Drucksache 565/1/04

... Der ELER-Verordnungsvorschlag schließt die Mehrwertsteuer im Gegensatz zur bewährten Regelung der bisherigen Förderperiode auch dann aus, wenn sie vom Endempfänger vollständig zu tragen ist.



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.