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"EU-Behörde"
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Gemäß Artikel 24 Absatz 1 EUStA-Verordnung sollen EU-Behörden und mitgliedstaatliche Behörden der EUStA unverzüglich jegliche Straftaten melden, für die diese ihre Zuständigkeit ausüben könnte. Die Vorschrift normiert also eine Anzeigepflicht. Diese wird nicht erst bei Vorliegen eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Absatz 2 StPO ausgelöst. Vielmehr prüft erst die EUStA gemäß Artikel 26 Absatz 1 EUStA-Verordnung, ob die Möglichkeit, dass nach kriminalistischer Erfahrung eine verfolgbare Straftat gegeben ist, vorliegt (Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage, 2019, § 152 StPO Rn. 4). Diese umfassende Prüfung,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verfahrensvorschriften
§ 3 Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren
§ 4 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 5 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 6 Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 7 Anwendbarkeit der Abgabenordnung
§ 8 Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 9 Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes
§ 10 Strafvollstreckung
§ 11 Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts
§ 13 Amtshilfe
§ 14 Gleichstellung mit Amtsträgern
§ 15 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 142b Europäische Staatsanwaltschaft
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung
III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Kapitel II (Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)
Kapitel III (Status, Aufbau und Organisation der EUStA)
Abschnitt 1 (Status und Aufbau der EUStA)
Abschnitt 2 (Ernennung und Entlassung der Mitglieder)
Abschnitt 3 (Geschäftsordnung der EUStA)
Kapitel IV (Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)
Abschnitt 1 (Zuständigkeit der EUStA)
Kapitel V (Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)
Abschnitt 1 (Vorschriften für Ermittlungsverfahren)
Abschnitt 2 (Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)
Abschnitt 3 (Regeln zur Strafverfolgung)
Kapitel VI (Verfahrensgarantien)
Kapitel VII (Informationsverarbeitung)
Kapitel VIII (Datenschutz)
Kapitel IX (Finanz- und Personalbestimmungen)
Kapitel X (Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)
Kapitel XI (Allgemeine Bestimmungen)
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... - eine verstärkte Strategie für die Interoperabilität zwischen den EU-Behörden zur Gewährleistung einer Koordinierung und gemeinsamer Standards für einen sicheren Datenverkehr und sichere Datendienste ohne Grenzen im öffentlichen Sektor (2021).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Darüber hinaus hat die EU eine neue umfassende Regelung zum Schutz von Hinweisgebern eingeführt, die bis Dezember 2021 umgesetzt werden soll 10 und die in der vierten Geldwäscherichtlinie bereits enthaltenen bestehenden Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern ergänzt. Die neue Regelung wird die nationalen und die EU-Behörden besser in die Lage versetzen, Verstöße insbesondere auch gegen die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und dagegen vorzugehen.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 98/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
... 2. Es sollte allerdings geprüft und dargelegt werden, welchen Mehrwert eine supranationale EU-Behörde, insbesondere vor dem Hintergrund bereits auf EU-Ebene vorhandener Einrichtungen und Gremien, hat. Aus Sicht des Bundesrates ist es im Rahmen einer solchen Prüfung wichtig, konkreter herauszustellen, inwieweit die Arbeit bereits bestehender Strukturen ergänzt bzw. in die Arbeitsbehörde überführt werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Berücksichtigung der EU-Agentur für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der der Arbeit (OSHA), des Europäischen Netzwerks für öffentliche Arbeitsverwaltungen (PES-Netzwerk) sowie der von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD Regio) eingerichteten Anlaufstelle Grenze dargelegt werden. Zudem muss geprüft werden, wie eine Abgrenzung zur Arbeit der EURES-Grenzpartnerschaften erfolgt, damit Dopplungen vermieden werden können.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Die Kommission hat zur Verbesserung der Arbeitsweise des Binnenmarkts zugunsten der Verbraucher Geldmittel für koordinierte Maßnahmen der Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit bereitgestellt. Dies führte zu mehr als 25 koordinierten Marktüberwachungsmaßnahmen in verschiedenen Produktsektoren (z.B. Kinderspielzeug, Babyartikel). Die Kommission wird weiter gemeinsame Aktionen der EU-Behörden unterstützen, um den Wissensaustausch und die Stärkung des Netzwerks der Marktüberwachungsbehörden auch vor dem Hintergrund des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung für die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte45 zu fördern. Diese Unterstützung wird dazu beitragen, gefährliche Produkte in der ganzen EU zu verfolgen und zu entfernen.
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 98/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
... 7. Darüber hinaus sollte geprüft und dargelegt werden, welchen Mehrwert eine supranationale EU-Behörde, insbesondere vor dem Hintergrund bereits auf EU-Ebene vorhandener Einrichtungen und Gremien, hat. Aus Sicht des Bundesrates ist es im Rahmen einer solchen Prüfung wichtig, konkreter herauszustellen, inwieweit die Arbeit bereits bestehender Strukturen ergänzt bzw. in die Arbeitsbehörde überführt werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Berücksichtigung der EU-Agentur für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der der Arbeit (OSHA), des Europäischen Netzwerks für öffentliche Arbeitsverwaltungen (PES-Netzwerk) sowie der von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD Regio) eingerichteten Anlaufstelle Grenze dargelegt werden. Zudem muss geprüft werden, wie eine Abgrenzung zur Arbeit der EURES-Grenzpartnerschaften erfolgt, damit Dopplungen vermieden werden können.
Drucksache 132/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... Die Stahlindustrie befindet sich zurzeit weltweit in einer Krise aufgrund massiver Überkapazitäten weltweit und vor allem in China. Der Weltmarkt wird mit Stahlprodukten zu Niedrigstpreisen überschwemmt. Allein die Exporte chinesischer Stahlunternehmen erreichten in 2015 rund 112 Mio. Tonnen. Zum Vergleich: die Stahlnachfrage in der gesamten EU beläuft sich auf nur 150 Mio. Tonnen. Mit ihren gedumpten bzw. subventionierten Produkten behindert die chinesische Stahlindustrie den fairen Wettbewerb. Notwendig ist daher eine europäische Außenhandelspolitik, deren Instrumente wirkungsvoll ausgestaltet sind und effektiv eingesetzt werden. Das bisherige handelspolitische Instrumentarium der EU ist im Vergleich zu anderen Weltregionen zu schwerfällig. Erst bei Nachweis einer erheblichen Schädigung über einen Zeitraum von 12 Monaten werden Klageverfahren von den EU-Behörden überhaupt akzeptiert. So dauert es in der EU ca. rund 20 Monate und damit doppelt so lang wie in den USA, bis effektive Gegenmaßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie greifen. Die Verfahren müssen daher deutlich verkürzt werden.
Drucksache 132/1/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen -
... Die Stahlindustrie befindet sich zurzeit weltweit in einer Krise aufgrund massiver Überkapazitäten weltweit und vor allem in China. Der Weltmarkt wird mit Stahlprodukten zu Niedrigstpreisen überschwemmt. Allein die Exporte chinesischer Stahlunternehmen erreichten in 2015 rund 112 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: die Stahlnachfrage in der gesamten EU beläuft sich auf nur 150 Millionen Tonnen. Mit ihren gedumpten bzw. subventionierten Produkten behindert die chinesische Stahlindustrie den fairen Wettbewerb. Notwendig ist daher eine europäische Außenhandelspolitik, deren Instrumente wirkungsvoll ausgestaltet sind und effektiv eingesetzt werden. Das bisherige handelspolitische Instrumentarium der EU ist im Vergleich zu anderen Weltregionen zu schwerfällig. Erst bei Nachweis einer erheblichen Schädigung über einen Zeitraum von 12 Monaten werden Klageverfahren von den EU-Behörden überhaupt akzeptiert. So dauert es in der EU ca. rund 20 Monate und damit doppelt so lang wie in den USA, bis effektive Gegenmaßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie greifen. Die Verfahren müssen daher deutlich verkürzt werden.
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Die Überlegung, ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem (ETIAS) einzuführen, wurde in der Mitteilung "Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit" vom April 2016 vorgestellt. Die Kommission hat nunmehr beschlossen, einen Vorschlag für ein solches System zu unterbreiten. Es würde sich dabei um ein automatisiertes System handeln, anhand dessen festgestellt werden kann, ob von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Länder wie die USA, Kanada und Australien nutzen bereits ähnliche Systeme und betrachten diese als wesentlichen Bestandteil ihrer grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen - dies hat dazu geführt, dass diese Systeme nun zahlreichen Europäer(inne)n vertraut sind.18 Das System würde mindestens alle von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen umfassen, die für einen Kurzaufenthalt (höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen. Es wird die Erfassung von Informationen über diese Reisenden vor dem jeweiligen Reisebeginn und die Vorabverarbeitung dieser Daten ermöglichen. Die Reisenden erhalten auf diese Weise die Gewissheit, dass ihr Grenzübertritt reibungslos erfolgen wird. Die EU-Behörden haben auf diese Weise die Möglichkeit, die Reisenden im Hinblick auf potenzielle Sicherheitsrisiken zu überprüfen. Somit würde das System eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich in Bezug auf das Grenzmanagement und auf die Rechtsdurchsetzung.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 132/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... Die Stahlindustrie befindet sich zurzeit weltweit in einer Krise aufgrund massiver Überkapazitäten weltweit und vor allem in China. Der Weltmarkt wird mit Stahlprodukten zu Niedrigstpreisen überschwemmt. Allein die Exporte chinesischer Stahlunternehmen erreichten in 2015 rund 112 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: die Stahlnachfrage in der gesamten EU beläuft sich auf nur 150 Millionen Tonnen. Mit ihren gedumpten bzw. subventionierten Produkten behindert die chinesische Stahlindustrie den fairen Wettbewerb. Notwendig ist daher eine europäische Außenhandelspolitik, deren Instrumente wirkungsvoll ausgestaltet sind und effektiv eingesetzt werden. Das bisherige handelspolitische Instrumentarium der EU ist im Vergleich zu anderen Weltregionen zu schwerfällig. Erst bei Nachweis einer erheblichen Schädigung über einen Zeitraum von 12 Monaten werden Klageverfahren von den EU-Behörden überhaupt akzeptiert. So dauert es in der EU ca. rund 20 Monate und damit doppelt so lang wie in den USA, bis effektive Gegenmaßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie greifen. Die Verfahren müssen daher deutlich verkürzt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... 4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 113/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme - COM(2012) 84 final
... Nach EU-Recht darf ein Arzneimittel nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn eine zuständige nationale oder EU-Behörde dafür eine Zulassung erteilt hat1. Durch die geltenden Vorschriften soll die öffentliche Gesundheit geschützt werden, indem gewährleistet wird, dass die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel ordnungsgemäß bewertet werden, bevor diese in der Europäischen Union an Patienten abgegeben werden. Dieser Rechtsrahmen dient ebenfalls dazu, den Arzneimittelhandel zwischen den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zu erleichtern.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzung
• Konsultation interessierter Kreise
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage und Subsidiarität
• Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Aspekte
• Aufhebung der Richtlinie 89/105/EWG
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Umsetzung
6. weitere Informationen
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Preisfestsetzung für Arzneimittel
Artikel 3 Preisgenehmigung
Artikel 4 Preiserhöhung
Artikel 5 Preisstopp und Preissenkung
Artikel 6 Gewinnkontrolle
Kapitel III Kostenerstattung für Arzneimittel durch die staatlichen Krankenversicherungssysteme
Artikel 7 Aufnahme von Arzneimitteln in die staatlichen Krankenversicherungssysteme
Artikel 8 Rechtsmittelverfahren bei Nichteinhaltung der Fristen für die Aufnahme von Arzneimitteln in die Krankenversicherungssysteme
Artikel 9 Ausschluss von Arzneimitteln aus den Krankenversicherungssystemen
Artikel 10 Einstufung von Arzneimitteln im Hinblick auf ihre Aufnahme in die Krankenversicherungssysteme
Artikel 11 Maßnahmen zur Begrenzung oder Förderung der Verschreibung von bestimmten Arzneimitteln
Kapitel IV Spezifische Vorschriften
Artikel 12 Wirksamkeit der Fristen
Artikel 13 Zusätzliche Nachweise für Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit oder Bioäquivalenz
Artikel 14 Irrelevanz der Rechte des geistigen Eigentums
Kapitel V Transparenzmechanismen
Artikel 15 Konsultation interessierter Kreise
Artikel 16 Meldung von Entwürfen nationaler Vorschriften
Artikel 17 Bericht über die Anwendung der Fristen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten und Anwendung
Artikel 22 Adressaten
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Energie muss dahin fließen können, wo sie benötigt wird, ohne durch physische Barrieren an den nationalen Grenzen behindert zu werden. Trotz Verabschiedung des dritten Energiepakets ist der europäische Energiebinnenmarkt noch immer nicht vollständig integriert - zum Nachteil aller Energienutzer, einschließlich der Privathaushalte. Wenn wir das vereinbarte Ziel der Schaffung eines vollständigen Energiebinnenmarkts bis 2014 erreichen wollen, sollten die bestehenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt und von handlungsfähigen, unabhängigen nationalen und EU-Behörden durchgesetzt werden. Darüber hinaus sind in diesem Jahrzehnt größere Investitionen in unsere Energiesysteme erforderlich, um die Netze in der EU zu modernisieren, die CO
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Absatz 7 dient der Umsetzung von Art. 13b Abs. 2b der RRL und fordert die Möglichkeit der Überprüfung der Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 3 gemachten Vorgaben durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als die zuständige nationale Behörde oder durch eine von dieser oder einer vergleichbaren EU-Behörde anerkannten qualifizierten unabhängigen Stelle.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 71. ist der Auffassung, dass ein wirklicher sozialer Dialog darauf abzielen sollte, die Angehörigen der am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen zusammen mit den nationalen und EU-Behörden in die Lage zu versetzen, Standpunkte auszutauschen und dazu beizutragen, extreme Armut zu überwinden und ein konkretes Beispiel der Verfahren zu bieten, die sich auf europäischer Ebene auf diesem Gebiet am meisten bewährt haben;
Drucksache 664/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor KOM (2010) 579 endg.
... Parallel zu der 2014 anstehenden Überprüfung der EBA-Verordnung wird die Kommission prüfen, wie sich ein stärker integrierter Rahmen für die Abwicklung grenzübergreifender Gruppen am besten verwirklichen ließe. Dies könnte eine EU-Behörde beinhalten; deren operationelle Kapazität würde allerdings von der Schaffung einer EU-Abwicklungs- und
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich Ziele
3. Hauptelemente des Rahmens
3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden
3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen
Verstärkte Beaufsichtigung
Übertragbarkeit von Aktiva
Sanierungs - und Abwicklungspläne
5 Präventivbefugnisse
3.3. Auslöser
Auslöser für die Abwicklung
3.4. Frühzeitiges Eingreifen
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Umsetzung von Sanierungsplänen
5 Sonderverwalter
3.5. Abwicklung
Abwicklung und Insolvenz
3.6. Abschreibung von Schulden
4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements
4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen
4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern
4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung
5. Abwicklungsfinanzierung
5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds
5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme
5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds
5.4. Größe der Fonds
6. weitere Schritte Künftige Arbeiten
6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011
6.2. Künftige Arbeiten
Insolvenzrahmen mittelfristig
Integrierter Rahmen längerfristig
7. Schlussfolgerung
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... – der barrierefreie Zugang zu Organisationen, Aktivitäten, Veranstaltungen, Begegnungen, Waren und Dienstleistungen, auch audiovisuellen, in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Erholung verbessert wird; die Teilnahme an Sportaktivitäten und die Organisation von behindertenspezifischen Aktivitäten gefördert werden; geprüft wird, wie die Verwendung von Gebärdensprachen und Brailleschrift im Umgang mit den EU-Behörden erleichtert werden kann; die Frage des barrierefreien Zugangs zu Wahlen aufgegriffen wird, damit die Ausübung des Wahlrechts der EU-Bürger/innen erleichtert wird; die grenzüberschreitende Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken in zugänglichen Formaten gefördert wird; die Nutzung der in der Richtlinie über das Urheberrecht12 niedergelegten Ausnahmeregelungen gefördert wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 765/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen
... g) das Prinzip der Gegenseitigkeit strikt eingehalten wird, durch das die zuständigen US-Behörden verpflichtet werden, einschlägige Finanztransaktionsdaten auf Ersuchen an die zuständigen EU-Behörden zu übermitteln,
Drucksache 74/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. ..../.... (gemeinsames Verfahren) KOM (2007) 872 endg.; Ratsdok. 5431/08
... Zu den konsultierten Interessenträgern gehören Vertreter der Lebensmittelindustrie, Verbraucher, Drittländer, nationale Behörden und EU-Behörden sowie internationale Organisationen. Die Behörden der Mitgliedstaaten wurden im Zeitraum 2005-2007 in mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppe für neuartige Lebensmittel konsultiert. Weitere Konsultationen erfolgten im Rahmen der Teilnahme der Kommission an Sitzungen und Seminaren, die von Interessenträgern organisiert wurden und spezifische Fragen zum Inhalt hatten (zum Beispiel herkömmliche Lebensmittel aus Drittländern, Bewertungs- und Zulassungsverfahren), sowie in bilateralen Gesprächen mit Interessenträgern.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
• Anhörung von Interessenträgern
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen bewertet wurden.
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel I – Einleitende Bestimmungen
Kapitel II – Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Kapitel III – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel IV – Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Einholen von Informationen über die Verwendung eines Lebensmittels für den menschlichen Verzehr
Kapitel II Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Artikel 5 Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Artikel 6 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste
Artikel 7 Inhalt der Gemeinschaftsliste
Artikel 8 Herkömmliche Lebensmittel aus Drittländern
Artikel 9 Fachliche Anleitung
Artikel 10 Gutachten der Behörde
Artikel 11 Verpflichtungen der Lebensmittelunternehmer
Kapitel III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 12 Datenschutz
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Überprüfung
Kapitel IV Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Erstellung der Gemeinschaftsliste
Artikel 18 Übergangsmaßnahmen
Artikel 19 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. ... [gemeinsames Verfahren]
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 749/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen KOM (2008) 639 endg.; Ratsdok. 13987/08
... Um diesem integrierten Ansatz zum Erfolg zu verhelfen, muss die Koordination zwischen den staatlichen Behörden und Dienstleistungen verbessert werden. Darüber hinaus müssen auch lokale, regionale, nationale und EU-Behörden – im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle, Zuständigkeit und Prioritäten – verstärkt zusammenarbeiten. Ferner müssen sonstige relevante Akteure, einschließlich derer, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, die Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen und Dienstleister aktiv an der Entwicklung, Durchführung und Bewertung der Strategien teilnehmen.
Mitteilung
1. Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut: Ein vorrangiges Ziel der EU
2. Aktive Eingliederung: Weitere Massnahmen notwendig
2.1. Der sozioökonomische Kontext: anhaltende Armut und Arbeitslosigkeit sowie öfter Mehrfachbenachteiligungen
2.2. Nachbesserungsbedarf bei Angemessenheit und Anwendungsbereich der Mindesteinkommensregelungen
2.3. Bedarf an verbesserter Übereinstimmung mit aktiver Arbeitsmarktpolitik und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen
3. Auf dem Weg zu einem integrierten, auf gemeinsamen Grundsätzen basierenden Ansatz für aktive Eingliederung
3.1. Ein integrierter Ansatz für die aktive Eingliederung
3.2. Gemeinsame Grundsätze für aktive Eingliederung
3.3. Durchführung und Überwachung der gemeinsamen Grundsätze auf EU-Ebene
Anhang Graphs and tables
Drucksache 213/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen
... j) geht davon aus, dass die US-amerikanischen Behörden im Falle einer bestätigten Bedrohung durch Terroristen verpflichtet sind, die EU-Behörden über den Verdacht zu informieren;
2 Allgemeines
Aushandlung des langfristigen Abkommens über Fluggastdatensätze
Zugang zu SWIFT-Daten
Drucksache 69/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (ReisBeschrV)
... Die in der Anlage zur vorliegenden Verordnung aufgeführten Erzeugnisse können gentechnisch veränderten Reis der Linie LL Reis 601 enthalten oder daraus hergestellt sein. Das Inverkehrbringen eines Produktes, das aus gentechnisch veränderten Organismen besteht oder daraus hergestellt ist, ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 verboten, es sei denn, es besteht eine Zulassung für das Inverkehrbringen nach dieser Verordnung für das Produkt (vgl. Art. 4 Abs. 2 und 3). Die Verordnung geht damit von dem auch im deutschen Recht verankerten Prinzip des präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt aus. Da diese Verordnung unter anderem den Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten soll (vgl. Art. 1 Buchstabe a), ist ein Produkt so lange als risikobehaftet anzusehen, bis das Produkt durch eine Behörde anhand (umfangreicher) Unterlagen in dem dafür vorgesehenen Verfahren überprüft und mit Erteilung der Zulassung als gefahrlos für die menschliche Gesundheit eingestuft wurde. Für den Reis der Linie LL Reis 601 besteht jedoch keine Zulassung für das Inverkehrbringen. Insofern wären alle Erzeugnisse, die diesen Reis enthalten oder daraus hergestellt sind, grundsätzlich zunächst als Risiko für die menschliche Gesundheit anzusehen. Zwar bestehen vorläufige Stellungnahmen der für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zuständigen US- und EU-Behörden, die den betroffenen Erzeugnissen das Gefährdungspotenzial grundsätzlich absprechen. Jedoch ändert dies nichts an dem aufgrund der noch nicht erfolgten Zulassungsprüfung zu vermutenden grundsätzlichen Risiko. Der in § 1 Nr. 1 LFGB zum Ausdruck kommende Vorsorgegrundsatz gebietet, das grundsätzlich anzunehmende Risiko nicht aufgrund vorläufiger Stellungnahmen auszuschließen, zumal diesen, wie auch eingeräumt wurde, nicht alle Unterlagen zugrunde lagen und noch kein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inverkehrbringen
§ 2 Analysebericht
§ 3 Amtliche Untersuchung
§ 4 Warenbegleitende Dokumente
§ 5 Aufhebung von Vorschriften
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand
1. Bisherige Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission zur Einfuhr bestimmter Produkte und deren Umsetzung in nationales Recht
2. Neue Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission und deren Umsetzung in nationales Recht
2.1 Neue Entscheidung der Kommission vom 6. November 2006
2.2 Notwendigkeit einer neuen Verordnung des BMELV
II. Wesentlicher Inhalt
III. Rechtsgrundlage
IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... 28. stellt fest, dass die Kommission Anti-Dumping-Maßnahmen im Zusammenhang mit der russischen Ausfuhr von Ammoniumnitrat, Kaliumchlorid, einer Reihe von Stahlerzeugnissen, Silikon und Harnstoffprodukten ergriffen hat; fordert russische Unternehmen mit Nachdruck auf, aufgrund fairer Handelsbedingungen in die Europäische Union zu exportieren und Ermittlern der Gemeinschaft, die Fälle von Dumping untersuchen, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um den zuständigen EU-Behörden zu ermöglichen, die angewandten Anti-Dumping-Maßnahmen rasch zurückzunehmen;
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... • ein Zertifikat von einem vom BSI oder vergleichbaren EU-Behörden akkreditierten Prüflabor,
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Anlage 2 (Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
1 Einleitung
1.1 Zuständige Organisationen
1.2 Genehmigung
1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details
2 Geltungsbereich
3 Allgemeine Regelungen
3.1 Aufgaben und Verpflichtungen
3.2 Besondere Rechtsvorschriften
4 Practice Statement PS
5 Karten- und Gerätemanagement
6 Schlüsselmanagement in der D-CA
6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK
6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK
6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU
6.4 Transportschlüssel der Root-CA
6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA
7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung
7.2 Schlüsselerzeugung
7.3 Schlüsselverwendung
8 Zertifikatsmanagement
8.1 Registrierung
8.2 Zertifikatserteilung
8.3 Zertifikatgültigkeit
8.4 Zertifikatinhalte und -formate
8.5 Informationspflichten der D-CA
9 Informations-Sicherheit
9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS
9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept
9.3 Rollentrennung
10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs
10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA
11 Überprüfungen des Betriebs
11.1 D-CA
11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern
12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy
Anhang A Abkürzungen, Definitionen
Anhang B Referenzdokumente
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung von Bundesrecht
Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten
1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten
2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten
3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten
4. Wegfall von Ausnahmen
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Zu Nummer 1
§ 1
§ 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung
IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung
VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
Drucksache 4/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... Vorgesehen sind eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften, eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für nationale und EU-Behörden und eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Privatpersonen.
Drucksache 53/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... " in Erwägung gezogene Befugnis einer EU-Behörde zur verbindlichen Streitentscheidung würde in jedem Fall, wie die Kommission einräumt die o. a. Kompetenz überschreiten, weil diese sich auf einen Beitrag zur Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden beschränkt. Gleiches gilt für die langfristig in Betracht gezogene Nachprüfung der Zuständigkeit durch ein EU-Gericht.
1. Zum Regelungsbedürfnis
2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt
Drucksache 53/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren KOM (2005) 696 endg.; Ratsdok. 5381/06
... " in Erwägung gezogene Befugnis einer EU-Behörde zur verbindlichen Streitentscheidung würde in jedem Fall, wie die Kommission einräumt, die o. a. Kompetenz überschreiten, weil diese sich auf einen Beitrag zur Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden beschränkt. Gleiches gilt für die langfristig in Betracht gezogene Nachprüfung der Zuständigkeit durch ein EU-Gericht.
1. Zum Regelungsbedürfnis
2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen
3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt
Drucksache 252/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk - und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
... - ein Zertifikat von einem vom BSI oder vergleichbaren EU-Behörden akkreditierten Prüflabor,
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Abschnitt 1 Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich
§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
§ 2 Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
Abschnitt 2 Organisation
§ 3 Zertifizierungsinfrastruktur
Abschnitt 3 Kontrollsystem nach EG-Verordnungen
§ 4 Allgemeines
§ 5 Fahrerkarte
§ 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte
§ 7 Werkstattkarte
§ 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen
§ 9 Unternehmenskarte
§ 10 Kontrollkarte
Abschnitt 4 Zentrales Kontrollgerätkartenregister
§ 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
§ 12 Inhalt des Registers
§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister
§ 14 Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren
§ 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren
§ 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
Abschnitt 5 Ausnahmen
§ 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85
Abschnitt 6 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
§ 19 Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
§ 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
§ 24 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98
§ 25 Zuwiderhandlungen gegen das AETR
Abschnitt 9 Übergangsvorschriften
§ 26
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)
Anlage 2 (zu § 3)
Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005
1 Einleitung
2 Geltungsbereich
2.1 Aufgaben und Verpflichtungen
2.2 Besondere Rechtvorschriften
3 Practice Statement der D-CA
4 Karten- und Gerätemanagement
5 Schlüsselmanagement in der D-CA
6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7 Zertifikatsmanagement
8 Informations-Sicherheit
9 Beendigung des D-CA-Betriebs
10 Überprüfungen des Betriebs
12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy
Anhang B Referenzdokumente
Anlage 3 (zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu §§ 11
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu §§ 15
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu §§ 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2
III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3
IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5
Drucksache 361/2/05
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45 /EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe
... Forderungen in den Ziffern 1 und 3 würde den Tierschutz erheblich voranbringen. Darüber hinaus sollte bei sämtlichen weiteren Regelungen der Verordnung gezielt geprüft werden, ob diese für den Tierschutz relevant und noch entsprechend optimierbar sind. In den Anhang X muss aufgenommen werden, dass alle von der OECD anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Gewinnung von Stoffdaten und alle von EU-Behörden validierten Alternativmethoden zulässig sind und in der Regel verwendet werden sollten. Außerdem sollte eine aktuelle Liste der zugelassenen Alternativmethoden eingefügt werden.
1. Die Registrierung
2. Erzeugnishersteller
3. Der Grundsatz
4. Der Tierschutz
5. Die Europäische Chemikalienagentur
6. Wettbewerbsverzerrungen
7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit
Anlage Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung
Drucksache 361/4/05
Empfehlungen der Ausschüsse 816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45 /EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe KOM (2003) 644 endg.; Ratsdok. 15409/03
... Der Bundesrat begrüßt, dass in den Anhang X der Europäischen Chemikalienverordnung auch Aspekte des Tierschutzes eingeflossen sind, die jedoch bei weitem nicht ausreichen. Nicht zuletzt die Umsetzung der vorgenannten Forderungen würde den Tierschutz erheblich voranbringen. Darüber hinaus sollte bei sämtlichen weiteren Regelungen der Verordnung gezielt geprüft werden, ob diese für den Tierschutz relevant und noch entsprechend optimierbar sind. In den Anhang X muss aufgenommen werden, dass alle von der OECD anerkannten tierversuchsfreien Methoden zur Gewinnung von Stoffdaten und alle von EU-Behörden validierten Alternativmethoden zulässig sind und in der Regel verwendet werden sollten. Außerdem sollte eine aktuelle Liste der zugelassenen Alternativmethoden eingefügt werden.
Drucksache 49/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
Drucksache 103/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010 , (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 2015/2365 COM(2016) 856 final
Drucksache 254/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
Drucksache 286/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden - COM(2016) 283 final
Drucksache 588/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
Drucksache 680/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013
sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final
Drucksache 707/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.