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"EU-Einheiten"


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Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 145. In Bezug auf die Vorschläge der Kommission zum Katastrophenschutzver-fahren verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 2. März 2018 (vergleiche BR-Drucksache 756/17(B)), wonach das geplante neue Katastrophenschutzverfahren mit rescEU-Einheiten nicht notwendig ist. Eine eigene operative Zuständigkeit der Union in diesem Zusammenhang besteht nicht und darf durch den Beschlussvorschlag der Kommission auch nicht neu eingeführt werden. Sämtliche legislativen Maßnahmen und damit verbundene Ermächtigungen für die Kommission und zusätzliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten müssen daher unter besonderer Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die in der Mitteilung zum MFR vorgesehene Mittelaufstockung für rescEU-Einheiten als zentrale europäische Ressourcen ab. Die im Finanzrahmen geschaffenen Ansätze dürfen insofern kein Präjudiz für den Aufbau derartiger Kapazitäten sein. Die unterstützenden Bemühungen der Kommission für eine verbesserte finanzielle Ausstattung und Aufstockung der Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutz-Pools und der nach Artikel 11 des Beschlusses Nr. 1212/2013/EU in dem Pool integrierten rescEU-Ressourcen, auch zur staatenübergreifenden Hilfe, werden indes anerkannt. Eine Anhebung des Finanzrahmens für die Ko-Finanzierung der Einheiten nach Artikel 11 des Beschlusses Nr. 1212/2013/EU ist, unter Zurückstellung der Erwägungen zu den Verhandlungsansätzen zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Vermittlung der bulgarischen Ratspräsidentschaft, nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 210. In Bezug auf die Vorschläge der Kommission zum Katastrophenschutzver-fahren verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 2. März 2018 (vergleiche BR-Drucksache 756/17(B)), wonach das geplante neue Katastrophenschutzverfahren mit rescEU-Einheiten nicht notwendig ist. Eine eigene operative Zuständigkeit der Union in diesem Zusammenhang besteht nicht und darf durch den Beschlussvorschlag der Kommission auch nicht neu eingeführt werden. Sämtliche legislativen Maßnahmen und damit verbundene Ermächtigungen für die Kommission und zusätzliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten müssen daher unter besonderer Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die in der Mitteilung zum MFR vorgesehene Mittelaufstockung für rescEU-Einheiten als zentrale europäische Ressourcen ab. Die im Finanzrahmen geschaffenen Ansätze dürfen insofern kein Präjudiz für den Aufbau derartiger Kapazitäten sein. Die unterstützenden Bemühungen der Kommission für eine verbesserte finanzielle Ausstattung und Aufstockung der Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutz-Pools und der nach Artikel 11 des Beschlusses Nr. 1212/2013/EU in dem Pool integrierten rescEU-Ressourcen, auch zur staatenübergreifenden Hilfe, werden indes anerkannt. Eine Anhebung des Finanzrahmens für die Ko-Finanzierung der Einheiten nach Artikel 11 des Beschlusses Nr. 1212/2013/EU ist, unter Zurückstellung der Erwägungen zu den Verhandlungsansätzen zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Vermittlung der bulgarischen Ratspräsidentschaft, nachvollziehbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 435/18

... ) den EU-Unternehmensbegriff nach der EU-Einheitenverordnung (EG) Nr. 696/1993 zu Grunde zu legen. Um den Verpflichtungen nachkommen zu können, muss dem Statistischen Bundesamt der Zugang zu den benötigten Daten gewährt werden. In Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

§ 3a
Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von Übermittlungen von Einzelangaben zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualität-VGR-Gesetz f QVG)

§ 1
Übermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.