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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Haushaltsjahr"


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Drucksache 327/20

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung in der Höhe von 6 Prozent für das Jahr 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung fortzuschreiben. Diese Kürzung und Umschichtung der Direktzahlungsmittel für das Antragsjahr 2021 wird haushaltsmäßig erst im EU-Haushaltsjahr 2022, also im zweiten Jahr des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021 - 2027) wirksam und die entsprechenden Mittel stehen erst dann für die Finanzierung von ELER-Maßnahmen zur Verfügung. Das umgeschichtete Mittelvolumen im Jahr 2021 beläuft sich - die deutsche Obergrenze für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2021 gemäß dem Kommissionsvorschlag für die Übergangsverordnung von Ende 2019 zugrunde gelegt - auf rund 289 Mio. Euro (bei Zugrundelegung des neuen Vorschlags der Europäischen Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vom 27. Mai 2020 dürfte sich ein geringfügig höherer Betrag ergeben). Ein Umschichtungssatz von 6 Prozent erscheint sachgerecht, da zur Durchfinanzierung der laufenden Programme der zweiten Säule wie auch zur kontinuierlichen Fortsetzung durch Neuverpflichtungen eine Fortführung der Umschichtung im Antragsjahr 2021 angezeigt erscheint. Die Fortschreibung des Umschichtungssatzes von 6 Prozent ermöglicht den Ländern über die Durchfinanzierung laufender Programme hinaus auch die Durchführung weiterer flächenbezogener Maßnahmen der Agrarumweltförde-rung und der Förderung des Öko-Landbaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/19

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung in der Höhe von 6 Prozent für das Jahr 2020 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung fortzuschreiben. Die leichte Erhöhung des Prozentsatzes erscheint angezeigt, um dadurch verstärkt Neuverpflichtungen zu ermöglichen. Diese Kürzung und Umschichtung der Direktzahlungsmittel für das Antragsjahr 2020 wird haushaltsmäßig erst im EU-Haushaltsjahr 2021, also im ersten Jahr des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021 t 2027) wirksam und die entsprechenden Mittel stehen erst dann für die Finanzierung von ELER-Maßnahmen zur Verfügung. Das umgeschichtete Mittelvolumen im Jahr 2020 beläuft sich auf rund 301 Mio. Euro. Dies erscheint sachgerecht, da zur Durchfinanzierung der laufenden Programme der zweiten Säule wie auch zur kontinuierlichen Fortsetzung durch Neuverpflichtungen eine Fortführung der Umschichtung im Antragsjahr 2020 angezeigt erscheint. Die Erhöhung der Umschichtung auf 6 Prozent ermöglicht den Ländern über die Durchfinanzierung laufender Programme hinaus auch die Durchführung weiterer flächenbezogener Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 16a
Bagatellregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 621/09

... Am 16.06.2009 wurden von Bund und Ländern die Daten über die Agrar-Zahlungen des EU-Haushaltsjahres 2008 (16.10.2007 - 15.10.2008) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht. Allerdings hat Bayern davon Abstand genommen, die Daten zu den Direktzahlungen an die Landwirte zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund stellt die rheinlandpfälzische Landesregierung folgende Fragen:



Drucksache 540/08

... Betroffen sind die aus EGFL-Mitteln ab dem 16. Oktober 2007 und die aus ELER-Mitteln ab dem 1. Januar 2007 getätigten Ausgaben. Die Informationen sind für ein EU-Haushaltsjahr bis zum 30. April des darauf folgenden Jahres (erstmals zum 30. April 2009) zu veröffentlichen. Ein gesondertes Veröffentlichungsdatum gilt für die aus dem ELER vom 1. Januar bis zum 15. Oktober 2007 getätigten Ausgaben, die bereits bis zum 30. September 2008 veröffentlicht werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck und Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient

§ 2
Veröffentlichung

§ 3
Verordnungsermächtigungen

§ 4
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 519: Entwurf des Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.