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"EU-Patentrechtsreform"


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Drucksache 310/13

... Durch das "Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht" als zweitem Kernbestandteil der EU-Patentrechtsreform wird erstmalig eine eigene europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen. Das Übereinkommen wurde am 19.02.2013 durch 24 Mitgliedsstaaten - u.a. Deutschland - in Brüssel gezeichnet und ist nun noch zu ratifizieren. Mit seinem Inkrafttreten ist für 2015 zu rechnen. Anlässlich der Unterzeichnung haben die Vertragsschließenden Mitgliedsstaaten auch eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Einheitliche Patentgericht nach Inkrafttreten des Übereinkommens ohne unnötige Verzögerung seine Tätigkeit aufnehmen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Vorbereitungsausschuss einen Fahrplan für die baldige Einrichtung und die Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts aufstellen und die praktischen Vorbereitungen hierfür treffen.



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