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"EU-Programme"
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Sämtliche Gelder, die durch "Next Generation EU" und den neuen EU-Haushalt generiert werden, werden über EU-Programme bereitgestellt. Das bedeutet, dass jeder Euro an Investitionen dafür aufwendet wird, Europa wieder auf die Beine zu bringen, die parallele grüne und digitale Wende zu beschleunigen und eine gerechtere und widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen. Dies bedeutet auch, dass gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat vollständige Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten. Die Gelder aus "Next Generation EU" werden in drei Säulen investiert, davon 500 Mrd. EUR als Zuschüsse und 250 Mrd. EUR als Darlehen an die Mitgliedstaaten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Die Unterstützung wird über die bestehenden Instrumente der EIF-Programme erfolgen, mit denen Investitionen gefördert werden. Die Kreditvergabe wird nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften neu auf Betriebsmittelkredite mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten ausgerichtet. Insbesondere werden die Darlehensgarantien im Rahmen von COSME - dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen - zusammen mit den InnovFin-KMU-Garantien im Rahmen des Programms Horizont 2020 erhöht, damit die Banken Kleinstunternehmen, KMU und kleinen Midcap-Unternehmen Zugang zu Brückenfinanzierungen gewähren. Diese Instrumente werden in den kommenden Wochen durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) mit 750 Mio. EUR aufgestockt. Im Rahmen einer zusätzlichen zweckgebundenen Maßnahme werden dem EIF weitere EFSI-Mittel in Höhe von 250 Mio. EUR zufließen, die für die rasche Unterstützung von KMU in Abstimmung mit den nationalen Förderbanken und -institutionen der EU verwendet werden sollen.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... - die weitere Stärkung der Kapazitäten der EU im Bereich der 5G-Technik und deren Folgetechnik durch Nutzung der einschlägigen EU-Programme und -Fördermittel;
Mitteilung
1. Einleitung
2. 5G-Einführung in der EU
3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen
4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit
Schlussfolgerungen
5. Umsetzung des Instrumentariums
5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter
5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums
6. Schlussfolgerungen
Anlage : Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 46. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, mindestens 25 Prozent der Ausgaben im Rahmen aller EU-Programme für die Verwirklichung der Klimaziele einzusetzen. Er ist der Ansicht, dass ein Umschwung erforderlich ist, der gezielt nachhaltige Wirtschafts- und Gesellschaftsziele fördert.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 261/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 5. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Mittelausstattung von 94,1 Milliarden Euro für "Horizont Europa" und unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, das Budget auf 120 Milliarden Euro anzuheben. Er erinnert daran, dass die von der Kommission eingesetzte "unabhängige hochrangige Gruppe zur Maximierung der Wirkung der EU-Programme für Forschung und Innovation" im Jahr 2017 empfohlen hat, die Mittel im Vergleich zu "Horizont 2020" zu verdoppeln.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Seither ist in den Mitgliedstaaten eine beeindruckende Zahl an Maßnahmen11 durchgeführt worden, die durch die politische Zusammenarbeit in der EU wie die sukzessiven Arbeitspläne des Rates für Kultur, aus EU-Programmen finanzierten Projekten und die makroregionalen Strategien12 inspiriert wurden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 23. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat die Vorschläge der Kommission für eine Neugestaltung der bestehenden Flexibilitätsmechanismen für diskussionswürdig. Er bekräftigt aber auch seine Forderung, dass Vorschläge für ein höheres Maß an Flexibilität gegen die für den EU-Haushalt geltenden Haushaltsgrundsätze, welche die Budgetbefugnisse der EU-Organe sichern, und hier insbesondere gegen den Spezialitätsgrundsatz abzuwägen sind und die Planungssicherheit für die Mittelempfangenden, gerade bei mehrjährigen EU-Programmen, nicht in Frage stellen dürfen (vergleiche BR-Drucksache 521/16(B) und BR-Drucksache 543/17(B)).
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 166/2/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin, Hamburg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 11. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, für die Einbeziehung von Klimabelangen in alle EU-Programme noch ehrgeizigere Ziele zu setzen. Der geplante Einsatz jedes vierten Euros der EU-Ausgaben zur Verwirklichung der Klimaziele ist hierfür ein starkes Signal. Dies ist eine notwendige Maßnahme, um das Klimaabkommen von Paris umzusetzen. Der Bundesrat weist gleichzeitig darauf hin, dass für die klimaschutzwirksame Mittelverwendung eine höhere Kohärenz der verschiedenen Politikbereiche erforderlich ist. Es ist sicherzustellen, dass neben Maßnahmen der CO
Punkte 21a bis 21e der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Auch die Vorschläge der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen stärken den Fokus auf Investitionen und die Komplementarität zwischen den einschlägigen EU-Fonds. Zur Unterstützung der Umsetzung von Strukturreformen hat die Europäische Kommission die Schaffung eines Reformhilfeprogramms vorgeschlagen38, durch das den Mitgliedstaaten finanzielle Anreize für die Durchführung von Reformen geboten werden. Zusätzlich wird eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion39 dabei helfen, die Investitionsniveaus bei Eintritt großer asymmetrischer Schocks beizubehalten. Diese Instrumente werden andere EU-Fonds, insbesondere die Fonds zur Unterstützung der Kohäsionspolitik, die Fazilität "Connecting Europe", Horizont Europa und den neuen Fonds "InvestEU", ergänzen. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, verschiedene Finanzierungsquellen für Innovationen zu einem einzigen Instrument, dem Europäischen Investitionsrat, zusammenzufassen, der dazu beitragen wird, die Finanzierungslücke bei mit hohem Risiko behafteten Innovationen in der europäischen Start-up-Szene zu schließen. Eine effiziente Nutzung von EU-Programmen ist sehr wichtig, um den erheblichen Investitionsbedarf zu decken. Dies gilt sowohl für die Planungs- als auch für die Umsetzungsphase. Dabei müssen sowohl die Sichtbarkeit der Pipeline als auch einheitliche Auswahlkriterien gewährleistet sein. Durch Stärkung der bestehenden Praxis unter dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird gewährleistet werden, dass die EU-Programme auf kohärente Weise genutzt und so der Mehrwert der EU-Finanzierung optimiert und Reformen auf nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters gefördert werden. Dabei besteht das Ziel letztlich darin, die politischen Prioritäten der EU in wirksamer Weise umzusetzen.
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalmärkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
Anhang 1 in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engpässe
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
Drucksache 229/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 35. Der Bundesrat stellt fest, dass zukünftig Kleinprojekte, die mit einem öffentlichen Betrag von nicht mehr als 100 000 Euro gefördert werden, als Kosten je Einheit oder mit Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen unterstützt werden sollen. Diese Verpflichtung sollte aus Sicht des Bundesrates durch eine Empfehlung ersetzt werden. Zwar ist es auch ihm ein wichtiges Anliegen, den Vollzug von EU-Programmen möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten. Bei der bekannten Heterogenität und Vielfalt der bisher realisierten Inter-reg-Kleinprojekte erscheint die obligatorische Berechnung von Pauschalbeträgen vielfach schon aus Mangel an Bezugsfällen oder Referenzdaten nicht unkritisch.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 40. Der Bundesrat stellt fest, dass zukünftig Kleinprojekte, die mit einem öffentlichen Betrag von nicht mehr als 100 000 Euro gefördert werden, als Kosten je Einheit oder mit Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierungen unterstützt werden sollen. Diese Verpflichtung sollte aus Sicht des Bundesrates durch eine Empfehlung ersetzt werden. Zwar ist es auch ihm ein wichtiges Anliegen, den Vollzug von EU-Programmen möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten. Bei der bekannten Heterogenität und Vielfalt der bisher realisierten Inter-reg-Kleinprojekte erscheint die obligatorische Berechnung von Pauschalbeträgen vielfach schon aus Mangel an Bezugsfällen oder Referenzdaten nicht unkritisch.
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass sich der Vorschlag auf die Ergebnisse der Zwischenbewertung von "Horizont 2020", auf die umfassenden Rückmeldungen von Interessenträgern und die strategischen Empfehlungen der unabhängigen Hochrangigen Gruppe zur Maximierung der Wirkung der EU-Programme für Forschung und Innovation (Hochrangige "Lamy-Gruppe") stützt. Insbesondere die weitere Vereinfachung, eine größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung, die Stärkung der Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union und Unionsstrategien, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, mehr Offenheit und die Rationalisierung der Finanzierungslandschaft müssen Eckpunkte der Fortentwicklung der Strategie sein.
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... - für eine innovative Auftragsvergabe- und Investitionsmöglichkeiten im Hinblick auf den digitalen Wandel im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Gesundheitsversorgung sensibilisieren, die einschlägigen EU-Programme und -Finanzierungsinstrumente mobilisieren, mit der Europäischen Investitionsbank und Investorennetzen zusammenarbeiten sowie im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens weitere Mittel in Betracht ziehen, einschließlich möglicher Koinvestitionsansätze.
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 52. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, für die Einbeziehung von Klimabelangen in alle EU-Programme noch ehrgeizigere Ziele zu setzen, um einen angemessenen europäischen Beitrag zur Umsetzung des Klimaabkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu garantieren. Der Vorschlag, dass mindestens 25 Prozent der EU-Ausgaben und mindestens 30 Prozent der EFRE-Mittel zur Verwirklichung von Klimazielen beitragen sollen, muss jedoch im weiteren Verhandlungsprozess operationell gemacht werden, um das angestrebte Klima-Mainstreaming in Höhe von 320 Milliarden Euro im MFR 2021 bis 2027 wirklich zu erreichen. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollten in die Klimaquote einfließen können.
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 16. Insbesondere der Aufwand beim Antragsteller vor Ort ist zu verringern, um die Akzeptanz der EU-Programme wieder zu erhöhen.
Drucksache 231/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 10. Der Bundesrat hält es für notwendig, die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe gerade für diejenigen Zielgruppen zu verbessern, die in den politischen Diskurs nicht integriert sind. In die Liste der förderbaren Tätigkeiten in Anhang I des Verordnungsvorschlags sollte daher die Herstellung zivilgesellschaftlicher Handlungsfähigkeit ("empowerment"), die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten und die Unterstützung von Kommunikation im Sinne von Nutzung einfacher Sprache und digitalen Kommunikationsinstrumenten aufgenommen werden, um auch politikferne und EU-distanzierte Zielgruppen ansprechen zu können. Der Bundesrat fordert, dass entsprechende Maßnahmen auch im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen aus anderen EU-Programmen förderfähig sein sollten. So sollte es beispielsweise möglich sein, Maßnahmen zur Verbesserung von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten zu fördern, die im Zusammenhang von EU-geförderten Infrastrukturmaßnahmen die Akzeptanz und das "Ownership" verbessern.
Drucksache 231/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 10. Der Bundesrat hält es für notwendig, die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe gerade für diejenigen Zielgruppen zu verbessern, die in den politischen Diskurs nicht integriert sind. In die Liste der förderbaren Tätigkeiten in Anhang I des Verordnungsvorschlags sollte daher die Herstellung zivilgesellschaftlicher Handlungsfähigkeit ("empowerment"), die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten und die Unterstützung von Kommunikation im Sinne von Nutzung einfacher Sprache und digitalen Kommunikationsinstrumenten aufgenommen werden, um auch politikferne und EU-distanzierte Zielgruppen ansprechen zu können. Der Bundesrat fordert, dass entsprechende Maßnahmen auch im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen aus anderen EU-Programmen förderfähig sein sollten. So sollte es beispielsweise möglich sein, Maßnahmen zur Verbesserung von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten zu fördern, die im Zusammenhang von EU-geförderten Infrastrukturmaßnahmen die Akzeptanz und das "Ownership" verbessern.
Drucksache 156/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums
... 2. Um einen möglichst großen und breiten Nutzen für Umwelt und Landwirtschaft zu erreichen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums darauf hinzuwirken, dass alle Satellitendaten, die in EU-Programmen mit öffentlicher Förderung generiert werden, barrierefrei, kostenlos und für jeden zugänglich gemäß dem "Open Data"-Ansatz zur Verfügung gestellt werden.
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... Insbesondere der Aufwand beim Antragsteller vor Ort ist zu verringern, um die Akzeptanz der EU-Programme wieder zu erhöhen.
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 42. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission, für die Einbeziehung von Klimabelangen in alle EU-Programme noch ehrgeizigere Ziele zu setzen, um einen angemessenen europäischen Beitrag zur Umsetzung des Klimaabkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu garantieren. Der Vorschlag, dass mindestens 25 Prozent der EU-Ausgaben und mindestens 30 Prozent der EFRE-Mittel zur Verwirklichung von Klimazielen beitragen sollen, muss jedoch im weiteren Verhandlungsprozess operationell gemacht werden, um das angestrebte Klima-Mainstreaming in Höhe von 320 Milliarden Euro im MFR 2021 bis 2027 wirklich zu erreichen. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollten in die Klimaquote einfließen können.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 53. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat die Vorschläge der Kommission für eine Neugestaltung der bestehenden Flexibilitätsmechanismen für diskussionswürdig. Er bekräftigt aber auch seine Forderung, dass Vorschläge für ein höheres Maß an Flexibilität gegen die für den EU-Haushalt geltenden Haushaltsgrundsätze, welche die Budgetbefugnisse der EU-Organe sichern, und hier insbesondere gegen den Spezialitätsgrundsatz abzuwägen sind und die Planungssicherheit für die Mittelempfangenden, gerade bei mehrjährigen EU-Programmen, nicht in Frage stellen dürfen (vergleiche BR-Drucksache 521/16(B) und BR-Drucksache 543/17(B)).
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Zwischen Horizont 2020 und anderen EU-Programmen, wie den Europäischen Struktur-und Investitionsfonds (ESIF), dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), den Instrumenten der Außenbeziehungen, der Fazilität "Connecting Europe" und der Gemeinsamen Agrarpolitik, bestehen bereits Synergien. Jetzt geht es darum, diese weiter zu stärken und ihre Effizienz und Wirkung zu erhöhen26. So könnten die in den letzten zehn Jahren in weniger leistungsstarken Regionen aufgebauten FuI-Kapazitäten durch Synergien mit dem EFSI und den Strategien für intelligente Spezialisierung27 besser für Projekte, die durch das Rahmenprogramm gefördert werden, und zur Erhöhung der Teilnahme an transnationalen FuI-Netzen und -Tätigkeiten eingesetzt werden.
1. Einleitung
2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020
3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME
3.1. Ambitioniertere Investitionen
3.2. Weitere Vereinfachung
3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation
3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung
3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien
3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
3.7. Mehr Offenheit
3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft
4. AUSBLICK
Drucksache 156/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums
... 2. Um einen möglichst großen und breiten Nutzen für Umwelt und Landwirtschaft zu erreichen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums darauf hinzuwirken, dass alle Satellitendaten, die in EU-Programmen mit öffentlicher Förderung generiert werden, barrierefrei, kostenlos und für jeden zugänglich gemäß dem "Open Data"-Ansatz zur Verfügung gestellt werden.
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... Die EU-Programme für die Hochschulbildung und Forschung sind zunehmend auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet; dies zeigt, welche Bandbreite an Fachwissen erforderlich ist, um komplexe globale Herausforderungen zu bewältigen. Die Kommission wird die Studierenden- und Personalmobilität weiterhin erleichtern, indem sie sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten die Neufassung der Richtlinie über Studierende sowie Forscherinnen und Forscher36 umsetzen, und den elektronischen Datenaustausch zwischen den europäischen Hochschuleinrichtungen und mobilen Studierenden und Personal fördert. Angesichts der bevorstehenden Ministerkonferenz zum Bologna-Prozess im Jahr 2018 wird die Kommission die EU-Mitgliedstaaten ferner einladen, die Ausrichtung der künftigen Zusammenarbeit im Europäischen Hochschulraum zu erörtern.
Mitteilung
1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU
2. VORRANGIGE Massnahmen
2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen
2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen
2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme
3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Bildung und Kultur sind Politikbereiche, die in erster Linie in den Händen der Mitgliedstaaten und ihrer regionalen und lokalen Behörden liegen. Die europäische Ebene spielt eine wichtige ergänzende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Aktivitäten (die bekanntesten Beispiele sind hier die EU-Programme Erasmus+ und Media). Es liegt im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten, das volle Potenzial von Bildung und Kultur zu entfalten. Gemeinsame Anstrengungen würden es ganz Europa ermöglichen, die anstehenden Herausforderungen besser zu bewältigen.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Die Kommission wird mit den Interessenträgern weiter an der Entwicklung von Instrumenten zur Bewertung und Validierung dieser Kompetenzen arbeiten. Diese Instrumente werden Behörden und private Einrichtungen in die Lage versetzen, ihr Beratungs-, Ausbildungs- und Mentoringangebot für junge Menschen, Arbeitsuchende und alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Kommission wird außerdem Mitgliedstaaten, Regionen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung dabei unterstützen, jungen Menschen unternehmerische Kompetenzen zu vermitteln, die diesen bei der Gründung ihres eigenen (sozialen) Unternehmens zugutekommen. EU-Programme wie Erasmus+, COSME und der Europäische Sozialfonds stellen bereits finanzielle Unterstützung dafür bereit.
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 315/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 30. Der Bundesrat fordert, dass sich die Kommission in ihren Mitteilungen belastbar und nachvollziehbar zur geplanten Finanzierung angekündigter Aktivitäten äußert (siehe auch Ziffer 5 der Stellungnahme vom 8. Juli 2016, BR-Drucksache 196/16(B)). In der Mitteilung der Kommission wird hingegen nur pauschal unter anderem auf EU-Programme wie "Erasmus+" und "Horizont 2020" sowie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, hier insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF), verwiesen. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass die ESF-Programme für den laufenden Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 bereits aufgestellt sowie genehmigt sind und somit sämtliche Mittel bereits verplant sind. Er betont, dass der Hauptzweck des Programms "Erasmus+" in der Mobilitätsförderung bestehen sollte und das Programm nicht vornehmlich der Finanzierung von weitreichenden und kostenintensiven Initiativen im Rahmen der sogenannten "Agenda für neue Kompetenzen" dienen kann.
Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
... Zu beanstanden ist allerdings, dass Anfragen an die Kommission nur schleppend beantwortet werden und dass noch nicht alle EU-Programme über dieses Instrument abgewickelt werden können. Die einfache Übernahme der im "Participant Portal" eingegebenen Informationen aus der Antragstellung für den Vertragsabschluss ist nicht möglich. Dies führt zu unproduktiver Doppelarbeit. Die Benutzung des Portals ist nicht selbsterklärend und müsste vereinfacht werden. Eine weitere Optimierung der Verfahren und Abläufe ist erforderlich.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Begründung
1. Programmbeteiligung und Überzeichnung
2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm
3. Grundlagenforschung
4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG
5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen
6. Ausweitung der Beteiligung widening participation
7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument
8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020
Drucksache 673/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 27. Die Stärkung der Ergebnisorientierung durch die Einführung von Leistungsindikatoren, Pauschalbeträgen und -finanzierungen in der Mittelverwaltung ist im Grundsatz zu begrüßen. Eine verpflichtende Einführung von Pauschalen wird abgelehnt. Diese neuen Kostenerstattungsarten als zusätzliche Alternative zur bisherigen Kostenerstattung für bestimmte Bereiche einzuführen wird als der richtige Weg angesehen. Dabei muss aber gewährleistet werden, dass gerade in Verbindung mit der Leistung von Pauschalbeiträgen und im Lichte der geplanten Abschaffung des Gewinnverbotes keine Überkompensation der tatsächlichen Kosten erfolgt. Außerdem muss die Darstellung und Überprüfung der Ergebniserreichung mit angemessenem Aufwand möglich sein. Ansonsten dürfte das Instrument wegen zu hoher Verwaltungskosten potentielle Empfänger abschrecken, EU-Programme und -Gelder in Anspruch zu nehmen, und den Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden unangemessen erhöhen.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten
Zur flexibleren Haushaltsverwaltung
3 Finanzinstrumente
Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen
22. Hauptempfehlung
23. Hilfsempfehlung
Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung
Indikatoren im ESF
Zu einzelnen Vorschriften
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Der Aktionsplan soll die Koordination der Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Sektor sowie der Ressourcen im eGovernment-Bereich unterstützen. Er wird über kein eigenes Budget oder Finanzierungsinstrument verfügen, soll jedoch dazu beitragen, Finanzierungsquellen und begleitende Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen verschiedener EU-Programme zur Verfügung stehen9, koordiniert zu nutzen.
1. Einleitung
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... Zur Durchführung des Europäischen Jahres des Kulturerbes werden bestehende EU-Programme herangezogen werden. Der Bereich Kulturerbe hat derzeit Anspruch auf EU-Fördermittel in beträchtlicher Höhe, die aus mehreren EU-Programmen zu Themen wie Erhaltung, Digitalisierung, Infrastruktur, Forschung und Innovation, Entwicklung und Qualifikationen bereitgestellt werden. Dazu zählen folgende Programme: Kreatives Europa, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020, Erasmus+, Europa für Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen des Programms "Kreatives Europa" werden drei EU-Maßnahmen gefördert, die speziell dem Kulturerbe gewidmet sind: Europäische Tage des Denkmals, Preis der EU für das Kulturerbe und das Europäische Kulturerbe-Siegel.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 673/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 20. Die Stärkung der Ergebnisorientierung durch die Einführung von Leistungsindikatoren, Pauschalbeträgen und -finanzierungen in der Mittelverwaltung ist im Grundsatz zu begrüßen. Eine verpflichtende Einführung von Pauschalen wird abgelehnt. Diese neuen Kostenerstattungsarten als zusätzliche Alternative zur bisherigen Kostenerstattung für bestimmte Bereiche einzuführen wird als der richtige Weg angesehen. Dabei muss aber gewährleistet werden, dass gerade in Verbindung mit der Leistung von Pauschalbeiträgen und im Lichte der geplanten Abschaffung des Gewinnverbotes keine Überkompensation der tatsächlichen Kosten erfolgt. Außerdem muss die Darstellung und Überprüfung der Ergebniserreichung mit angemessenem Aufwand möglich sein. Ansonsten dürfte das Instrument wegen zu hoher Verwaltungskosten potentielle Empfänger abschrecken, EU-Programme und -Gelder in Anspruch zu nehmen, und den Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden unangemessen erhöhen.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten
Zur flexibleren Haushaltsverwaltung
2 Finanzinstrumente
Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen
Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung
Indikatoren im ESF
Zu einzelnen Vorschriften
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Die technische Hilfe wird insbesondere auf die bessere Vorbereitung und Förderung von Projekten abzielen, damit diese mehr Investitionen erhalten. Die finanziellen Mittel für technische Hilfe werden im Rahmen der regionalen Investitionsplattformen des EFSD bereitgestellt. Die laufende technische Hilfe in den Partnerländern zur Förderung der Entwicklung des Privatsektors durch thematische, nationale und regionale EU-Programme wird künftig darauf ausgerichtet, dass sie einen Beitrag zu den übergeordneten Zielen der EIP leistet, indem sie insbesondere nachhaltige Investitionen anzieht.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Es sollte geprüft werden, inwieweit sich das EFSI-Modell zur Mobilisierung von Investitionen in Entwicklungsländern eignet. In der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 wird der Anwendungsbereich der EFSI-Investitionen auf die EU-Mitgliedstaaten sowie auf grenzüberschreitende Investitionen mit Nachbarländern begrenzt. Eine unterschiedliche, wenn auch ähnliche Fazilität könnte sich auch bei den EU-Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern als nützlich erweisen. Die Kommission wird die Möglichkeiten für den Einsatz eines EFSI-gestützten Modells für Investitionen in Drittländern prüfen, d.h. eine Fazilität, die es internationalen Finanzinstitutionen (IFI) ermöglichen würde, konkrete Investitionsengpässe zu beseitigen und auf diese Weise private Akteure an Bord zu holen. Dadurch könnten auch verschiedene internationale Finanzinstitutionen in die Lage versetzt werden, ihre Geschäfte auf schwierige Investitionsfelder, etwa auf konfliktgefährdete oder konfliktbelastete Länder sowie auf migrationsbezogene Projekte auszuweiten. In ihrer Bewertung wird die Kommission die Funktionsweise der auf EU-Ebene bestehenden Investitionsprogramme sowie deren Komplementarität berücksichtigen (etwa die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität für die Staaten Afrikas, des karibischen und des pazifischen Raums, die von der Europäischen Kommission verwalteten Investitionsfazilitäten sowie die Darlehens-/Garantieprogramme der EIB).
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 315/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 29. Der Bundesrat fordert, dass sich die Kommission in ihren Mitteilungen belastbar und nachvollziehbar zur geplanten Finanzierung angekündigter Aktivitäten äußert (siehe auch Ziffer 5 der Stellungnahme vom 8. Juli 2016, BR-Drucksache 196/16(B)). In der Mitteilung der Kommission wird hingegen nur pauschal unter anderem auf EU-Programme wie "Erasmus+" und "Horizont 2020" sowie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, hier insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF), verwiesen. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass die ESF-Programme für den laufenden Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 bereits aufgestellt sowie genehmigt sind und somit sämtliche Mittel bereits verplant sind. Er betont, dass der Hauptzweck des Programms "Erasmus+" in der Mobilitätsförderung bestehen sollte und das Programm nicht vornehmlich der Finanzierung von weitreichenden und kostenintensiven Initiativen im Rahmen der sogenannten "Agenda für neue Kompetenzen" dienen kann.
Drucksache 15/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... 1. Die auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 2 geschaffene europäische Plattform für Investitionsberatung wird in erster Linie aus vorhandenen Mitteln für die technische Hilfe der EIB im Rahmen bestehender EU-Programme (Fazilität "Connecting Europe", Horizont 2020 usw.) finanziert. Es können allerdings zusätzliche Finanzmittel in Höhe von maximal 20 Mio. EUR pro Jahr (2015 10 Mio. EUR) erforderlich werden, die im Einklang mit dem Finanzbogen zu diesem Vorschlag verbucht werden. Erfasst werden auch etwaige Kosten für die Erstellung eines Projekt-Verzeichnisses.
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen
3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags
3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3
3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8
3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9
3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12
3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17
3.6 Änderungen Artikel 18-19
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Kapitel I Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Artikel 1 Europäischer Fondsfür strategische Investitionen
Artikel 2 Inhalt der EFSI-Vereinbarung
Artikel 3 Leitungsstruktur des EFSI
Kapitel II EU-Garantie und EU-Garantiefonds
Artikel 4 EU-Garantie
Artikel 5 Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie
Artikel 6 Zulässige Instrumente
Artikel 7 Deckung und Bedingungen der EU-Garantie
Artikel 8 EU-Garantiefonds
Kapitel III Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Artikel 9 Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung
Artikel 10 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht
Artikel 11 Rechenschaftspflicht
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
Artikel 14 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 15 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 16 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VI Änderungen
Artikel 18 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013
Kapitel VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 20 Übergangsbestimmung
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Zusätzlich sehen mehrere EU-Finanzierungsprogramme (Horizont 2020, COSME, EFSI) Initiativen zur KMU- und Startup-Förderung vor.10 Mit den EU-Programmen werden auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen finanziert, die KMU und Startups im Zusammenhang mit Finanzierungsoptionen und ihren Auslandsgeschäften in Anspruch nehmen können.11 Die Kommission wird COSME-Mittel für Informationskampagnen einsetzen, die sich an die Zielgruppe der jungen innovativen KMU richtet und diese dazu ermutigen soll, den Schritt ins Ausland zu wagen und ihre Chancen zu nutzen.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Nationalen und regionalen Behörden bietet sich in den kommenden Monaten eine einmalige Gelegenheit, den EU-Haushalt des Zeitraums 2014-2020 auf bestmögliche Weise zu nutzen, da neue Mechanismen und Instrumente verfügbar werden. Das Gesamtvolumen des EU-Haushalts für diesen Siebenjahreszeitraum beläuft sich auf 960 Mrd. EUR, also 140 Mrd. EUR pro Jahr, was 1 % des BIP der EU entspricht. Wichtige EU-Programme wie Horizont 2020 (Innovation und Forschung), die Fazilität "Connecting Europe" (Infrastruktur) und COSME (Finanzierungen für KMU) laufen jetzt an.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 580/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 15. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, durch eine optimierte Nutzung der bestehenden europäischen Struktur- und Investitionsfonds die Investitionsoffensive zu unterstützen, und ferner, dass zusätzlich zur Errichtung des EFSI die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds gesteigert werden soll. Der vermehrte Einsatz von Finanzierungsinstrumenten wie Darlehen, Beteiligungskapital und Garantien anstelle herkömmlicher Zuschüsse kann zu einem revolvierenden Mitteleinsatz führen, durch den einerseits die öffentlichen Kassen geschont und gleichzeitig die beabsichtigten Ziele noch stärker gefördert werden können. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Umsetzung und Mittelstreichungen regulärer EU-Programme in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 kommen darf.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wird in Zusammenarbeit mit der EIB errichtet, um das fundierte Fachwissen und die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der EIB nutzen zu können (siehe Abbildung 2). Der Fonds wird innerhalb der EIB-Gruppe aufgelegt.6 Er wird ein anderes Risikoprofil als die bestehenden Strukturen aufweisen, zusätzliche Quellen der Risikotragfähigkeit bieten und Projekte fördern, die einen größeren Mehrwert für die Wirtschaft und die Gesellschaft bewirken und so die derzeit durch die EIB oder im Rahmen laufender EU-Programme finanzierten Vorhaben sinnvoll ergänzen. Der Palette an möglichen "Produkten" werden keine Grenzen gesetzt sein, so dass eine Anpassung an die sich wandelnden Markterfordernisse jederzeit möglich ist.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 580/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 26. Er weist jedoch darauf hin, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Umsetzung [und Mittelstreichungen] regulärer EU-Programme in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 kommen darf.
Zur Mitteilung allgemein:
Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln
Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes
Zum Forschungsbereich
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... Offene Technologien bieten Europa die Chance, neue Talente zu rekrutieren, den Bürgerinnen und Bürgern notwendige Kompetenzen zu vermitteln, Wissenschaft und Forschung zu fördern sowie Innovation, Produktivität, Beschäftigung und Wachstum anzukurbeln. Europa sollte jetzt handeln, einen angemessenen Politikrahmen schaffen und Impulse für die Einführung innovativer Lehr- und Lernmethoden in Schulen, Hochschulen, Berufsbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen setzen. Der politische Rahmen der EU (offene Methode der Koordinierung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung) und die EU-Programme (vor allem "Erasmus+", "Horizont 2020" und die Struktur- und Investitionsfonds) können dazu dienen, entsprechende Anreize und Voraussetzungen zu schaffen. So können alle Mitgliedstaaten und Regionen - vor allem die weniger entwickelten -eine hochwertige Bildung anbieten, ihr Wachstumspotenzial stärken und die wirtschaftliche und soziale Konvergenz wahren.
Mitteilung
... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung
1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende
1.1. Innovative Bildungsträger
... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen
1.2. Innovative Lehrkräfte
... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen
... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten
1.3 Innovation für Lernende
... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden
2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung
... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden
3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität
... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können
... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können
4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen
... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln
.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution
Drucksache 140/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 - 2020 (EUCO 37/ 13)
... 10. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass eine Finanzierung der EU lediglich auf der Basis von jährlichen Haushalten keine sinnvolle Option wäre, denn die jährliche Verabschiedung des EU-Haushalts gibt nicht die notwendige Planungssicherheit für die Beschlussfassung und Durchführung der mehrjährigen EU-Programme.
Drucksache 440/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Investitionen in die FEI auf dem Gebiet der Mikro- und Nanoelektronik sind Teil der EU-Programme für Forschung und Entwicklung, seit es diese überhaupt gibt. So beinhaltet das Programm EUREKA auch ein großes Forschungscluster zur Mikro- und Nanoelektronik23.
1. Einleitung
2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?
2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung
2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen
3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik
3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen
3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld
3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle
3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette
4. Europas stärken und Schwächen
4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten
4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen
4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik
4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden
5. Bisherige Europäische Bemühungen
5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster
5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene
5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette
6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie
6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion
6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa
6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU
7. Die Maßnahmen
7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet
7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte
7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
7.4. Internationale Dimension
8. Schlussfolgerungen
Anhang
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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