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"EU-Stabilitätsfonds"


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Drucksache 509/10

... S. in der Erwägung, dass die Kommission innerhalb von drei Jahren nach Schaffung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde, von EU-Regelungen zur Banken-Abwicklung, eines EU-Stabilitätsfonds und einer Stelle zur Banken-Abwicklung prüfen sollte, ob es zweckmäßig ist, den Geltungsbereich des Rahmens zur Krisenbewältigung auf andere Finanzinstitute auszuweiten, wie z.B. Versicherungsunternehmen und Verwalter von Fonds, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ferner untersuchen sollte, ob es machbar und sinnvoll ist, einen Rahmen nationaler Stabilitätsfonds für alle Institute zu schaffen, die sich nicht am Finanzstabilitätsfonds der EU beteiligen, wie in Empfehlung 3 im Anhang vorgeschlagen wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/10




Entschließung

Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zu einem gemeinsamen EU-Rahmen für ein Krisenmanagement

Empfehlung 2 zu grenzübergreifend tätigen Banken mit Systemrelevanz

Empfehlung 3 zu einem EU-Finanzstabilisierungsfonds

Empfehlung 4 zur Abwicklungsstelle


 
 
 


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