Drucksache 509/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem grenzübergreifenden Krisenmanagement im Bankensektor (2010/2006(INI))
... S. in der Erwägung, dass die Kommission innerhalb von drei Jahren nach Schaffung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde, von EU-Regelungen zur Banken-Abwicklung, eines EU-Stabilitätsfonds und einer Stelle zur Banken-Abwicklung prüfen sollte, ob es zweckmäßig ist, den Geltungsbereich des Rahmens zur Krisenbewältigung auf andere Finanzinstitute auszuweiten, wie z.B. Versicherungsunternehmen und Verwalter von Fonds, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ferner untersuchen sollte, ob es machbar und sinnvoll ist, einen Rahmen nationaler Stabilitätsfonds für alle Institute zu schaffen, die sich nicht am Finanzstabilitätsfonds der EU beteiligen, wie in Empfehlung 3 im Anhang vorgeschlagen wird,
Entschließung
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 zu einem gemeinsamen EU-Rahmen für ein Krisenmanagement
Empfehlung 2 zu grenzübergreifend tätigen Banken mit Systemrelevanz
Empfehlung 3 zu einem EU-Finanzstabilisierungsfonds
Empfehlung 4 zur Abwicklungsstelle
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