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"EU-Standardüberweisung"


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Drucksache 21/06

... Die Meldevorschriften im Zahlungsverkehr werden an die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro (ABl. EG (Nr.) L 344 S. 13) angepasst. Gemäß Artikel 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 werden grenzüberschreitende elektronische Zahlungen und Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12 500 Euro seit dem 1. Juli 2002 bzw. dem 1. Juli 2003 zu den für den Inlandsverkehr geltenden Gebühren abgewickelt. Nach Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung gilt dies ab dem 1. Januar 2006 für elektronische Zahlungen und Überweisungen bis 50 000 Euro. Da die EU-Standardüberweisung keinen statistischen Meldeteil enthält, müssen die statistischen Meldungen gemäß §§ 59 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweiundsiebzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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