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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Standard-Überweisung"


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Drucksache 606/05 (Beschluss)

... Die in Artikel 6 Abs. 1 vorgesehene Beschränkung des Auftraggeberdatensatzes auf Name und Kontonummer bei Überweisungen innerhalb der EU sollte auf die EWR-Staaten ausgedehnt werden. Die Verordnung wird voraussichtlich, wie die "EG-Verordnung Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro", von den EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen übernommen werden. Vorteil des reduzierten Datensatzes auch bei EWR-Überweisungen wäre, dass für Euro-Zahlungen in die EWR-Staaten weiterhin die von der Kreditwirtschaft eingeführte "EU-Standard-Überweisung" genutzt werden könnte. Diese ist auf Grund der Begrenzung der Auftraggeberangaben auf Name und Kontonummer (IBAN) kostengünstig (Preis einer vergleichbaren Inlandszahlung) und automatisiert verarbeitbar. Problematisch ist, dass bei Überweisungen innerhalb der EU die alleinige Übermittlung der Kontonummer des Auftraggebers ausreichend sein soll. Ohne die bisherige Übermittlung des Namens des Auftraggebers wird für den Begünstigten die Zuordnung des Überweisungsbetrags erheblich erschwert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Artikel 5
Nr. 2 Abs. 1 konstituiert eine umfassende Überprüfungspflicht des überweisenden Kreditinstituts im Hinblick auf alle Überweisungsvorgänge. Diese Regelung ist zu weit gehend.

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 606/1/05

... 9. Die in Artikel 6 Abs. 1 vorgesehene Beschränkung des Auftraggeberdatensatzes auf Name und Kontonummer bei Überweisungen innerhalb der EU sollte auf die EWR-Staaten ausgedehnt werden. Die Verordnung wird voraussichtlich, wie die "EG-Verordnung Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro", von den EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen übernommen werden. Vorteil des reduzierten Datensatzes auch bei EWR-Überweisungen wäre, dass für Euro-Zahlungen in die EWR-Staaten weiterhin die von der Kreditwirtschaft eingeführte "EU-Standard-Überweisung" genutzt werden könnte. Diese ist auf Grund der Begrenzung der Auftraggeberangaben auf Name und Kontonummer (IBAN) kostengünstig (Preis einer vergleichbaren Inlandszahlung) und automatisiert verarbeitbar. Problematisch ist, dass bei Überweisungen innerhalb der EU die alleinige Übermittlung der Kontonummer des Auftraggebers ausreichend sein soll. Ohne die bisherige Übermittlung des Namens des Auftraggebers wird für den Begünstigten die Zuordnung des Überweisungsbetrags erheblich erschwert.

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Drucksache 606/1/05




Zu Artikel 3

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Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 14

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Zu Artikel 20


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.