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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Umweltrichtlinie"


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Drucksache 707/1/12

... Diese strengeren Regelungen sind auch mit einem hohen (europa-) rechtlichen Risiko verbunden. Es stellt sich schon die Frage, ob national gesehen damit nicht schon die Grenzen des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebotes zumindest erreicht werden. Auf jeden Fall bestehen Bedenken, ob die Verschärfung prozessualer Anforderungen in diesem Bereich mit der Zielsetzung der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Umweltrichtlinien vereinbar ist, durch stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft den Umweltschutz zu stärken. Artikel 10a der UVP-Richtlinie verfolgt das Ziel, einen weiten Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, d.h. den Zugang zu Gerichten zu erleichtern und nicht zu erschweren. Weil Anlass der Änderung des Gesetzes schon eine nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes fehlerhafte Umsetzung europäischen Rechtes ist, sollte nicht erneut ein derartiges europarechtliches Risiko eingegangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


Drucksache 469/1/12

... Diese strengeren Regelungen sind auch mit einem hohen (europa-) rechtlichen Risiko verbunden. Es stellt sich schon die Frage, ob national gesehen damit nicht schon die Grenzen des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebotes zumindest erreicht werden. Auf jeden Fall bestehen Bedenken, ob die Verschärfung prozessualer Anforderungen in diesem Bereich mit der Zielsetzung der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Umweltrichtlinien vereinbar ist, durch stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft den Umweltschutz zu stärken. Artikel 10a der UVP-Richtlinie verfolgt das Ziel, einen weiten Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, d.h. den Zugang zu Gerichten zu erleichtern und nicht zu erschweren. Weil Anlass der Änderung des Gesetzes schon eine nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes fehlerhafte Umsetzung europäischen Rechtes ist, sollte nicht erneut ein derartiges europarechtliches Risiko eingegangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 1 UmwRG , Buchstabe c § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und Absatz 3 UmwRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

10. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 72 WHG

§ 72
Hochwasser

11. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG

12. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 469/12 (Beschluss)

... Diese strengeren Regelungen sind auch mit einem hohen (europa-) rechtlichen Risiko verbunden. Es stellt sich schon die Frage, ob national gesehen damit nicht schon die Grenzen des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebotes zumindest erreicht werden. Auf jeden Fall bestehen Bedenken, ob die Verschärfung prozessualer Anforderungen in diesem Bereich mit der Zielsetzung der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Umweltrichtlinien vereinbar ist, durch stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft den Umweltschutz zu stärken. Artikel 10a der UVP-Richtlinie verfolgt das Ziel, einen weiten Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, d.h. den Zugang zu Gerichten zu erleichtern und nicht zu erschweren. Weil Anlass der Änderung des Gesetzes schon eine nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes fehlerhafte Umsetzung europäischen Rechtes ist, sollte nicht erneut ein derartiges europarechtliches Risiko eingegangen werden.

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Drucksache 469/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

7. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

8. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.