[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einhufern"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 33/20

... (Artikel 1) erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung an das ab dem 1. Januar 2016 geltende EU-Recht zur Kennzeichnung von Einhufern. Zudem wird neben der Schriftform auch die elektronische Form für Anzeigen gegenüber der zuständigen Behörde oder für Aufzeichnungen ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 33/20 (Beschluss)

... Die Veränderung zur Grunddrucksache ist die Streichung des Wortes "mindestens". Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, dass für diese Gruppe der Einhufer Eintragungen in den Abschnitt V zulässig seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Abschnitt V gilt als Tierzuchtbescheinigung im Sinne der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Nummer 2 - neu - ViehVerkV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 33/1/20

... Die Veränderung zur Grunddrucksache ist die Streichung des Wortes "mindestens". Aus diesem Wort könnte abgeleitet werden, dass für diese Gruppe der Einhufer Eintragungen in den Abschnitt V zulässig seien. Dies ist jedoch nicht der Fall. Abschnitt V gilt als Tierzuchtbescheinigung im Sinne der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

16. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 96/19

... d) an Einhufern: die Zahl der Tiere,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 385/17

... "d) das Verwenden oder das Verbringen von Einhufern nach Maßgabe der Nummer 2.2.2 des Anhangs VI der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 2a
Früherkennung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2887: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Maul- und Klauenseuche - Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 103/16

... Mit der Änderung der Einhufer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 4/1/13

... Nachdem inzwischen zum Zwecke der Bekämpfung von Tierseuchen gemäß den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts die Identifizierung von Einhufern durch eine elektronische Kennzeichnung mittels Transponder in Verbindung mit dem Equidenpass verbindlich vorgeschrieben ist und somit kein vernünftiger Grund mehr besteht, einem Pferd mit dem Schenkelbrand einhergehende Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BR-Drucksache 300/12) zurecht und auch nachvollziehbar die nach derzeit gültigem Recht bestehende Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

b Kontrollen von Versuchstierhaltungen

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG

§ 11b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2


 
 
 


Drucksache 672/12

... Zu diesem Zweck sind bei Einhufern und Rindern deren Kopfbewegungen einzuschränken. In Schlachthöfen, in denen Schweine in einem Umfang geschlachtet werden, der nach dem in Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe c und d der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 300/12

... Nachdem inzwischen zum Zwecke der Bekämpfung von Tierseuchen gemäß den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts die Identifizierung von Einhufern durch eine elektronische Kennzeichnung mittels Transponder in Verbindung mit dem Equidenpass verbindlich vorgeschrieben ist, soll aus Gründen des Tierschutzes eine zusätzliche Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand zukünftig nicht mehr erfolgen. Gemäß § 1 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 9

§ 10

§ 11

§ 11a

§ 13b

§ 15a

§ 21

§ 21b

§ 21d

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 49/12

... soll von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 Gebrauch gemacht und die Kennzeichnung mittels Brandstempel in Verbindung mit einer DNA-Typisierung unter bestimmten Voraussetzungen als "alternative Methode" - und damit als Ausnahme von dem Grundsatz der Implantation eines Transponders - für die Kennzeichnung von Einhufern anerkannt werden. Hiernach kann die zuständige Behörde einem Halter von Einhufern auf Antrag eine Kennzeichnung mittels DNA-Typisierung in Verbindung mit dem Brandstempel genehmigen, sofern in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Methoden zur Identitätsprüfung der Equiden nicht bei der Mehrheit der zu kennzeichnenden Equiden eingesetzt werden und sichtbare Kennzeichnungen von Zucht- und Nutzequiden nicht mit denjenigen verwechselt werden können, die registrierten Equiden vorbehalten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 504/10 (Beschluss)

... Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

1. Zu § 3

§ 3
Untersuchungen

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2

5. Zu § 8 Absatz 4

6. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 504/1/10

... Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/10




1. Zu § 3

§ 3
Untersuchungen

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2,

5. Zu § 8 Absatz 4

6. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 504/10

... Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Impfungen und Heilversuche

§ 3
Untersuchungen

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 4
Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen

§ 5
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 6
Reinigung und Desinfektion

Unterabschnitt 2
Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 9
Ansteckungsverdacht

§ 10
Sperrbezirk

§ 11
Desinfektion

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßnahmen

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Lösung

3 Alternativen

Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 915: Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer


 
 
 


Drucksache 819/1/09

... Die Mitteilung der Registriernummer des Tierhalters ist erforderlich, um zur wirksamen Überwachung einen entsprechenden Abgleich der in dem bei der beauftragten Stelle geführten Halterverzeichnis mit den Haltern von Einhufern durchführen zu können. Um die Angaben zum Eigentümer jederzeit aktuell zu halten, ist jede diesbezügliche Änderung der den Equidenpass ausgebenden Stelle oder der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 3

Abschnitt
A (Vorderseite/Loch- und Dornteil, mit Transponder)

Abschnitt
B (Vorderseite/Loch- und Dornteil, ohne Transponder)

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 819/09

... Den Ländern und Gemeinden können Kosten für die Beschaffung von Lesegeräten entstehen, die erforderlich sind, um die elektronischen Kennzeichen bei Schafen, Ziegen oder Einhufern ablesen zu können; die Kosten entstehen aufgrund der einschlägigen EU-Rechtsakte. Die Kosten können vorab jedoch nicht quantifiziert werden, da solche Lesegeräte bei der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle gegebenenfalls bereits zur Verfügung stehen. Für die Ausstellung eines Dokuments zur Identifizierung eines Einhufers (Equidenpass) oder eines vereinfachten Identifizierungsdokuments (Smartcard) entstehen Kosten, die jedoch vorab nicht quantifiziert werden können, da sie in der Regel durch eine tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigung oder eine Internationale Wettkampforganisation ausgestellt werden; im Falle einer Ausstellung durch die zuständige Behörde können die Kosten durch entsprechende Gebührentatbestände wieder ausgeglichen werden. Nach Angabe einer zuständigen Behörde beträgt die Gebühr ca. 60 Euro; die Gebühr kann im Einzelfall jedoch auch höher oder niedriger liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 44
Kennzeichnung

§ 44a
Equidenpass

§ 44b
Verbot der Übernahme

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 929: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr


 
 
 


Drucksache 819/09 (Beschluss)

... Die Mitteilung der Registriernummer des Tierhalters ist erforderlich, um zur wirksamen Überwachung einen entsprechenden Abgleich der in dem bei der beauftragten Stelle geführten Halterverzeichnis mit den Haltern von Einhufern durchführen zu können. Um die Angaben zum Eigentümer jederzeit aktuell zu halten, ist jede diesbezügliche Änderung der den Equidenpass ausgebenden Stelle oder der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 34 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44 Absatz 4 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 1a - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44a Absatz 3 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c - neu -

§ 44c
Anzeige der Kennzeichnung

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 46 Absatz 2 Nummer 20 bis 25 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 11 Abschnitt C

B Entschließung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 694/08

... d) an Einhufern: die Zahl der Tiere,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 129/07

... Die Ablöseverordnung berücksichtigt insbesondere die erforderlichen Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 für die Kennzeichnung und. Registrierung von Schafen und Ziegen, andere materielle Änderungen wie z.B. die Verlängerung der Frist für die Kennzeichnung von in Deutschland geborenen Bisons auf maximal neun Monate, die Möglichkeit der Kennzeichnung von Rindern mit einer zweiten Ohrmarke, die neben vorgeschriebenen Angaben zusätzlich einen elektronischen Speicher (Transponder) enthält, den Wegfall des Rinderpasses beim innerstaatlichen Verbringen von Rindern, eine den gewonnenen praktischen Erfahrungen angepasste Verfahrensweise zur Nachkennzeichnung von Schweinen, die Einführung der Anzeigepflicht für Halter von Gehegewild, den Wegfall von durch Zeitablauf abgegoltenen Übergangsvorschriften, redaktionelle Berichtigungen, z.B. Aktualisierungen von Verweisen auf Rechtsvorschriften, Straffung von Rechtsvorschriften, z.B. Zusammenführung der Regelungen zum Führen von Kontrollbüchern in einem Paragraph oder Straffung der Übergangsvorschriften infolge der durch Zeitablauf abgegoltenen Vorschriften, sowie jeweils eigene Abschnitte mit Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen, Einhufern und der Tierhaltung in besonderen Fällen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen

§ 1
Viehtransportfahrzeuge

§ 2
Viehladestellen

Abschnitt 2
Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten

§ 3
Viehausstellungen, Viehmärkte

§ 4
Anzeige, Beschränkung und Verbot

§ 5
Auftrieb

§ 6
Amtstierärztliche Untersuchung

§ 7
Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten

Abschnitt 3
Gastställe

§ 8
Gastställe

Abschnitt 4
Viehkastrierer

§ 9
Viehkastrierer

Abschnitt 5
Wanderschafherden

§ 10
Wanderschafherden

Abschnitt 6
Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen

§ 11
Anzeige

§ 12
Viehhandelsunternehmen

§ 13
Transportunternehmen

§ 14
Sammelstellen

§ 15
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen

§ 16
Ruhen der Zulassung

Abschnitt 7
Reinigung und Desinfektion

§ 17
Transportmittel

§ 18
Flächen, Räume und Gerätschaften

§ 19
Dung, Streumaterial und Futterreste

Abschnitt 8
Zeugnisse, Kontrollbücher

§ 20
Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse

§ 21
Viehhandels- und Transportkontrollbücher

§ 22
Desinfektionskontrollbuch

§ 23
Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch

§ 24
Deckregister

§ 25
Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters

Abschnitt 9
Tierhaltung

§ 26
Anzeige und Registrierung

Abschnitt 10
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000

§ 27
Kennzeichnung

§ 28
Anzeige der Kennzeichnung

§ 29
Anzeige von Bestandsveränderungen

§ 30
Rinderpass

§ 31
Bestandsregister

§ 32
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 11
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004

§ 33
Kennzeichnung

§ 34
Begleitpapier

§ 35
Bestandsregister

§ 36
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 12
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

§ 37
Kennzeichnung

§ 38
Anzeige der Übernahme

§ 39
Begleitpapier

§ 40
Bestandsregister

§ 41
Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken

Abschnitt 13
Kennzeichnung von Einhufern

§ 42
Equidenpass

Abschnitt 14
Sonstige Tierhaltungen

§ 43
Tierhaltung in besonderen Fällen

Abschnitt 15
Schlussvorschriften

§ 44
Ordnungswidrigkeiten

§ 45
Übergangsvorschriften

§ 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 2
(zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher

A. Viehhandelskontrollbuch

B. Transportkontrollbuch

C. Desinfektionskontrollbuch

Anlage 4
(zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung

1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil

1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil

Anlage 5
(zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2

1. Art des Strichcodes

1.1 Kriterien des Strichcodetyps

1.2 Prüfziffernberechnung

2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2

3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2

Anlage 6
(zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel

Anlage 7
(zu § 30 Abs. 1)

Anlage 8
(zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen

Anlage 9
(zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Nummer 1

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung

Abschnitt
C (Rückseite/Lochteil)

Nummer 2

Abschnitt
A (Vorderseite/Dornteil)

Abschnitt
B (Rückseite/Lochteil)

Anlage 10
(zu § 34 Abs. 1)

Anlage 11
(zu § 35 Abs.l)

A. Angaben zum Betrieb

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

D. Angaben im Fall der Überprüfung

Anlage 12
(zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen


 
 
 


Drucksache 786/06

... 5. bei essbarem Gewebe von Einhufern, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen und bei denen Arzneimittel gemäß § 56a Abs. 2a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Artikel 2
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 73/06

... (2) Überschreitet beim Transport von Einhufern und Tieren der Gattung Rind, Schaf, Ziege und Schwein, soweit sie Haustiere sind, die vorgesehene Verbringungsdauer acht Stunden, so erstellt die für den Transport verantwortliche Person ein Dokument, in dem die für die Verbringung vorgesehenen Vorkehrungen und insbesondere folgende Einzelheiten aufgeführt sind:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport revidiert

Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Arten

Artikel 3
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 4
Wesentliche Grundsätze des Übereinkommens

Artikel 5
Genehmigung für Transportunternehmer

Gestaltung und Konstruktion

Artikel 6
Gestaltung und Konstruktion

Vorbereitung für den Transport

Artikel 7
Planung

Artikel 8
Begleiter

Artikel 9
Transportfähigkeit

Artikel 10
Untersuchung/Bescheinigung

Artikel 11
Ausruhen, Tränken und Füttern vor dem Verladen

Verladen und Ausladen

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Einrichtungen und Verfahren

Artikel 14
Umgang mit den Tieren

Artikel 15
Trennung

2 Transportpraktiken

Artikel 16
Böden und Einstreu

Artikel 17
Platzangebot (Bodenfläche und Höhe)

Artikel 18
Anbinden von Tieren

Artikel 19
Lüftung und Temperatur

Artikel 20
Wasser, Futter und Ruhezeiten

Artikel 21
Laktierende weibliche Tiere

Artikel 22
Beleuchtung

Artikel 23
Transportbehältnisse

Artikel 24
Betreuung während des Transports

Artikel 25
Notversorgung kranker oder verletzter Tiere während des Transports

Besondere Bestimmungen

Artikel 26
Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Schiene

Artikel 27
Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Straße

Artikel 28
Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Wasserweg (außer Ro-Ro-Schiffe)

Artikel 29
Besondere Bestimmungen für Transporte in Straßenfahrzeugen oder Eisenbahnwagen, die auf Ro-Ro-Schiffen geladen sind

Artikel 30
Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Luftweg

Multilaterale Konsultationen

Artikel 31
Multilaterale Konsultationen

Artikel 32
Aufgaben der multilateralen Konsultationen

Technische Protokolle

Artikel 33
Zweck

Artikel 34
Annahme und Inkrafttreten

Artikel 35
Änderungen

Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Beilegung von Streitigkeiten

2 Schlussbestimmungen

Artikel 37
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 38
Beitritt von Nichtmitgliedstaaten

Artikel 39
Geltungsbereichsklausel

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Notifikationen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

3 Präambel

Allgemeine Grundsätze

Gestaltung und Konstruktion

Vorbereitung für den Transport

Verladen und Ausladen

3 Transportpraktiken

Besondere Bestimmungen

Multilaterale Konsultation

Technische Protokolle

Beilegen von Streitigkeiten

3 Schlussbestimmungen

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht (wie vom Ministerkomitee am 11. Juni 2003 verabschiedet) (Übersetzung)

3 Einleitung

Das Übereinkommen von 1968

Revision des Übereinkommens

Allgemeine Erwägungen

Kurze Anmerkungen zu einigen Bestimmungen des revidierten Übereinkommens

Titel

Artikel 1
- Begriffsbestimmungen

Artikel 2
- Arten

Artikel 3
- Anwendung des Übereinkommens

Artikel 4
- Wesentliche Grundsätze des Übereinkommens

Artikel 5
- Genehmigung für Transportunternehmer

Artikel 6
- Gestaltung und Konstruktion

Artikel 7
- Planung

Artikel 8
- Begleiter

Artikel 9
- Transportfähigkeit

Artikel 10
- Untersuchung/Bescheinigung

Artikel 13
- Einrichtungen und Verfahren

Artikel 14
- Umgang mit den Tieren

Artikel 15
- Trennung

Artikel 17
- Platzangebot (Bodenfläche und Höhe)

Artikel 18
- Anbinden von Tieren

Artikel 20
- Wasser, Futter und Ruhezeiten

Artikel 21
- Laktierende weibliche Tiere

Artikel 24
- Betreuung während des Transports

Artikel 25
- Notversorgung kranker oder verletzter Tiere während des Transports

Artikel 27
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf der Straße

Artikel 28
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Wasserweg (außer Ro-Ro-Schiffe)

Artikel 29
- Besondere Bestimmungen für Transporte in Straßenfahrzeugen oder Eisenbahnwagen, die auf Ro-Ro-Schiffen geladen sind

Artikel 30
- Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Luftweg

Artikel 36
- Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 37 bis 41


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.