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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einreichungstermin"


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Drucksache 595/1/17

... Der Einreichungstermin 15. Juli ist zu früh gewählt. In Verbindung mit der Möglichkeit nur eines Antrages pro Durchführungsjahr führt dieser frühe Einreichungstermin dazu, dass nur die in den Monaten Januar bis Juni durchgeführten Maßnahmen als Gegenstand des Antrags in Frage kommen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich schon bis zum 15. Juli in antragsgerechter Form abgeschlossen sind, ist zudem fraglich und kann zu einer weiteren Reduzierung des Antragsumfangs führen. Wenn die Maßnahmen nicht in den Teilzahlungsantrag einbezogen werden können, muss die Erzeugerorganisation bis zur Auszahlung des Restbetrages im Folgejahr, also u.U. bis Oktober des Folgejahres (Ende der Haushaltslinie), auf die Erstattung ihrer bereits getätigten Aufwendungen warten.

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Drucksache 595/1/17




Zu Artikel 2 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 595/17 (Beschluss)

... Der Einreichungstermin 15. Juli ist zu früh gewählt. In Verbindung mit der Möglichkeit nur eines Antrages pro Durchführungsjahr führt dieser frühe Einreichungstermin dazu, dass nur die in den Monaten Januar bis Juni durchgeführten Maßnahmen als Gegenstand des Antrags in Frage kommen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich schon bis zum 15. Juli in antragsgerechter Form abgeschlossen sind, ist zudem fraglich und kann zu einer weiteren Reduzierung des Antragsumfangs führen. Wenn die Maßnahmen nicht in den Teilzahlungsantrag einbezogen werden können, muss die Erzeugerorganisation bis zur Auszahlung des Restbetrages im Folgejahr, also u.U. bis Oktober des Folgejahres (Ende der Haushaltslinie), auf die Erstattung ihrer bereits getätigten Aufwendungen warten.

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Drucksache 595/17 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 74/14

... Artikel 2 regelt das Inkrafttreten der Änderungsverordnung. Dies soll unverzüglich (am Tag nach der Verkündung) geschehen, da der Einreichungstermin für den Sammelantrag, mit dem gemäß vorliegender Änderungsverordnung auch die Umverteilungsprämie 2014 beantragt werden soll, der 15. Mai 2014 ist.

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Drucksache 74/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung (NKR-Nr. 2788)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 409/11

... Das Auswahlverfahren verläuft zweistufig und ist langwierig (7 Monate zwischen dem Einreichungstermin im Mitgliedstaat und der Entscheidung der Kommission), so dass eine kurzfristige, pragmatische und bedarfsgerechte Abwicklung der Kampagnen nur begrenzt möglich ist. Zwei Alternativen wären denkbar:

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Drucksache 409/11




1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik

2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?

2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen

2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?

Frage 1:

3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse

3.1. Der regionale und örtliche Markt

3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten

3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte

3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt

Frage 2:

3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken

3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal

Frage 3:

3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt

Frage 4:

4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse

4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen

Frage 5:

4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt

Frage 6:

5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt

5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?

Frage 7:

5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten

Frage 8:

5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren

Frage 9:

Frage 10:

5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen

Frage 11:

Frage 12:

5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?

Frage 13:

Frage 14:

5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?

Frage 15:

5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?

6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen

Frage 16:


 
 
 


Drucksache 87/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.