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"Elektrokraftfahrzeugen"


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Drucksache 672/13

... Mit der Einführung dieser Regelungen wird einer wiederholten Forderung der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, vom 6./7. April 2011 und vom 4./5.10.2012 entsprochen. Mit letztgenanntem VMK-Beschluss wurde die Bundesregierung gebeten, eine rechtssichere Ermächtigungsgrundlage für das kostenlose oder kostenreduzierte Parken von Elektrokraftfahrzeugen (eKfz) im StVG zu schaffen. Auch für die Kennzeichnung von eKfz bietet sich nach Auffassung der VMK die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Abschnitt 5a
Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

1. Einzeiliges Kennzeichen

2. Zweizeiliges Kennzeichen

2a. Kraftradkennzeichen

3. Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 9 Absatz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a und b Anlage 4 Abschnitt 2a und Abschnitt 5a

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 Absatz 1 Satz2

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 30 Absatz 1 und § 31 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.