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"Eltern- und Familienbildung"


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Drucksache 586/04

... Die Kriterien werden als Mindestkriterien verstanden, die durch landesrechtliche Regelungen ausgedehnt werden können (siehe dazu auch Absatz 6). Bei ihrer Formulierung orientiert sich die Vorschrift z. T. an landesgesetzlichen Regelungen in den neuen Bundesländern, z. T. an der Praxis von Großstädten der westlichen Bundesländer, die bereits heute über ein qualifiziertes Angebot an Tagesbetreuung verfügen. Zwar wird die grundsätzliche Bedeutung der Tagesbetreuung für die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder (auch im Alter unter drei Jahren) nicht verkannt. Dennoch erscheint es weder sachgerecht noch geboten, im Hinblick auf das Kindeswohl der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen einen Vorrang bzw. eine Präferenz vor der Förderung von Kindern durch die Eltern einzuräumen. Diese haben nicht nur einen von der Verfassung vorgegebenen eigenständigen Erziehungsauftrag. Wissenschaftliche Studien sowie die Erfahrung der Praxis bestätigen darüber hinaus, dass gerade die frühe Förderung im Elternhaus prägend für die Gesamtentwicklung des Kindes ist und die Grundlage für die Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege bzw. den Erziehungsauftrag der Schule bildet. Diese Förderung kann durch Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege nicht ersetzt, sondern nur unterstützt und ergänzt werden. Deshalb bedarf es im übrigen neben dem qualitätsorientierten Ausbau der Tagesbetreuung gleichzeitig auch einer Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz durch neue Konzepte und Methoden der Eltern- und Familienbildung. Diesem Zeck dienen neue Angebotsformen wie z.B. Häuser für Kinder. Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung für einen qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung ist deshalb die autonome verantwortungsbewusste Entscheidung der Eltern über die Ausgestaltung und Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.