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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Elterngeldberechtigten"


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Drucksache 54/11

... im laufenden Bezug zulasten der Elterngeldberechtigten für noch nicht begonnene Bezugsmonate herabgesetzt werden muss. Zudem vermeidet die Übergangsregelung den mit den ansonsten erforderlichen Neubescheidungen verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 426/1/06

... Es ist davon auszugehen, dass die meisten Elterngeldberechtigten Einkommensteuerpflichtig sind während nur ein verhältnismäßig geringer Teil von ihnen Arbeitslosengeld II bezieht. Bei den Elterngeldempfängern dürfte der Bezug zum Steuerrecht weit mehr Akzeptanz finden als ein Verweis auf die Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung. Unterschiedliche Einkommensbegriffe im Elterngeldrecht und im Einkommensteuerrecht wären für die Berechtigten nicht nachvollziehbar. Eltern, die sich an Hand ihres vorliegenden Steuerbescheids im Voraus "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/1/06




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

9. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

10. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

11. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 426/06 (Beschluss)

... Es ist davon auszugehen, dass die meisten Elterngeldberechtigten Einkommensteuerpflichtig sind, während nur ein verhältnismäßig geringer Teil von ihnen Arbeitslosengeld II bezieht. Bei den Elterngeldempfängern dürfte der Bezug zum Steuerrecht weit mehr Akzeptanz finden als ein Verweis auf die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung. Unterschiedliche Einkommensbegriffe im Elterngeldrecht und im Einkommensteuerrecht wären für die Berechtigten nicht nachvollziehbar. Eltern, die sich an Hand ihres vorliegenden Steuerbescheids im Voraus "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

7. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

8. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 426/06

... Absatz 4 sieht ausnahmsweise einen Bezug des Elterngeldes durch Verwandte bis dritten Grades (zum Beispiel: Großeltern, Urgroßeltern oder Onkel und Tanten) an Stelle der Eltern vor, wenn beide Eltern gestorben sind oder wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung ihre Kinder in deren ersten 14 Lebensmonaten nicht selbst betreuen können. Andere - insbesondere wirtschaftliche - Härtefälle werden nicht berücksichtigt, weil das Elterngeld dem betreuenden Elternteil eine grundsätzlich ausreichende wirtschaftliche Absicherung bietet, die es ihm ermöglicht, die Betreuung selbst zu übernehmen. Ein Bezug des Elterngeldes durch Verwandte bis dritten Grades soll deshalb auch nur in Betracht kommen, wenn Elterngeld nicht von anderen Elterngeldberechtigten (Eltern, Stiefeltern, Personen, die die Kinder in Adoptionspflege genommen haben) beansprucht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

II. Ziele

III. Wesentliche Neuerungen

1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung

2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen

3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes

4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V . Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu den Absätzen 9 und 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu den Absätzen 19 bis 21

Zu Absatz 22

Zu den Absätzen 23 und 24

Zu Absatz 25

Zu Absätzen 26 bis 27

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.