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"Erneuerungs"


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0818/04
0574/03B
0856/03
Drucksache 135/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt den starken wirtschaftspolitischen Fokus des vorgelegten Aktionsplans, der sich vor allem aus dem Anspruch des europäischen Grünen Deals ableitet, eine wirtschaftspolitische Zukunftsstrategie und ein industriepolitisches Erneuerungsprogramm (zirkuläre Wertschöpfung) vorzusehen. Ein Großteil der angekündigten Initiativen zielt darauf ab, innovativen und ressourcenschonenden Produkten bei emissionsarmen Produktionsverfahren in der Breite der Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen und so neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Auf diese Weise sollen starke, exportorientierte Strukturen geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesichert und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze erhalten sowie neue geschaffen werden.



Drucksache 135/1/20

... 7. Der Bundesrat begrüßt den starken wirtschaftspolitischen Fokus des vorgelegten Aktionsplans, der sich vor allem aus dem Anspruch des europäischen Grünen Deals ableitet, eine wirtschaftspolitische Zukunftsstrategie und ein industriepolitisches Erneuerungsprogramm (zirkuläre Wertschöpfung) vorzusehen. Ein Großteil der angekündigten Initiativen zielt darauf ab, innovativen und ressourcenschonenden Produkten bei emissionsarmen Produktionsverfahren in der Breite der Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen und so neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Auf diese Weise sollen starke, exportorientierte Strukturen geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesichert und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze erhalten sowie neue geschaffen werden.



Drucksache 582/19

... "§ 22b Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 22b
Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen

Artikel 2
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

§ 3a
Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung

Artikel 3
Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Mit Blick auf die Erreichung der vom Bund ausgegebenen Klimaschutzziele ist es kontraproduktiv zu fordern, dass die zu fördernden Infrastrukturen in jedem Fall weit überwiegend in Form eines besonderen Bahnkörpers ausgeführt werden müssen. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Bevorrechtigung der Bahnen entweder durch einen besonderen Bahnkörper oder durch diesbezüglich geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherzustellen ist. Das gilt sowohl für Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2 Absatz 1 als auch für Maßnahmen der Grunderneuerung nach § 2 Absatz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 581/1/19

... Mit Blick auf die Erreichung der vom Bund ausgegebenen Klimaschutzziele ist es kontraproduktiv zu fordern, dass die zu fördernden Infrastrukturen in jedem Fall weit überwiegend in Form eines besonderen Bahnkörpers ausgeführt werden müssen. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Bevorrechtigung der Bahnen entweder durch einen besonderen Bahnkörper oder durch diesbezüglich geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherzustellen ist. Das gilt sowohl für Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2 Absatz 1 als auch für Maßnahmen der Grunderneuerung nach § 2 Absatz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und 4 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 3 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 388/18

... Die Änderungen betreffen Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes. Bei einem Seearbeitszeugnis handelt es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann. Das Seearbeitszeugnis ist im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes mitzuführen. Die Änderungen haben zum Ziel, die kurzzeitige Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses für den Fall zu ermöglichen, dass nach einer Erneuerungsüberprüfung ein neues Seearbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seearbeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 536/18

... "die Aufteilung der Aufgaben zwischen der Kommission und den deutschen Behörden führt [dazu], Letzteren [...] die Erarbeitung der einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Zuschussfähigkeit der Ausgaben zu überlassen, [...] die Kommission [ist] verpflichtet, zu kontrollieren, ob die deutschen Behörden ihre Verpflichtungen in diesem Bereich tatsächlich erfüllen, ohne dass der Kommission dadurch jedoch die Befugnis übertragen würde, bestimmte Regeln in Bezug auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über das Flurbereinigungs- und Dorferneuerungsverfahren vorzuschreiben."36



Drucksache 429/17

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 429/17 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final



Drucksache 643/17

... Die bisherige Förderpraxis hat gezeigt, dass die mit dem Fördergesetz angestrebten Ziele ohne eine Modifikation der Förderbedingungen nicht uneingeschränkt erreichbar sind. So können aufgrund der Beschränkung der Förderung auf den Ersatz vorhandener Anlagen die vom Gesetzgeber intendierten zusätzlichen Kapazitäten nicht geschaffen werden. Das Fördergesetz sollte daher wie das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das in Teilen Vorbild für das SGFFG war, auch den Aus- und Neubau umfassen. Die im Gesetz festgelegte Förderquote von 50 Prozent überfordert in vielen Fällen die Finanzkraft der Betreiber, weil die erzielbaren Trasseneinnahmen der überwiegend im Schienengüterverkehr genutzten Anlagen höchstens die Instandhaltungskosten decken. Die Begrenzung der förderfähigen Planungskosten nur bis zu einer Obergrenze von höchstens 13 Prozent der Baukosten erhöht die Eigenanteile der Betreiber weiter und verschärft somit das bestehende Problem zusätzlich. Die gesetzliche Antragfrist führt oftmals dazu, dass ein bewilligtes Vorhaben nicht wie vorgesehen im Bewilligungsjahr umgesetzt werden kann. Das bislang in § 3 Absatz 2 Satz 2 SGFFG gesetzlich festgeschriebene Priorisierungsverfahren hat in vielen Fällen zur Konsequenz, dass Brückenprojekte oder andere Ingenieurbauwerke aufgrund der im Vergleich zur Umbaulänge hohen Baukosten nicht zu Förderung vorgesehen werden können. Dies konterkariert jedoch den Förderzweck, da diesen oftmals eine Schlüsselrolle für die Befahrbarkeit längerer Schienenwege zukommt und eine Bestandsnetzinvestition in den Schienenweg nicht darstellbar ist, wenn nicht gleichzeitig die notwendige Investition in eine erneuerungsbedürfte Brücke gefördert werden kann.



Drucksache 643/17 (Beschluss)

... Die bisherige Förderpraxis hat gezeigt, dass die mit dem Fördergesetz angestrebten Ziele ohne eine Modifikation der Förderbedingungen nicht uneingeschränkt erreichbar sind. So können aufgrund der Beschränkung der Förderung auf den Ersatz vorhandener Anlagen die vom Gesetzgeber intendierten zusätzlichen Kapazitäten nicht geschaffen werden. Das Fördergesetz sollte daher wie das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das in Teilen Vorbild für das SGFFG war, auch den Aus- und Neubau umfassen. Die im Gesetz festgelegte Förderquote von 50 Prozent überfordert in vielen Fällen die Finanzkraft der Betreiber, weil die erzielbaren Trasseneinnahmen der überwiegend im Schienengüterverkehr genutzten Anlagen höchstens die Instandhaltungskosten decken. Die Begrenzung der förderfähigen Planungskosten nur bis zu einer Obergrenze von höchstens 13 Prozent der Baukosten erhöht die Eigenanteile der Betreiber weiter und verschärft somit das bestehende Problem zusätzlich. Die gesetzliche Antragsfrist führt oftmals dazu, dass ein bewilligtes Vorhaben nicht wie vorgesehen im Bewilligungsjahr umgesetzt werden kann. Das bislang in § 3 Absatz 2 Satz 2 SGFFG gesetzlich festgeschriebene Priorisierungsverfahren hat in vielen Fällen zur Konsequenz, dass Brückenprojekte oder andere Ingenieurbauwerke aufgrund der im Vergleich zur Umbaulänge hohen Baukosten nicht zu Förderung vorgesehen werden können. Dies konterkariert jedoch den Förderzweck, da diesen oftmals eine Schlüsselrolle für die Befahrbarkeit längerer Schienenwege zukommt und eine Bestandsnetzinvestition in den Schienenweg nicht darstellbar ist, wenn nicht gleichzeitig die notwendige Investition in eine erneuerungsbedürfte Brücke gefördert werden kann.



Drucksache 713/17

... 6. COM(2016)940: Investieren in Europas Jugend; COM(2016)941: Verbesserung und Modernisierung der Bildung; COM(2017)248: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht; COM(2017)247: Eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 731/17

... Durch ihre Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums nimmt die GAP bei der Förderung ländlicher Gebiete eine führende Rolle ein. Zwar können alle makroökonomischen und sektorbezogenen politischen Maßnahmen Auswirkungen auf ländliche Gemeinschaften haben und bieten viele EU-Fonds Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung des Wohlstands im ländlichen Raum, doch wird dieses Erneuerungspotenzial in ländlichen Gebieten nicht immer optimal genutzt. Daher ist die Kommission entschlossen, einen Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum ("rural proofing") zu unterstützen, durch den relevante politische Strategien systematisch aus der Perspektive des ländlichen Raums analysiert und dabei mögliche Folgen für ländliche Gemeinschaften berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 696/17

... Diese kurzfristige Finanzierung wird im Jahr 2018 durch eine Finanzierung im Rahmen der Initiative Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung unter dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ergänzt. Maßnahmen wie die Sicherstellung der physischen Widerstandsfähigkeit von Gebäuden, der physische Schutz von stark frequentierten Orten und die Förderung einer eingebauten Sicherheit ("security by design") kommen für eine Finanzierung in Betracht. Dazu könnten auch Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der öffentlichen Sicherheit durch die Gestaltung des öffentlichen Raums, durch Beleuchtungen und durch Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Rahmen von Stadterneuerungsmaßnahmen gehören. Zur Sondierung des Interesses und der etwaigen Ideen der Städte hinsichtlich der Erprobung innovativer Lösungen für sicherheitsbezogene Herausforderungen im öffentlichen Raum hat die Kommission am 15. September 2017 eine Aufforderung zur Interessenbekundung in Bezug auf innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung lanciert. Die Beiträge werden der Kommission als Grundlage für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in diesem Bereich dienen. Darauf aufbauend wird die Kommission im Oktober 2018 im Rahmen der Initiative "Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung" eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Gesamtbudget von bis zu 100 Mio. EUR veröffentlichen, wobei ein Schwerpunkt auf der Sicherheitsthematik liegen wird.



Drucksache 429/1/17

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final



Drucksache 432/16 (Beschluss)

... als umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsträger stärker als bisher Unterstützung erfahren muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Emissionen der Binnenschiffe in Relation zur Transportleistung deutlich gesenkt werden. Durch den Einsatz neuer, emissionsärmerer Motoren sowie eine attraktive Förderkulisse für die Nachrüstung mit Schadstoffminderungstechnik, die über das bisherige Angebot deutlich hinausgeht, kann dieses Ziel erreicht werden. Mit LNG-Antrieben und Landstromversorgungen stehen emissionsarme Antriebe bzw. emissionsfreie Schiffsversorgungen zur Verfügung. Die lange Nutzungsdauer der Schiffe, Überkapazitäten auf dem Markt sowie häufig unterkapitalisierte Marktakteure stellen ein deutliches Hemmnis für die erforderlichen kapitalintensiven Erneuerungsinvestitionen dar. Hier bedarf es dringend umfassender Ansätze, um den Markt mit Schiffen mit emissionsarmen Antrieben sowie entsprechenden Versorgungsinfrastrukturen auszustatten, da ansonsten der klimafreundliche Verkehrsträger Akzeptanz und Marktanteile verlieren wird.

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Drucksache 432/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.