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"Erwerbstatistikverordnung"


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Drucksache 289/06

... Nach § 5 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes sind Rechtsverordnungen nach dieser Vorschrift auf längstens drei Jahre zu befristen. Die Erwerbstatistikverordnung ist am 15. Mai 2004 in Kraft getreten. Mit der Festsetzung des Zeitpunkts des Außerkrafttretens auf den 14. Mai 2007 wird die maximale Geltungsdauer der Erwerbsstatistikverordnung ausgeschöpft. Dies ermöglicht die Verlängerung der Telefonerhebung bis Berichtsmonat April 2007.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

C. Kosten


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.