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101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erziehungsbedarf"


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Drucksache 168/09

... Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hatte sich bisher nur mit dem so genannten sächlichen Existenzminimum - also im Wesentlichen mit den Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts - und mit dem zum Kinderexistenzminimum gehörenden Betreuungs- und Erziehungsbedarf befasst. Aufwendungen der steuerpflichtigen Person für die Kranken- und Pflegeversorgung für sich, ihren nicht dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten und ihre Kinder - insbesondere entsprechende Versicherungsbeiträge - können aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 auch Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 587/1/09

... ") Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen leitet sich dabei entgegen der Auffassung der Bundesregierung nicht aus dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts ab. Dieser setzt eine rechtskräftige Verurteilung der jungen Gefangenen, mithin die gerichtliche Feststellung eines Erziehungsbedarfs, voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 4a § 117 Absatz 4, 5 StPO , Nummer 9a § 140 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 Satz 2 StPO , Nummer 9b § 141 Absatz 1, 3 Satz 4, Absatz 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 119 Absatz 2 Satz 2, 3 - neu - , 4 - neu - , 5 - neu - StPO

3. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 89c JGG , Nummer 7 § 110 Absatz 2 JGG


 
 
 


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