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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fachrichtungs- oder Schwerpunktbezeichnung"


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Drucksache 661/05

1) Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungs- oder Schwerpunktbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Die Vorschriften im einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 572/03

... 1) Sofern zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtungs- oder Schwerpunktbezeichnung aufgeführt ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/03




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil ,

II. Die Vorschriften im einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


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