[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

121 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fachverfahren"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Mit § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 4 PAuswG-E sollen Schriftformerfordernisse gestrichen werden, wonach die antragstellende Person bislang die Entscheidung über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und die Bestätigung des Erhalts von Informationen schriftlich zu bestätigen hat. In der Einzelbegründung heißt es hierzu, dass mit der Streichung "das Antragsverfahren beschleunigt und die Medienbruchfreiheit gefördert" und die Erklärung im Fachverfahren dokumentiert werde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,

20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 178/12

... behörde übermittelten Antwortdatensätze dürfen in das Wohngeldfachverfahren übernommen werden und sind durch die Wohngeldbehörde zu überprüfen. Führt die Überprüfung nicht zu abweichenden Feststellungen, sind diese Antwortdatensätze unverzüglich manuell zu löschen. Führt die Überprüfung zu abweichenden Feststellungen, dürfen diese Antwortdatensätze zur Weiterverwendung im Wohngeldfachverfahren gespeichert werden, um eine mögliche rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu klären und überzahlte Beträge zurückzufordern. In diesem Fall erfolgt eine maschinelle Löschung der Daten erst bei Löschung der Akte im Wohngeldverfahren.



Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Die elektronische Übermittlung der Daten bemisst sich für Standesämter nach § 63 Absatz 1 und 3 PStV. Die erforderlichen Mitteilungen wurden im Datenaustauschformat XPersonenstand modelliert, so auch die Mitteilungen an die Statistischen Landesämter. Sollte es im Hinblick auf die zu übermittelnden Daten zu Veränderungen kommen, sind die Umsetzungsfristen für die Verfahrenshersteller zu beachten. So haben die Verfahrenshersteller im Personenstandswesen nach Veröffentlichung von Änderungen an der Spezifikation im Bundesanzeiger neun Monate Zeit, die Fachverfahren zu implementieren (als Umsetzungsstichtage sind der 1. Mai und der 1. November eines Jahres vorgegeben). Entsprechendes gilt für die Datenübermittlungen durch die Meldebehörden. Die in den Fachverfahren der Meldebehörden abgebildeten Nachrichten an die Statistik müssen an die neuen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Angesichts des hierfür erforderlichen zeitlichen Vorlaufs sollten die sowohl für das Personenstandswesen als auch für das Meldewesen in den XÖV-Standards verbindlich vorgegebenen Release-Termine berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Die elektronische Übermittlung der Daten bemisst sich für Standesämter nach § 63 Absatz 1 und 3 PStV. Die erforderlichen Mitteilungen wurden im Datenaustauschformat XPersonenstand modelliert, so auch die Mitteilungen an die Statistischen Landesämter. Sollte es im Hinblick auf die zu übermittelnden Daten zu Veränderungen kommen, sind die Umsetzungsfristen für die Verfahrenshersteller zu beachten. So haben die Verfahrenshersteller im Personenstandswesen nach Veröffentlichung von Änderungen an der Spezifikation im Bundesanzeiger neun Monate Zeit, die Fachverfahren zu implementieren (als Umsetzungsstichtage sind der 1. Mai und der 1. November eines Jahres vorgegeben). Entsprechendes gilt für die Datenübermittlungen durch die Meldebehörden. Die in den Fachverfahren der Meldebehörden abgebildeten Nachrichten an die Statistik müssen an die neuen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Angesichts des hierfür erforderlichen zeitlichen Vorlaufs sollten die sowohl für das Personenstandswesen als auch für das Meldewesen in den XÖV-Standards verbindlich vorgegebenen Release-Termine berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 263/12

... § 6 Absatz 1 regelt die Einrichtung eines zentralen und länderübergreifenden elektronischen Informations- und Kommunikationssystems der Länder. Über das Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 6 Absatz 1 sollten die abgefragten Informationen auch in einem strukturierten und mit Metadaten versehenen Format angeboten werden, das die Übernahme der Daten in Fachverfahren/E-Akte-Systeme erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Das Schuldnerverzeichnis

§ 1
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Abschnitt 2
Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 2
Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 3
Vollziehung von Eintragungsanordnungen

§ 4
Löschung von Eintragungen

Abschnitt 3
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 5
Einsichtsberechtigung

§ 6
Einsichtnahme

§ 7
Registrierung

§ 8
Abfragedate n ü be rm ittl u ng

§ 9
Informationsverwendung

§ 10
Ausschluss von der Einsichtnahme

§ 11
Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Rechtsweg

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses


 
 
 


Drucksache 613/12

... Das o.g. Gesetz sieht ausdrücklich die unverzügliche Löschung aller Daten durch die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren vor, die nach den §§ 96, 97 sowie §§ 99 bis 102 in der bis zum 02.12.11 geltenden Fassung an sie übermittelt und gespeichert wurden sowie aller sonstigen im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen und gespeicherten Daten. Die Löschung dieser Daten ist in einem komplexen Verfahren unter Aufsicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erfolgt (s. Pressemitteilung des BfDI vom 16. April 12 in der Anlage).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/12




Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates 608/11 B zum Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA vom 4. November 2011


 
 
 


Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz wird derzeit nicht abschließend bezifferbare finanzielle Aufwände der Länder für die flächendeckende Schaffung der erforderlichen Infrastruktur (Aus- beziehungsweise Aufbau von Signatur-, Leitungs- und Netzinfrastruktur) sowie für die Anpassungen der Justiz-Fachverfahren verursachen (vgl. hierzu im Einzelnen den Bericht der Unterarbeitsgruppe "Konsequenzen" der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz vom 28. Januar 2011). Die konkret ausgelösten Kosten werden in den Ländern in unterschiedlicher Höhe anfallen, da dort diesbezüglich unterschiedliche Entwicklungsstände und Rahmenbedingungen zu verzeichnen sind. Die Justiz ist derzeit jedoch aufgrund bereits bestehender gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel wegen der Einführung des Zentralen Testamentsregisters und der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) ohnehin gezwungen, in den Ausbau der elektronischen Kommunikation zu investieren. Außerdem werden in einer Übergangszeit bis zur flächendeckenden Einführung der führenden elektronischen Akte erhöhte Druck- und Scanaufwände durch Medienbrüche anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130c
Aktenausdruck

§ 130d
Elektronische Akte

§ 130e
Akteneinsicht; Abschriften

§ 130f
Datenträgerarchiv

§ 174a
Zustellung mittels elektronischer Übermittlung

§ 187
Veröffentlichung der Benachrichtigung

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46f
Aktenausdruck

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 9
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 50a
Bekanntmachungsorgan des Vereins

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 38

§ 39

§ 40

§ 168

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung des Signaturgesetzes

§ 5a
Vergabe von Organisationszertifikaten

§ 7a
Inhalt von Organisationszertifikaten

§ 8a
Sperrung von Organisationszertifikaten

Artikel 16
Änderung des Verschollenheitsgesetzes

§ 20

Artikel 17
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen

Artikel 19
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Grundbuchordnung

§ 137
Form elektronischer Dokumente

Artikel 21
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 22
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 24
Änderung der Kostenordnung

Artikel 25
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 26
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 28
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 29
Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 30
Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 31
Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 32
Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 33
Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher

2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis

3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur

4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren

5. Elektronisches Schutzschriftenregister

6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen

7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung

8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu den §§ 130c

Zu § 130e

Zu § 130f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Artikel 31 bis 33
(Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 34


 
 
 


Drucksache 265/12

... Die Einsichtnahme setzt eine Registrierung nach § 8 Absatz 2 voraus. Über das Informations- und Kommunikationssystem im Sinne von § 7 Absatz 1 sollten die abgefragten Informationen auch in einem strukturierten und mit Metadaten versehenen Format angeboten werden, das die Übernahme der Daten in von solchen Einsichtsberechtigten genutzte Fachverfahren/E-Akte-Systeme erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Vermögensverzeichnisregister

§ 3
Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse

§ 4
Elektronische Übermittlung der Vermögensverzeichnisse

§ 5
Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse

§ 6
Löschung der Vermögensverzeichnisse

§ 7
Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis

§ 8
Registrierung

§ 9
Ende der Nutzungsberechtigung

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2011: Verordnung über das Vermögensverzeichnis


 
 
 


Drucksache 557/1/12

... ) Schriftformerfordernisse gestrichen werden, wonach die antragstellende Person bislang die Entscheidung über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und die Bestätigung des Erhalts von Informationen schriftlich zu bestätigen hat. In der Einzelbegründung heißt es hierzu, dass mit der Streichung "das Antragsverfahren beschleunigt und die Medienbruchfreiheit gefördert" und die Erklärung im Fachverfahren dokumentiert werde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 EGovG

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

13. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

14. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

16. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG ^

19. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

20. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG *, Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 87a Absatz 3 und 4 AO

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

23. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 VwVfG

24. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

25. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

26. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

27. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

28. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

29. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

30. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

31. Zu Artikel 26a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 4, Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 BImSchG , Artikel 26b - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, § 6 der 9. BImSchV

'Artikel 26a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 26b
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

32. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

33. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 524/1/11

... Indirekte Aufwände entstehen durch die mit § 23 Absatz 3 und 4 BMG-E bundesweit zugelassene Nutzung des vorausgefüllten Meldescheins, die notwendige Anpassung der Einwohner-Fachverfahren sowie die notwendige Anpassung der Datenübermittlungsvorschriften der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 19 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

31. Zu Artikel 1 § 47 BMG

32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 608/11 (Beschluss)

... IV in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes an die Zentrale Speicherstelle und an die Registratur Fachverfahren übermittelt wurden und gespeichert werden, sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen und gespeicherten Daten von der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren unverzüglich zu löschen sind.



Drucksache 608/1/11

... IV in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes an die Zentrale Speicherstelle und an die Registratur Fachverfahren übermittelt wurden und gespeichert werden, sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen und gespeicherten Daten von der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren unverzüglich zu löschen sind.



Drucksache 264/11

... Darüber hinausgehende finanzielle Auswirkungen der Änderungsverordnung ergeben sich nur insoweit, als einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate festgelegt werden. Hierdurch entstehen jeder Ausländerbehörde Kosten in Höhe von etwa 100 Euro für den Erwerb eines Online-Services-Computer-Interface (OSCI-) Zertifikats für den Datentransport. Dieses Zertifikat kann grundsätzlich auch für die Verschlüsselung der Inhaltsdaten genutzt werden. Sofern dies in den einzelnen Ausländerbehörden nicht möglich oder nicht gewünscht ist, wird ein entsprechendes zweites Zertifikat benötigt, um die Datenverschlüsselung zu gewährleisten. Das zweite Zertifikat verursacht ebenfalls Kosten in Höhe von etwa 100 Euro. Kosten für Hardware oder Netzerweiterung sind auf Grund der bestehenden IT-Infrastruktur in den Ausländerbehörden nicht zu erwarten. Kosten für Updates von Fachverfahren in den Ausländerbehörden können nicht beziffert werden, da diese von der jeweiligen Gestaltung des Vertrags zwischen den Ausländerbehörden und den Herstellern abhängig sind. Ebenfalls nicht beziffert werden können Kosten, die für die Realisierung von Software-Anpassungen entstehen, da dieser Aufwand in den einzelnen Ausländerbehörden anwendungsspezifisch ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.

§ 45a
Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis

§ 45b
Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen

§ 45c
Gebühr bei Neuausstellung

§ 57a
Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.

§ 61h
Anwendung der Personalausweisverordnung

§ 76a
Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen

Anlage
D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummern 17 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Anlage
D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 524/11 (Beschluss)

... Indirekte Aufwände entstehen durch die mit § 23 Absatz 3 und 4 BMG-E bundesweit zugelassene Nutzung des vorausgefüllten Meldescheins, die notwendige Anpassung der Einwohner-Fachverfahren sowie die notwendige Anpassung der Datenübermittlungsvorschriften der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG

11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG

14. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG

15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG

16. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

17. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG

18. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG

19. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG

21. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG

22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG

23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG

24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG

25. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG

26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG

27. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG

28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG

29. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG

30. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG

33. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG

34. Zu Artikel 1 allgemein

35. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen


 
 
 


Drucksache 608/11

... (1) Alle Daten, die nach den §§ 96, 97 sowie 99 bis 102 in der bis zum Ablauf des ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung an die Zentrale Speicherstelle und an die Registratur Fachverfahren übermittelt wurden und gespeichert werden, sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises entstandenen und gespeicherten Daten sind von der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren unverzüglich zu löschen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat den nach § 99 Absatz 3 Satz 2 in der bis zum Ablauf des ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung verwalteten Datenbank-Hauptschlüssel unverzüglich zu löschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/11




‚Artikel 3 Änderung des ELENA-Verfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 119
Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; Löschung der bisher gespeicherten Daten

Artikel 5
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Aufhebung ELENA-Datensatzverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 536/10

... Für die Ausländerbehörden können weitere Kosten entstehen, wenn sie ihren Bestand an entsprechender technischer Ausstattung ergänzen möchten oder im Hinblick auf den elektronischen Aufenthaltstitel Anpassungen bezüglich der Ablauforganisation und den Fachverfahren erforderlich werden. Diese Aufwendungen können auf Grund der heterogenen Struktur der Ausländerbehörden in den Bundesländern derzeit noch nicht beziffert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 78
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 78a
Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen

§ 105b
Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu § 63

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige


 
 
 


Drucksache 824/10

... Die Änderungen haben Auswirkungen auf den bundeseinheitlichen OSCI-Standard XMeld und müssen noch durch die OSCI-Leitstelle erarbeitet und von den Herstellern der Fachverfahren umgesetzt werden. Die technischen und organisatorischen Vorarbeiten lassen ein Inkrafttreten der Verordnung zum 1. November 2011 zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugskosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1491: Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 545/10

... Durch die Neuregelung entstehen für die Fachverfahrenshersteller zusätzliche Programmierkosten in nicht bekannter Höhe. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Vier Informationspflichten für die Verwaltung werden erweitert:

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft:

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1352: Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 889/09 (Beschluss)

... Die Hersteller der Fachverfahren benötigen für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der PStG-VwV in ihre Systeme eine Vorbereitungszeit. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09 (Beschluss)




1. Zu Nummer A 2.1.3., A 2.1.4. Satz 1, A 2.1.5, A 2.1.6 und Nummer 56.1.3.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Nummer 12.4.1. Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3

5. Zu Nummer 28.3.

6. Zu Nummer 31.2. Satz 1

7. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:

8. Zu Nummer 59.2.1.

9. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1

10. Zu Nummer 65.7. Satz 2

11. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4

12. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.

13. Zu Teil II Satz 1


 
 
 


Drucksache 53/09 (Beschluss)

... Die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren werden vom Bund finanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 95 Absatz 1 Nummer 4 und Nummer 5 SGB IV , Artikel 9 § 23 Absatz 2 Satz 2 und § 33 Absatz 1a WoGG und Artikel 11 Absatz 2 Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 104 Satz 1, Satz 2, Satz 3 SGB IV , Nummer 12 § 115 SGB IV


 
 
 


Drucksache 884/1/09

... hat sich durch das Erste Gesetz zur Änderung des BEEG erledigt. Nunmehr trifft Nummer 5 eine Übergangsregelung mit dem Ziel, den Ländern die rechtzeitige Anpassung ihrer IT-Fachverfahren an die geänderte Rechtslage zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/1/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständige Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Im Einzelnen:

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Im Einzelnen:

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Sätze 5 und 6

Satz 7

Zu Buchstabe c

Satz 4 Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 199/09

... Die Finanzierung für die Errichtung und den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren erfolgt für den Zeitraum 2009 bis einschließlich 2013 durch einen verlorenen Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von jährlich bis zu 11 Millionen Euro, insgesamt in Höhe von bis zu 55 Millionen Euro."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/09




Anlage
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)

Zu Artikel 1 Nummer 9

Neunter Abschnitt

§ 115
Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises


 
 
 


Drucksache 53/2/09

... Die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren werden vom Bund finanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/2/09




Zu Artikel 1 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 889/1/09

... Die Hersteller der Fachverfahren benötigen für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der PStG-VwV in ihre Systeme eine Vorbereitungszeit. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/1/09




1. Zu Nummer A 2.1.3. und A 2.1.4. Satz 1 Nummer A 2.1. ist wie folgt zu ändern:

3 2.

3 3.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:

5. Zu Nummer 9.1. Satz 2

6. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1*

7. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 2*

8. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3 Nummer 13.4. ist wie folgt zu ändern:

9. Zu Nummer 21.4.3.

10. Zu Nummer 28.3.

11. Zu Nummer 31.2. Satz 1

12. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu Nummer 59.2.1.

14. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1

15. Zu Nummer 65.7. Satz 2

16. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4

17. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.

18. Zu Teil II Satz 1


 
 
 


Drucksache 696/09

... 22.4.1 Eine Berichtigung im Sinne des Absatzes 4 ist jede Fortschreibung i.S.d. § 4a Absatz 1 MRRG, also auch die Ergänzung des Melderegisters. Die Berichtigung erfolgt durch die jeweiligen Fachverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 763/08

... Bund, Ländern und Gemeinden entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen und gegebenenfalls für die Anschaffung der notwendigen Hardware geringe, einmalige Kosten, die angesichts der unterschiedlichen Gestaltung der jeweiligen Fachverfahren nicht beziffert werden können. Die entstehenden Mehrkosten des Bundes werden in den jeweiligen Einzelplänen durch Umschichtungen aufgefangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Mitteilungen zum Zentralregister

§ 2
Mitteilungen zum Erziehungsregister

§ 3
Mitteilungsfrist

§ 4
Datenfernübertragung

§ 5
Dringende Anfragen

§ 6
Antragstellung aus dem Ausland

§ 7
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

§ 8
Hinweispflicht

§ 9
Einsicht in Auskünfte bei dem Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

§ 10
Einholung eines Führungszeugnisses durch Behörden

§ 11
Gestaltung, Form und Übermittlungsweg

§ 12
Abführen von Gebühren

§ 13
Antrag auf Anordnung einer Registervergünstigung; Prüfung des Antrags

§ 14
Antrag auf Tilgung einer Jugendstrafe

§ 15
Begründungspflicht

§ 16
Rechtsbehelfsbelehrung

§ 17
Bekanntmachung ablehnender Entscheidungen

§ 18
Behandlung von förmlichen Beschwerden durch die Registerbehörde

§ 19
Mitteilungen zum Verkehrszentralregister

§ 20
Entscheidungen des Bundesministeriums der Justiz

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 637: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Die Entlastung ist allerdings mit einem Mehraufwand in sächlicher Hinsicht zu erkaufen. Die Zentralisierung und Automatisierung wichtiger Tätigkeiten der Vollstreckungsgerichte, welche die personelle Entlastung ermöglicht, dürfte einmalige Kosten für die Entwicklung und Programmierung eines entsprechenden Fachverfahrens in Höhe von 0,5 bis 1,8 Mio. Euro sowie laufende Kosten von 3,5 bis 4,5 Mio. Euro jährlich für die Hardware-Ausstattung einer länderübergreifenden Einrichtung verursachen, die bestimmte Aufgaben (Datenbearbeitung, Internetportal, Nutzerregistrierung und Einzug der Kosten für Internetauskünfte) bündelt. Diese Kosten werden von den Ländern anteilig zu tragen sein. Sofern die Datenbearbeitung von den Ländern nicht an einem technischen Standort gebündelt, sondern jeweils im eigenen technischen und organisatorischen Umfeld betrieben wird, können durch den Verlust von Synergieeffekten Mehrkosten für die Ausstattung der einzelnen zentralen Vollstreckungsgerichte anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 561/08 (Beschluss)

... 4. Aufbau und Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren sollen in den ersten fünf Jahren ab 2009 durch ein unverzinsliches Darlehen des Bundes bis zur Höhe von 55 Mio. Euro vorfinanziert werden. Die Rückzahlung des Darlehens soll ab 2019 über Gebühren für den Datenabruf erfolgen. Für die laufenden Kosten werden ab 2014 laufende Gebühren erhoben. Die voraussichtliche Höhe der Abrufgebühren ab 2014 beziehungsweise ab 2019 einschließlich Darlehensrückzahlungsquote wird im Gesetzentwurf nicht beziffert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Anwendungsbereich des Gesetzes

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 3 Abs. 2 SGB IV , Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und Satz 5, Abs. 4 Satz 1, § 98 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV und Nr. 14 § 119 Abs. 3 SGB IV

13. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV und Artikel 9 Änderung des WoGG

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IV

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 SGB IV

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 99 Überschrift; Abs. 8 bis 11 - neu - SGB IV

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB IV

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 6 Satz 2 - neu - SGB IV

20. Zu Artikel 8 Nr. 01 - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1a - neu -; Abs. 2 Nr. 3.2, Nr. 3.3 und Nr. 5.3 WoFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 561/08

... Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2014 die Kosten für den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren in Form eines Abrufentgeltes auf die abrufenden Behörden umgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 95
Anwendungsbereich

§ 96
Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten

§ 97
Pflichten des Arbeitgebers

§ 98
Mitwirkung des Beschäftigten

Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

§ 99
Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle

§ 100
Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren

Vierter Titel Abrufverfahren

§ 101
Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle

§ 102
Pflichten der abrufenden Behörde

§ 103
Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren

Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens

§ 104
Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 115
Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 118
Bundeseinheitliche Regelung

§ 119
Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

§ 120
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA

§ 320a
Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer

Artikel 4
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 8
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 91
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber

2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren

II. Maßnahmen und Ziele

1. Ergebnisse des Modellvorhabens

2. Struktur des ELENA-Verfahrens

III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Zweck der Datenspeicherung

Organisatorischer Datenschutz

4 Angemessenheit

IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit

1. Eignung

a Aufbau neuer Bürokratie?

b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?

2. Alternativen

a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen

b Grundsatz der Freiwilligkeit

c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

3. Kostenverteilung

V. Zuständigkeit des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

3. Bundeseinheitliche Geltung

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Allgemeine Kostenwirkung

2. Preiswirkung

3. Bürokratiekosten

3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft

3.2 Bürokratiekosten der Bürger

3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 100

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)


 
 
 


Drucksache 304/08

... Die Zentralisierung und Automatisierung wichtiger Tätigkeiten der Vollstreckungsgerichte, welche die personelle Entlastung ermöglicht, dürfte einmalige Kosten für die Entwicklung und Programmierung eines entsprechenden Fachverfahrens in Höhe von 0,5 bis 1,8 Mio. Euro sowie laufende Kosten von 3,5 bis 4,5 Mio. Euro jährlich für die Hardware-Ausstattung einer länderübergreifenden Einrichtung verursachen die bestimmte Aufgaben (Datenbearbeitung, Internetportal, Nutzerregistrierung und Einzug der Kosten für Internetauskünfte) bündelt. Diese Kosten werden von den Ländern anteilig zu tragen sein. Sofern die Datenbearbeitung von den Ländern nicht an einem technischen Standort gebündelt, sondern jeweils im eigenen technischen und organisatorischen Umfeld betrieben wird, können durch den Verlust von Synergieeffekten Mehrkosten für die Ausstattung der einzelnen zentralen Vollstreckungsgerichte anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

§ 35

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Allgemeines Vollstreckungsrecht

e Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 544/08 (Beschluss)

... Die in der Inkrafttretensregelung vorgesehene Frist zum 1. November 2009 ist für Anpassung des Standards für Datenübermittlungen im Meldewesen, der sich anschließenden Implementierung in die Einwohnerfachverfahren sowie die Aktualisierung bei den rd. 5 000 Meldebehörden nicht ausreichend.



Drucksache 544/1/08

... Die in der Inkrafttretensregelung vorgesehene Frist zum 1. November 2009 ist für Anpassung des Standards für Datenübermittlungen im Meldewesen, der sich anschließenden Implementierung in die Einwohnerfachverfahren sowie die Aktualisierung bei den rd. 5 000 Meldebehörden nicht ausreichend.



Drucksache 561/1/08

... 5. Aufbau und Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren sollen in den ersten fünf Jahren ab 2009 durch ein unverzinsliches Darlehen des Bundes bis zur Höhe von 55 Mio. Euro vorfinanziert werden. Die Rückzahlung des Darlehens soll ab 2019 über Gebühren für den Datenabruf erfolgen. Für die laufenden Kosten werden ab 2014 laufende Gebühren erhoben. Die voraussichtliche Höhe der Abrufgebühren ab 2014 beziehungsweise ab 2019 einschließlich Darlehensrückzahlungsquote wird im Gesetzentwurf nicht beziffert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Anwendungsbereich des Gesetzes

16. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 3 Abs. 2 SGB IV , Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und Satz 5, Abs. 4 Satz 1, § 98 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV und Nr. 14 § 119 Abs. 3 SGB IV

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 95 Abs. 1 Nr. 5 SGB IV und Artikel 9 Änderung des WoGG

20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB IV

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 SGB IV

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 97 Abs. 2 Satz 3, Satz 5 - neu - , § 99 Abs. 2 Satz 4, § 100 Abs. 7 Satz 4, § 101 Abs. 2 Satz 3, § 102 Abs. 3 Satz 3 SGB IV

23. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 99 Überschrift; Abs. 8 bis 11 - neu - SGB IV

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

24. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB IV

25. Zu Artikel 8 Nr. 01 * - neu - § 21 Abs. 1 Satz 1a - neu - und Abs. 2 Nr. 3.2 WoFG

26. Zu Artikel 8 Nr. 01* - neu - § 21 Abs. 2 Nr. 3.3 und 5.3 WoFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 713/08

... (2) Datenverarbeitungsverfahren für die Erstellung, Fortführung, Suche und Anzeige der Personenstandseinträge (Fachverfahren) müssen gewährleisten, dass die nach dieser Verordnung erforderliche dauerhaft überprüfbare qualifizierte elektronische Signatur vor einer Speicherung im Personenstandsregister angebracht wird und bei jeder Bereitstellung eines Registereintrags zur Bearbeitung im Fachverfahren die Signatur überprüft wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Standesamt

§ 2
Übersetzung in die deutsche Sprache

§ 3
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift

§ 4
Rückgabe von Urkunden

§ 5
Prüfungspflicht

§ 6
Anzeige eines Personenstandsfalls

§ 7
Zurückstellen der Beurkundung

§ 8
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Kapitel 2
Personenstandsregister

Abschnitt 1
Betrieb elektronischer Personenstandsregister

§ 9
Personenstandsregister, Registerinhalt

§ 10
Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern

§ 11
Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren

§ 12
Herstellererklärung

§ 13
Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme

§ 14
Berechtigungskonzept

Abschnitt 2
Führung der Personenstandsregister

§ 15
Personenstandsregister

§ 16
Haupteintrag

§ 17
Folgebeurkundungen

§ 18
Hinweise

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

§ 20
Sicherungsregister

§ 21
Abschluss der Personenstandsregister

§ 22
Sammelakten

§ 23
Namensangabe

§ 24
Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters

§ 25
Übergabe der Register und Sammelakten an Archive

§ 26
Suchverzeichnisse

§ 27
Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin

Kapitel 3
Eheschließung

§ 28
Anmeldung

§ 29
Eheschließung

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

§ 30
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

§ 31
Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

§ 32
Geburten in Fahrzeugen

§ 33
Nachweise bei Anzeige der Geburt

§ 34
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

§ 35
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 36
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

§ 37
Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern

§ 38
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

§ 39
Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen

§ 40
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 41
Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

§ 42
Testamentsverzeichnis

§ 43
Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern

§ 44
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

§ 45
Angleichung von Namen

§ 46
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Kapitel 8
Berichtigungen

§ 47
Berichtigungen

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Abschnitt 1
Personenstandsurkunden

§ 48
Personenstandsurkunden

§ 49
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

§ 50
Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 51
Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

§ 52
Internationales Stammbuch der Familie

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

§ 53
Benutzung durch Personen

§ 54
Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 55
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

Abschnitt 3
Mitteilungen

§ 56
Mitteilungen an das Standesamt

§ 57
Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister

§ 58
Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister

§ 59
Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister

§ 60
Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister

§ 61
Mitteilungen für statistische Zwecke

§ 62
Besonderheiten bei Mitteilungen

§ 63
Datenübermittlung

§ 64
Abrufverfahren

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65
Übergangsbeurkundungen

§ 66
Fortführung von Altregistern

§ 67
Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag

§ 68
Fortführung des Heiratseintrags

§ 69
Übernahme in elektronische Personenstandsregister

§ 70
Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen

§ 71
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister

§ 72
Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin

§ 73
Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 74
Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)

§ 75
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Datenfelder in den Personenstandsregistern

Allgemeine Registerangaben für alle Register

3 Geburtenregister

3 Eheregister

3 Lebenspartnerschaftsregister

3 Sterberegister

Anlage n
2-12

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung

II. Schwerpunkte der Verordnung

1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen

2. Elektronisches Beurkundungsverfahren

a Datenformat

b Signaturanwendung

c Sicherheitsanforderungen

d Aufbau und Inhalt der Register

e Datenaustausch

f Altdatenerfassung

3. Zuständigkeit

4. Finanzielle Auswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Kapitel 2
Personenstandsregister

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Kapitel 3
Eheschließung

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

Zu § 30

Kapitel 5
Geburt

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 6
Sterbefall

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Kapitel 8
Berichtigungen

Zu § 47

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


 
 
 


Drucksache 222/07

... Das Ergebnis der Zusammenführungen nach Absatz 1 wird von den statistischen Ämtern der Länder weiter bearbeitet. Dafür haben sie Zugriff auf das Ergebnis der Zusammenführung nach Absatz 1. Die zentrale technische Infrastruktur des Statistischen Bundesamtes (Server, Speicher, Netzzugang) gewährt den notwendigen Zugang zu dem gemeinsam von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder genutzten zentralen Fachverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat

§ 2
Anschriften- und Gebäuderegister

§ 3
Ortsverzeichnis

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 5
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden

§ 6
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 7
Zusammenführung der Angaben

§ 8
Ordnungsnummern

§ 9
Sondergebäude

Abschnitt 3
Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung

§ 10
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 11
Geheimhaltung

§ 12
Nutzung allgemein zugänglicher Quellen

§ 13
Datenübermittlungen

§ 14
Kosten

§ 15
Löschung

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 244/07

... Traditionelle Klageverfahren bei grenzüberschreitenden Patentstreitigkeiten involvieren Mehrfachverfahren in mehreren Gerichtsbarkeiten und bringen die Gefahr langwieriger Auseinandersetzungen, abweichender Ergebnisse und hoher Rechtsstreitkosten mit sich. Eine europäische Patentgerichtsbarkeit wie die zuvor dargelegte würde zu allen diesen Aspekten die Situation in Europa erheblich verbessern.



Drucksache 53/06

... So kann es dazu kommen, dass Beschuldigte, Opfer und Zeugen in mehreren Ländern vor Gericht geladen werden. Sie werden durch Mehrfachverfahren in ihren Rechten und Interessen, z.B. in ihrer Freizügigkeit, eingeschränkt. Die anwaltliche Vertretung wird komplizierter und zieht höhere Kosten nach sich. Damit einher geht auch eine stärkere psychische Belastung. In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollten solche negativen Wirkungen nach Möglichkeit vermieden und die Mehrfachverfolgung wegen ein und derselben Straftat begrenzt werden.



Drucksache 796/05

... Der Wegfall zahlreicher Aufgaben der Erfassungsbehörden, insbesondere im Rahmen des Aufenthaltsfeststellungsverfahrens, führt insgesamt - unter Berücksichtigung entstehender Kosten für erforderliche Programmierungen von Fachverfahren oder organisatorischen Vorkehrungen - zu nicht bezifferbaren Einsparungen bei den für das Erfassungsverfahren zuständigen kommunalen Meldebehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Personenkreis

3 Erfassungsbehörden

Geschäftsverkehr mit der Bundeswehrverwaltung

Geschäftsverkehr mit Vertretungen, Behörden und Angehörigen anderer Staaten

3 Erfassungsstichtage

3 Wehrerfassungsliste

3 Erfassungsdaten

Mitteilung

Prüfung der Erfassungsdaten

Übermittlung des Erfassungsergebnisses

Öffentliche Bekanntmachung

Verfahren bei Wohnungsstatuswechsel

3 Nacherfassung

3 Einzelerfassung

Vorzeitige Erfassung nach Bewerbung oder Antrag

Vorzeitige Erfassung auf Ersuchen des Kreiswehrersatzamtes

3 Aufenthaltsfeststellung

3 Übergangsvorschrift

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20


 
 
 


Drucksache 561/1/05

... vorgesehene Beschränkung der Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben erfordert Änderungen bzw. Erweiterungen der zur Abwicklung der ZStV-Anfragen eingesetzten EDV-Fachverfahren, da sonst zumindest Folgeersuchen technisch nicht durchführbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/1/05




1. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 ZStVBetrV

2. Zu § 11 Satz 1 ZStVBetrV


 
 
 


Drucksache 561/05 (Beschluss)

... vorgesehene Beschränkung der Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben erfordert Änderungen bzw. Erweiterungen der zur Abwicklung der ZStV-Anfragen eingesetzten EDV-Fachverfahren, da sonst zumindest Folgeersuchen technisch nicht durchführbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/05 (Beschluss)




Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 66/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 69/17 PDF-Dokument



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 159/16 PDF-Dokument



Drucksache 177/19 PDF-Dokument



Drucksache 193/20 PDF-Dokument



Drucksache 209/18 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 266/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 417/18 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 437/16 PDF-Dokument



Drucksache 467/18 PDF-Dokument



Drucksache 503/12 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 583/19 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.