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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Fahrlehr- und gegebenenfalls"


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Drucksache 721/07

... /EG von dem Aufwand abweicht, der durch die Umsetzung der bisher geltenden Richtlinie 92/51/EWG entstanden ist. Er dürfte jedoch weitgehend dem durch die bisher geltende Richtlinie 92/51/EWG entstandenen Vollzugsaufwand entsprechen. Höherer Vollzugsaufwand entsteht durch die nachträgliche Meldepflicht von Inhabern einer (nur) zur vorübergehenden und gelegentlichen (grenzüberschreitenden) Fahrschülerausbildung berechtigenden Fahrlehr- und gegebenenfalls Fahrschulerlaubnis. Betroffen von der Meldepflicht sind jedoch ausschließlich Inhaber und Inhaberinnen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ihre rechtmäßige gewerbliche Niederlassung haben, so dass die Zahl der Meldepflichtigen gering sein und sich damit auch der Aufwand für die zuständigen Landesbehörden in Grenzen halten dürfte. Vollzugsaufwand entsteht zudem durch die in Umsetzung der Artikel 8, 50 in Verbindung mit Anhang VII Nr. 1 Buchstabe b) Satz 2 und Art. 56 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

B. Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen


 
 
 


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