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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ferien- oder Wochenendwohnung"


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Drucksache 339/1/11

... (1) Für vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossene energetische Sanierungsmaßnahmen an einem im Inland belegenen eigenen Gebäude, das keine Ferien- oder Wochenendwohnung ist und bei dem mit der Herstellung vor dem 1. Januar 1995 begonnen wurde, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Sanierungsmaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren auf Antrag um jeweils 3 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens 2 250 Euro im Kalenderjahr, sofern das Gebäude infolge der Sanierungsmaßnahmen nach Abschluss der Baumaßnahmen die Voraussetzungen des § 7e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 erfüllt. § 7e Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nur, sofern das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen werden. Für Zeiträume, für die der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen nach § 7e abgezogen hat, kann er für diese Aufwendungen keine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und

Zu Artikel 2

Artikel 2
Inkrafttreten

18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches


 
 
 


Drucksache 387/19 PDF-Dokument



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