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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ferienhäusern und -wohnungen"


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Drucksache 577/1/13

... 11. So kommt bisher in Deutschland das Pauschalreiserecht immer dann zur Anwendung, wenn mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Hotelübernachtung, Flug, Mietwagen) in einem Leistungspaket von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Eine Ausnahme gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann, wenn der Anbieter zwar nur eine Hauptleistung anbietet, jedoch aus der Sicht des/der Reisenden wie ein Reiseveranstalter, d.h. als Verantwortlicher für einen Gesamterfolg, auf dem Reisemarkt auftritt (z.B. Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen). Der Bundesrat fordert daher, in Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie die Begriffsdefinitionen entsprechend der deutschen Rechtslage anzupassen.



Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 6. So kommt bisher in Deutschland das Pauschalreiserecht immer dann zur Anwendung, wenn mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Hotelübernachtung, Flug, Mietwagen) in einem Leistungspaket von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Eine Ausnahme gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann, wenn der Anbieter zwar nur eine Hauptleistung anbietet, jedoch aus der Sicht des/der Reisenden wie ein Reiseveranstalter, d.h. als Verantwortlicher für einen Gesamterfolg, auf dem Reisemarkt auftritt (z.B. Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen). Der Bundesrat fordert daher, in Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie die Begriffsdefinitionen entsprechend der deutschen Rechtslage anzupassen.



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