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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ferienunterkünften"


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Drucksache 255/20

... - Aufenthalt in Hotels, auf Campingplätzen, in Zimmern mit Frühstück oder anderen Ferienunterkünften;

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Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 577/1/13

... 17. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 3 Nummer 2 fallen Reiseeinzelleistungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Der Bundesrat bittet darum, diesen Ausschluss angesichts der Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Oktober 2012 (- X ZR 157/ 11 -, NJW 2013, 308) zu überdenken. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass die wesentlichen Merkmale einer Reiseveranstalterreise auch dann vorliegen können, wenn nur eine einzelne Reiseleistung gebucht wird. Insbesondere ist die Interessenlage der Beteiligten - z.B. bei bloßer Buchung einer Ferienunterkunft - unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich gelagert: Ebenso wie der Veranstalter von Aufenthalten in Ferienunterkünften ist der Veranstalter von Pauschalreisen, der eine Gesamtheit von Leistungen erbringt, zwischen den Kunden und den Leistungsträgern geschaltet. Beide erbringen die Leistungen in eigener Verantwortung. Für die Kundin und den Kunden macht es damit im Ergebnis keinen Unterschied, ob sie oder er bei einem Veranstalter lediglich eine Ferienunterkunft als einzelne Reiseleistung oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen bucht.



Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 10. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 3 Nummer 2 fallen Reiseeinzelleistungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Der Bundesrat bittet darum, diesen Ausschluss angesichts der Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Oktober 2012 (- X ZR 157/ 11 -, NJW 2013, 308) zu überdenken. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass die wesentlichen Merkmale einer Reiseveranstalterreise auch dann vorliegen können, wenn nur eine einzelne Reiseleistung gebucht wird. Insbesondere ist die Interessenlage der Beteiligten - z.B. bei bloßer Buchung einer Ferienunterkunft - unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich gelagert: Ebenso wie der Veranstalter von Aufenthalten in Ferienunterkünften ist der Veranstalter von Pauschalreisen, der eine Gesamtheit von Leistungen erbringt, zwischen den Kunden und den Leistungsträgern geschaltet. Beide erbringen die Leistungen in eigener Verantwortung. Für die Kundin und den Kunden macht es damit im Ergebnis keinen Unterschied, ob sie oder er bei einem Veranstalter lediglich eine Ferienunterkunft als einzelne Reiseleistung oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen bucht.



Drucksache 300/09

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich für Dienstleistungen im Gaststättengewerbe sowie für Beherbergungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich Ferienunterkünften, und die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und von Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen den ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen, sobald der Beschluss des ECOFIN-Rates vom 10. März 2009 durch Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in verbindliches Gemeinschaftsrecht umgesetzt ist.



Drucksache 300/1/09

... a) für Dienstleistungen im Gaststättengewerbe sowie für Beherbergungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich Ferienunterkünften,

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Drucksache 300/1/09




1. Zu Nummer 2

2. Zur Begründung


 
 
 


Drucksache 420/07

... Der Vorschlag resultiert aus der Überarbeitung der Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien. Seit Erlass der Richtlinie 94/47/EG haben auf dem Markt bedeutende Entwicklungen stattgefunden; in erster Linie betreffen sie das Angebot neuer Produkte, die ähnlich vermarktet werden wie die Teilzeitnutzungsrechte, mit denen sie auch wirtschaftlich vergleichbar sind, da eine Vorauszahlung in erheblicher Höhe geleistet werden muss, auf die in Verbindung mit der späteren Nutzung von Ferienunterkünften (auch in Kombination mit Reisen) weitere Zahlungen folgen. Diese Produkte fallen nicht unter die Richtlinie 94/47/EG. Da die Produkte in eine Regelungslücke fallen, stehen Verbraucher und seriöse Unternehmen vor großen Problemen, wie zahlreiche Beschwerden bei den Europäischen Verbraucherzentren, bei Verbraucherverbänden und anderen öffentlichen Einrichtungen belegen.

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Drucksache 420/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe des Vorschlags und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Erläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorvertragliche Information und Werbung

Artikel 4
Vertrag

Artikel 5
Widerrufsrecht

Artikel 6
Anzahlung

Artikel 7
Beendigung akzessorischer Verträge

Artikel 8
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 9
Rechtsbehelfe bei Gericht oder Verwaltungsbehörden

Artikel 10
Verbraucherinformation und außergerichtlicher Rechtsschutz

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang I
(Teilzeitnutzungsrechte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang II
(Teilzeitnutzungsrechte) Zusätzliche Anforderungen für im Bau befindliche Unterkünfte gemäß Artikel 3

Anhang III
(Langfristige Urlaubsprodukte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang IV
(Wiederverkauf) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang V
(Tausch) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang VI
Entsprechungstabelle


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.