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"Finanzierungsanteile"


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0560/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 494/15 (Beschluss)

... b) eine Anpassung der Finanzierungsanteile von Bund und Ländern Der bisherige Finanzierungsschlüssel von 78 : 22 Prozent sollte durch eine vollständige Übernahme der Leistungen nach dem AFBG durch den Bund ersetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 1 bis 3 insgesamt:

Zu Ziffer 3: Buchstabe a:

Zu Ziffer 3: Buchstabe b:

Zu Ziffer 3: Buchstabe c:


 
 
 


Drucksache 92/3/12

... - Finanzierungsanteile des Bundes und der Länder, die sicherstellen, dass Konversionsprojekte vor allem in strukturschwachen Regionen nicht an der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen scheitern. - Einbettung des Verkaufs der nicht mehr genutzten Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften in ein geeignetes Verfahren der Bürgerbeteiligung.



Drucksache 178/12

... es vor. Die so erreichbaren Einsparungen stehen entsprechend den Finanzierungsanteilen jeweils zur Hälfte dem Bund und dem jeweiligen Land zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wohngeldverordnung

Teil 4
Verfahren und Kosten des automatisierten Datenabgleichs

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Abgleichszeitraum und Übermittlungsverfahren

§ 18
Einzelheiten des automatisierten Datenabgleichs

§ 19
Anforderungen an die Datenübermittlung und Datenspeicherung

§ 20
Weiterverwendung der Antwortdatensätze

§ 21
Verfahrensgrundsätze

§ 22
Kosten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Verordnungsentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1613: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung


 
 
 


Drucksache 511/1/12

... V ausgeführt wird, wird davon ausgegangen, dass 10 Prozent der Betriebskosten für klinische Krebsregister von den Ländern zu tragen sind. Soweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, nach § 65c Absatz 4 Satz 4 SGB V auf der Landesebene eine abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale zu vereinbaren, sollte das kalkulatorisch ermittelte Verhältnis der Kostenteilung in Höhe von 90 Prozent durch die Krankenkassen und 10 Prozent durch die Länder unverändert bestehen bleiben. Die Einfügung dient somit der Klarstellung der jeweiligen Finanzierungsanteile.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 2 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 Satz 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 4 Satz 2 und Satz 4a - neu SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e Satz 4 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 7a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 1b - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 1a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1b
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 177/12

... es vor. Die so erreichbaren Einsparungen stehen entsprechend den Finanzierungsanteilen hälftig dem Bund und dem jeweiligen Land zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1612: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 511/12 (Beschluss)

... V ausgeführt wird, wird davon ausgegangen, dass 10 Prozent der Betriebskosten für klinische Krebsregister von den Ländern zu tragen sind. Soweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, nach § 65c Absatz 4 Satz 4 SGB V auf der Landesebene eine abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale zu vereinbaren, sollte das kalkulatorisch ermittelte Verhältnis der Kostenteilung in Höhe von 90 Prozent durch die Krankenkassen und 10 Prozent durch die Länder unverändert bestehen bleiben. Die Einfügung dient somit der Klarstellung der jeweiligen Finanzierungsanteile.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 2 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 Satz 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 4 Satz 2 und Satz 4a - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e Satz 4 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 7a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 1b - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 1a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1b
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 34. Er bezweifelt, dass die vorgeschlagene Differenzierung der Kofinanzierungssätze den Anforderungen der Strategie Europa 2020 entspricht. Er fordert für Maßnahmen mit hohem EU-Mehrwert (z.B. Natura 2000 und EU-WRRL) deutlich höhere EU-Finanzierungsanteile sowie die Zulassung privater Kofinanzierung. Für sie müssen fondsübergreifend gleiche Kofinanzierungssätze gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 300/11

... II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, wie die Gesamtverwaltungskosten, die der Berechnung des kommunalen Finanzierungsanteils zugrunde liegen, zu bestimmen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 2
Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

§ 3
Eingliederungsleistungen

§ 4
Vollzeitäquivalent

§ 5
Personalkosten

§ 6
Personalnebenkosten

§ 7
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 8
Kosten der Personalverwaltung

§ 9
Sachkosten

§ 10
Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 11
Leistungen Dritter

§ 12
Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik

§ 13
Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten

§ 14
Bestimmung der Personalkosten

§ 15
Bestimmung der Personalnebenkosten

§ 16
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 17
Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung

§ 18
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 19
Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter

§ 20
Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik

§ 21
Monitoring

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 46. Er bezweifelt, dass die vorgeschlagene Differenzierung der Kofinanzierungssätze den Anforderungen der Strategie Europa 2020 entspricht. Er fordert für Maßnahmen mit hohem EU-Mehrwert (z.B. Natura 2000 und EU-WRRL) deutlich höhere EU-Finanzierungsanteile sowie die Zulassung privater Kofinanzierung. Für sie müssen fondsübergreifend gleiche Kofinanzierungssätze gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


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